Hallo, ich benötige dringend einen guten Rat:
Ich habe über einen Versicherungsvermittler die Aufnahme in der PKV angestrengt. Durch Zufall wurde vor 2 Jahren in einem ganz anderen medizinischen Zusammenhang eine Verkalkung der Bauchaorta diagnostiziert. Den Befund habe ich angegeben und wurde daraufhin von allen Versicherungen abgelehnt.
Nun scheint mir da aber Grundlage für diese Ablehnungen medizinische Unkenntnis zu sein.
Nichtfachärzte wie auch Bekannte und Verwandte haben mir alle eingeredet ich sei in höchstem Maße Herzinfarkt gefährdet, nach dem Motto: Arterienverkalkung = Herzinfarkt oder Schlagfanfall.
Also ging ich nochmals ganz besorgt zum Kardiologen (eine Praxis spezialisiert auf Prävention von Herzinfarkt und Schlaganfall). Der Kardiologe signalisierte mir größtes Unverständnis über meine Sorgen und sagte mir: ich soll mich mal ganz entspannt zurück lehnen. Dies sei ein ganz normaler Befund mit dem ich leicht 100 Jahre alt werden kann und ich hätte kein höheres Herzinfarktrisiko als jeder!! andere Mensch meiner Altersklasse. Eine solche Arterienverkalkung würde man bei jedem Menschen meiner Altersklasse finden, wenn man die Schlagader per Ultraschall von oben bis unten abarbeitet. Es erfolgt keine medizinische Behandlung, keine weiteren Kontrolluntersuchungen, also im Prinzip kern gesund.
Meine Frage ist nun, macht es an dieser Stelle Sinn mit den Krankenversicherungen ins Gespräch zu gehen? Hatte jemand schon mal einen solchen Fall, dass die Krankenkasse eine Ablehnung aufgrund medizinscher Unkenntnis erteilt und dann wieder aufgehoben hat?
(Der Versicherungsmakler zeigt sich da etwas schwerfällig und verfolgt eher die Idee, den Befund unter den Tisch fallen zu lassen und eine noch nicht angefragte Versicherung zu nehmen. Dies entspricht aber nicht meiner Vorstellung.)
Vielen Dank im Voraus für Antworten.
PKV - Ablehnung bei Gesundheitsfragen
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
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- Beiträge: 2
- Registriert: 04.01.2011, 18:24
Hallo,
zum ersten würde ich den Makler wechseln. Den Rat einen Befund nicht anzuzeigen ist mies und dies geht immer zu Lasten des Kunden aus.
Medizinische Unkenntnis auf Versichererseite können wir ausschließen. Hier arbeiten auch Ärzte die Risiken prüfen.
Die Ablehnung beruht auf Risikofaktoren, die zu Krankheiten und somit zu Kosten führen können.
Ursache der Arterienverkalkung sind u.a.:
-Fett- und eiweißreiche Ernährung
-Überernährung, Übergewicht
-Bewegungsmangel
-Übermäßiges Rauchen & Alkohol trinken
-Dauerstress, unzureichender Schlaf, unverarbeitete Konflikte
Folgeerkrankungen sind:
-Herzinfarkt
-Schlaganfall
-Durchblutungsstörungen der Beine (pAVK)
-Niereninsuffizienz
-Angina Pectoris
Diese Erkrankungen müssen noch gar nicht befundet worden sein. Es reicht wenn man bereits zu einer Risikogruppe zählt.
Viele Kunden verstehen auch nicht, dass sie für eine Heuschnupfen einen Risikozuschlag zahlen sollen. Heuschnupfen führt aber in nicht wenigen Fällen zu Asthma.
zum ersten würde ich den Makler wechseln. Den Rat einen Befund nicht anzuzeigen ist mies und dies geht immer zu Lasten des Kunden aus.
Medizinische Unkenntnis auf Versichererseite können wir ausschließen. Hier arbeiten auch Ärzte die Risiken prüfen.
Die Ablehnung beruht auf Risikofaktoren, die zu Krankheiten und somit zu Kosten führen können.
