Hallo,
ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen. Ich bin seit dem 13.04.11 arbeitslos und musste deshalb, weil ich noch nicht 5 Kajre in der PKV bin ( ARAG ), zurück in die GKV.
Ich habe mich jetzt eine Anwartschaft für die ich 170.- Euro im Monat bezahle. Da ich aber eine chronische Krankheit habe, die einzige Möglichkeit ohne Gesundheitsprüfung zurück zugehen.
Gestern brachte mich aber ein Freund ins Grübeln. Er meinte, ich müsste auch in diesem Jahr, obwohl arbeitslos auch auf meine 49500.- Euro Jahresgehalt kommen, um überhaupt wieder in die PKV
reinzukommen, bzw. auch im nächsten Jahr drin zu bleiben. Recherchen im Netz konnten mir bisher nicht helfen. Da ich ja noch nicht weiß, wie lange ich arbeitslos bin, weiß ich ja auch noch nicht,
wieviel ich verdiene. Ich möchte natürlich nicht monatelang 170.- Euro bezahlen, wenn ich wegen zu geringen Verdienstes nicht in die PKV zurück kann, bzw. ab 2012 wieder raus muss, da ich im Jahr 2011
nicht auf das vorgeschriebene Brutto komme. Kann mir hier jemand eine klare Auskunft geben. Mir drängt ein wenig die Zeit.
Vielen Dank für eure/deine Hilfe
Schotte
Zurück in die PKV nach Arbeitslosigkeit
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
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- Beiträge: 1
- Registriert: 22.04.2011, 14:49
die Sache mit den 49500 im Jahr 2011 wird immer und immer wieder erzählt.
aber nur von Leuten, die keine Ahnung haben. Höre nicht auf sie. Frag für so etwas bei Fachleuten nach. Fachleute für Versicherungspflicht sind bei einer gesetzlichen Krankenkasse. Das ist deren Beruf.
So und jetzt zur Antwort:
Nehmen wir an, die verdienst ab 01.07.2011 durch ein neues Arbeitsverhätnis im Monat 5000 EUR.
Dies multipliziert man dann mit 12 ( ja richtig mit 12; und nicht mit 6)
Es wird das Jahresarbeitsentgelt für 12 Monate in der Zukunft berechnet, basierend auf dem Monatsgehalt ab Beginn.
12 x 5000 = 60.000 = über der Grenze = vers. frei in gesetzliche KV (auch PV= = private Krankenversicherung möglich.
Neues BSP
Arbeitsverhältnis ab 01.12.2011, 4500 EUR im Mont =
na, hast Du es kapiert = sofort vers.frei mit der Möglichkeit der privaten Versicherung
aber nur von Leuten, die keine Ahnung haben. Höre nicht auf sie. Frag für so etwas bei Fachleuten nach. Fachleute für Versicherungspflicht sind bei einer gesetzlichen Krankenkasse. Das ist deren Beruf.
So und jetzt zur Antwort:
Nehmen wir an, die verdienst ab 01.07.2011 durch ein neues Arbeitsverhätnis im Monat 5000 EUR.
Dies multipliziert man dann mit 12 ( ja richtig mit 12; und nicht mit 6)
Es wird das Jahresarbeitsentgelt für 12 Monate in der Zukunft berechnet, basierend auf dem Monatsgehalt ab Beginn.
12 x 5000 = 60.000 = über der Grenze = vers. frei in gesetzliche KV (auch PV= = private Krankenversicherung möglich.
Neues BSP
Arbeitsverhältnis ab 01.12.2011, 4500 EUR im Mont =
na, hast Du es kapiert = sofort vers.frei mit der Möglichkeit der privaten Versicherung
Bei Arbeitslosigkeit gab es doch ...
... beitragsfreies Ruhen der PKV, bis 6 Monate AL folgenlos, und bei längerer AL nur bei Wiederaufleben die Nacherhebeung der inzwischen entgangenen Alterungsrückstellung.
Hat man das inzwischen abgeschafft? Nicht dass ich wüsste ...
Wenn nein, warum knöpfen sie unserem Schotten die große Anwartschaft ab?
@Heinrich: Zustimmung, Deine Klarstellung des Jahresarbeitsentgeltes sollten sich manche endlich einmal hinter die Ohren schreiben
Betrifft übrigens auch diejenigen, die neuerdings sogar als 'Versicherungsmakler' hier aufschlagen und sich über "ein ganzes Jahr über der Entgeltgrenze liegen" auslassen.
Gruß von
Gerhard
Hat man das inzwischen abgeschafft? Nicht dass ich wüsste ...
Wenn nein, warum knöpfen sie unserem Schotten die große Anwartschaft ab?
@Heinrich: Zustimmung, Deine Klarstellung des Jahresarbeitsentgeltes sollten sich manche endlich einmal hinter die Ohren schreiben

Betrifft übrigens auch diejenigen, die neuerdings sogar als 'Versicherungsmakler' hier aufschlagen und sich über "ein ganzes Jahr über der Entgeltgrenze liegen" auslassen.
Gruß von
Gerhard
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