XXX-Zahnversicherung

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DonPedro
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XXX-Zahnversicherung

Beitragvon DonPedro » 11.07.2011, 18:23

Hallo, bin neu im Forum und grüße alle die interessiert sind an Erfahrungen in der XXX Privatversicherung.
Ich hatte vor 3 Wochen das Problem, dass mir bei meinem Teleskopgebiss beim Schneidezahn die Verblendung rausgebrochen ist. Nun wollte ich aus Kostenersparnisgründen abklären, ob dieser Defekt direkt im Dentallabor, der dieses Gebiss erstellt hat, beseitigt werden kann. Also habe ich ein Angebot eingeholt und bei der XXX - Versicherung, als auch bei der XXX - Beihilfeablöseversicherung angefragt. Die XXX-Beihilfe hat sofortige Kostenzusage erklärt. Die XXX-Versicherung hat sich auch 3 Wochen nach meiner Emailanfrage nicht geäußert. Somit habe ich heute die Hotline und sage und schreibe bereits nach 4 Minuten einen freien Sachbearbeiter an die Strippe bekommen. ***** von der XXX-Versicherung hat mir jedoch erklärt, dass weder der Kostenvoranschlag genügt, sondern ein Heil- und Kostenplan eingereicht werden muss -nö- auf meinen Hinweis, dass dann also das volle Programm, Zahnarztbesuch, Heil- und Kostenplan, nochmaliger Zahnarztbesuch, Dentallaborkosten usw. entstehen werden, die den vorgelegten Kostenvoranschlag um ein weites übersteigen werden???? Als Antwort bekam ich nur, dass dies egal ist wenn dadurch Mehrkosten entstehen. Mein Hinweis, dass dann wieder die Beiträge erhöht werden oder sonstiges gestrichen wird half diesen ***** auch zu keiner anderen Entscheidungsmöglichkeit, er entgegnete nur, dass die XXX dann auch mehr zahlen wird, wenn das volle Programm durchgezogen ist ](*,) Einfach ein Wahnsinn wie derartige Mitarbeiter mit unseren Beiträgen umgehen. Ich kann nur sagen, derartige Fehlentscheidungen sollten für die Urteilsfindung beim Abschluß einer lebenslangen Krankenversicherung für so manchen User in diesem Forum mit einfliesen. Morgen werde ich meine Fahrt zum Zahnarzt machen um die geforderten Unterlagen für meinen Vorderzahn der XXX vorlegen zu können und damit unnötige Kosten in Bälde von der XXX bezahlt werden dürfen #-o


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Beitragvon DKV-Service-Center » 12.07.2011, 20:09

Was sagen denn die Tarifbedingungen aus, ist für eine Reperatur ein HKP notwendig?
Gruß

DonPedro
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Beitragvon DonPedro » 13.07.2011, 08:28

Bei einer Beschädigung eines Zahnes durch Wegbruch lediglich der Verblendung handelt es sich um keinen neuen Ersatz, sodass die Erstellung eines Heil- und Kostenplanes in keinem Kosten- Nutzenverhältnis steht. Wenn man bei jeder Plombe einen Heil- und Kostenplan einfordern würde, gäbe es in Deutschland keinen Zahnarzt mehr, der derartige Patienten versorgt....
Gruß

Cassiesmann
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Beitragvon Cassiesmann » 13.07.2011, 08:46

Da die Zahnarzte Geld verdienen will, gäbe es nach wie vor genug Zahnärzte, keine Sorge. Auch wenn es für Sie nicht ersichtlich scheint warum der Versicherer auf einen HKP besteht, macht dieser aus Sicht der Versicherung unter Umständen durchaus Sinn und bietet Ihnen im Vorfeld die Sicherheit welche Kosten übernommen werden. Abgesehen davon ist der Aufwand zur Erstellung eines HKP für den Zahnarzt bei weitem nicht so gigantisch wie er Ihnen erscheint oder wie es der Zahnarzt ihnen evtl. suggeriert.


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