Ursache der Arterienverkalkung sind u.a.:
-Fett- und eiweißreiche Ernährung
-Überernährung, Übergewicht
-Bewegungsmangel
-Übermäßiges Rauchen & Alkohol trinken
-Dauerstress, unzureichender Schlaf, unverarbeitete Konflikte
Folgeerkrankungen sind:
-Herzinfarkt
-Schlaganfall
-Durchblutungsstörungen der Beine (pAVK)
-Niereninsuffizienz
-Angina Pectoris
Diese Erkrankungen müssen noch gar nicht befundet worden sein. Es reicht wenn man bereits zu einer Risikogruppe zählt.
Viele Kunden verstehen auch nicht, dass sie für eine Heuschnupfen einen Risikozuschlag zahlen sollen. Heuschnupfen führt aber in nicht wenigen Fällen zu Asthma.
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Keine der genannten Ursachen für Arterienverkalkung trifft auf mich zu. Und ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass eine Ärztin vom medizinischen Dienst einer gesetzl. Krankenkasse mir zu 100% einen Herzinfarkt anbetracht des Befundes versprochen hat. Über diese Aussage hat der Kardiologe nur den Kopf geschüttelt. Es scheint hier gravierende Beurteilungsunterschiede zwischen Allgemeinmedizinern und Fachärzten zu geben.
Wenn ich die Aussage des Kardiologen nehme: man würde bei jedem Menschen meiner Altersgruppe eine solche Verkalkung finden, dann dürfte die PKV nur noch Interessenten bis zu einem Alter X aufnehmen, da offensichtlich jeder Mensch einen gewissen Grad an Arterienverkalkung im Alter bekommt und dürfte es nicht davon abhängig machen, ob es nun bereits befundet ist oder nicht. Da stimmt einfach in der Logik etwas nicht. Zumal der Kardiologe mir noch sagt: ich habe kein erhöhtes Herzinfarktrisiko!!!! Und der Kardiologe weiß nichts von meiner PKV-Geschichte.
Viele Grüße
Wenn ich die Aussage des Kardiologen nehme: man würde bei jedem Menschen meiner Altersgruppe eine solche Verkalkung finden, dann dürfte die PKV nur noch Interessenten bis zu einem Alter X aufnehmen, da offensichtlich jeder Mensch einen gewissen Grad an Arterienverkalkung im Alter bekommt und dürfte es nicht davon abhängig machen, ob es nun bereits befundet ist oder nicht. Da stimmt einfach in der Logik etwas nicht. Zumal der Kardiologe mir noch sagt: ich habe kein erhöhtes Herzinfarktrisiko!!!! Und der Kardiologe weiß nichts von meiner PKV-Geschichte.
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- Postrank7
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@ Keltenwall,
in allen Anträgen zur Krankenversicherung steht folgendes:
Der Vermittler berät Sie in Versicherungsfragen. Er ist medizinischer Laie und kann deshalb keine medizinische Wertung Ihrer Antworten auf die Gesundheitsfragen vornehmen. Beantworten Sie alle Fragen daher vollständig nach Ihrem eigenen Gewissen. Bitte geben Sie - innerhalb der abgefragten Zeiträume - auch solche Beschwerden und Krankheiten an, die Sie für unwichtig halten oder deren Bedeutung Sie nicht einschätzen können oder die inzwischen ausgeheilt sind. Hinsichtlich der Rechtsfolgen bei einer Anzeigenverletzung verweisen wir auf beigefügte
gesonderte Mitteilung nach § 19 Abs. 5 VVG.
Gruß Schlappi
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Der Vermittler berät Sie in Versicherungsfragen. Er ist medizinischer Laie und kann deshalb keine medizinische Wertung Ihrer Antworten auf die Gesundheitsfragen vornehmen. Beantworten Sie alle Fragen daher vollständig nach Ihrem eigenen Gewissen. Bitte geben Sie - innerhalb der abgefragten Zeiträume - auch solche Beschwerden und Krankheiten an, die Sie für unwichtig halten oder deren Bedeutung Sie nicht einschätzen können oder die inzwischen ausgeheilt sind. Hinsichtlich der Rechtsfolgen bei einer Anzeigenverletzung verweisen wir auf beigefügte
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Gruß Schlappi
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