Wechsel von GKV zur PKV im Jahr 2009

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Uwe-Paul
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Wechsel von GKV zur PKV im Jahr 2009

Beitragvon Uwe-Paul » 30.08.2011, 00:59

Hallo zusammen,
ich habe eine wichtige Frage und hoffe, dass mir jemand helfen kann. Ich bin bei einer privaten Krankenversicherung ab dem 01.01.2009 versichert. Zuvor war ich bei der GKV versichert, die Leistungszeiten reichen aber nur bis zum 28.02.2007. In der Zeit vom 01.03.2007 bis zum 31.12.2008 war ich nirgendwo krankenversichert.

Das Versicherungsverhältnis bei der GKV begann am 01.09.2004 durch Wechsel von einer GKV zu einer anderen GKV, (Wahlrecht). Ab dem 01.01.2005 habe ich mich selbständig gemacht und bin es noch heute, komme gerade so über die Runden.

Jetzt hat die PKV aufgrund eines Krankenhausaufenthaltes an diverse Ärzte Anfragen gestellt, ob Vorerkrankungen mit meinen rechten Bein vor dem 01.01.2009 vorhanden waren. Zwei Ärzte, darunter mein Hausarzt, bestätigten das mit einem klaren NEIN. Ich lag im Krankenhaus wegen einer Wundrose/Erysipels. Deshalb wohl die Anfrage.

Ausser den behandelnden Ärzten hat die PKV auch eine Anfrage an meine letzte angebebene GKV gerichtet.

Bei drei Ärzten steht die Antwort auf diese Anfrage noch offen. Die gesetzliche Krankenkasse hatte während meiner Mitgliedschaft vom 01.09.2004 - 28.02.2007 meinen Versicherungsverlauf dokumentiert "Versicherungsverlauf und Einstufung" sowie die Übersicht über mein Leistungskonto in dem Schreiben an die PKV niedergeschrieben. Das Schreiben der GKV wurde aber nicht an die PKV übersandt, sondern mir zugstellt, mit der Bitte um Weiterleitung. Deshalb kann ich so ausführlich niederschreiben, was die gesetzliche geschrieben hat.

1.) Kann mir die private Krankenversicherung Schwierigkeiten machen, und wenn ja welche, da ich vor dem 01.01.2009 nicht versichert war?. Das ich in dem Zeitraum vom 01.03.2007-31.12.2008 nicht krankenversichert gewesen war, weiß die PKV aber nicht, das heißt der Makler hat wahrscheinlich bis zum 31.12.208 eingetragen. Genau weiß ich das aber nicht mehr. Normalerweise hätte ich mich bei der letzten Kasse zurückmelden müssen, aber dann drohten mir rückwirkende Forderungen der GKV, also ging ich zur PKV.

Oder bleibt es einfach bei der jetzigen Regelung, dass ich nun bei der PKV bin und nichts passiert?

2.) Hinsichtlich der Vorerkrankungen gibt es nur einen Eintrag der GKV in dem besagten Schreiben. Ich habe einen Tag (über Nacht im Krankenhaus vom 29.10.2006-30.10.2006 wegen einer kleinen Operation verbringen müssen), nicht angegeben, weil ich dies als ambulant angesehen habe, bzw, an diese überhaupt nicht mehr gedacht habe. Die Diagnose hat auch nichts mit dem Erysipel zu tun und mein Hausarzt hat ja schon geantwortet, das es keinerlei Vorerkrankungen gibt, etc. Die Diagnose hier lautete: "Hautabszess, Furunkel und Karbunkel an Extremiitäten."

Ansonsten keine einträge. Ich weiß im Nachhinein, das es um 3 Jahre ambulante und 5 Jahre stationäre Aufenthalte geht, die man angeben muss. Ambulant war nichts, stationär der eine Tag, der nur deshalb ein Tag war, weil ich über Nacht bleiben musste, wegen der Narkose.

Danke im voraus für die beiden Antworten hinsichtlich der Zeiten und der Vorerkrankungen. :D

Cassiesmann
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Beitragvon Cassiesmann » 30.08.2011, 06:20

Hallo,

zu Frage N r. 1, haben Sie keine Antragskopie erhalten?

Zu Frage Nr. 2, was Sie als ambulant ansehen ist egal, über Nacht im KH ist relativ sicher als stationär an zusehen.

Haben Sie mit dem Makler über beide Problematiken gesprochen?

Grüße
CM

Uwe-Paul
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Beitragvon Uwe-Paul » 30.08.2011, 10:01

Cassiesmann hat geschrieben:Hallo,

zu Frage N r. 1, haben Sie keine Antragskopie erhalten?

Zu Frage Nr. 2, was Sie als ambulant ansehen ist egal, über Nacht im KH ist relativ sicher als stationär an zusehen.

Haben Sie mit dem Makler über beide Problematiken gesprochen?

Grüße
CM


Hallo,

zu 1.) nach der Antragskopie werde ich noch suchen, wahrscheinlich irgendwo abgeheftet. Ich hoffe es.

zu2.) der Makler wusste von der damaligen Problematik und er meinte, dass eine PKV Versicherung dann auf jeden Fall ratsam wäre um die Rückmeldung in der GKV zu vermeiden, die mich finanziell in den Ruin gestürzt hätte.

Die GKV hat in Ihrem Schreiben, das sie mir zuerst ja hat zukommen lassen zwecks Weiterreichung an die PKV, nichts erwähnt, dass zum Beispiel die PKV mich vielleicht nicht hätte aufnehmen dürfen.

Den Antrag suche ich noch.

Gruss, Uwe


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