Hallo zusammen,
ich bin wegen Eintritt der Versicherungspflicht ab 1.1.11 wieder gesetzlich krankenversichert (vorher PKV).
Lt. AGB der PKV erhalte ich bei DIESEM Kündigungsgrund die Pauschalleistung, bzw. Beitragsrückerstattung in 2011 für 2010 auch dann, wenn ich kein Mitglied mehr bin.
Das müsste doch auch für die Kinder gelten, die unter der gleichen Vertragsnummer (natürlich mit eigenem Beitrag aber quasi über mich) versichert waren (ab 1.1. über GKV mitversicht)?
Danke und Gruß
visionbawue
Eintritt Versicherungspflicht/Beitragsrückerst. für Kinder?
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Kommt darauf an, ...
Hallo visionbawue,
... ob in den näheren Bestimmungen zur Beitragsrückerstattung (oder Auszahlung der Pauschale) neben der "Versicherungspflicht" auch die "Familienversicherung" in der GKV als zulässiger Ausnahmetatbestand definiert ist.
Wie ist es denn bei deinem (Ex-)Versicherer definiert?
Gruß von
Gerhard
... ob in den näheren Bestimmungen zur Beitragsrückerstattung (oder Auszahlung der Pauschale) neben der "Versicherungspflicht" auch die "Familienversicherung" in der GKV als zulässiger Ausnahmetatbestand definiert ist.
Wie ist es denn bei deinem (Ex-)Versicherer definiert?
Gruß von
Gerhard
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