Das diese in einer Wartezeit nicht bezahlt werden, versteht sich von selbst.
Wie sieht es mit Krankheiten/Gebrechen/Folgeschäden/Weiterbehandlungen
aus, die erstmalig in dieser Wartezeit nach Vertragsannahme durch PKV erfolgten?
Zweitens: Blockade im Rücken in der Wartezeit, Rezept zur Krankengymnastik (KG) in der Wartezeit. Behandlungstermine der KG teilweise nach der Wartezeit.
Gilt das Rezeptausstellungsdatum (in der Wartezeit) oder wann eine Behandlung mit KG tatsächlich erfolgte(nach der Wartezeit)?
Vielen Dank
Krankheiten und Behandlungen in der Wartezeit
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
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