Privatversicherung ab 1. Juli 2007
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Privatversicherung ab 1. Juli 2007
Hallo, ich war jetzt längere Zeit nicht mehr privat versichert, da ich selbst Arzt bin und diese Versicherung einfach eingespart habe. Nun wollte ich mich und meine Familie gern wieder bei dieser Privatversicherung zum 1.7. versichern. Die Versicherung will für mich, meine Frau u. die Kinder 1.200 Euro für die Grundversicherung haben (500 für mich, 700 für den Rest der Familie. Mir wurde außerdem gesagt, ich müsse rückwirkend Beiträge leisten. Ist das rechtens? Mir scheint das ein unmoralisches Angebot. Ich bitte um Auskunft.
"Ab dem 1. Januar 2009 sind alle Personen, die nicht der GKV versichert sind (zum Beispiel Personen, die vormals in der PKV versichert waren), und die ohne anderweitige Absicherung im Krankheitsfall sind, verpflichtet, eine private Krankheitskostenversicherung abzuschließen."
Also ab 2009. Rückwirkend Beiträge zahlen nur Mitglieder der gesetzlichen Versicherung zum 01.04.07.
Zu den Beiträgen kann ich nichts sagen. Ich benötige die Geburtsdaten der Familenmitglieder und ich muss wissen ob sich der Wohnort in den neuen oder alten Bundesländern befindet. Dann ist die Frage, ob es erhebliche Vorerkrankungen gibt, die eine Versicherung nach Normaltarif erschweren könnte.
Diese Angaben am besten per PN senden. Dann kann ich mal sehen, in welche Spanne sich die Beiträge bewegen.
Also ab 2009. Rückwirkend Beiträge zahlen nur Mitglieder der gesetzlichen Versicherung zum 01.04.07.
Zu den Beiträgen kann ich nichts sagen. Ich benötige die Geburtsdaten der Familenmitglieder und ich muss wissen ob sich der Wohnort in den neuen oder alten Bundesländern befindet. Dann ist die Frage, ob es erhebliche Vorerkrankungen gibt, die eine Versicherung nach Normaltarif erschweren könnte.
Diese Angaben am besten per PN senden. Dann kann ich mal sehen, in welche Spanne sich die Beiträge bewegen.
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- Postrank7
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Re: Privatversicherung ab 1. Juli 2007
Hallo Lisa,
in jederweise ist diese Reform unmoralisch.
Mögliche Gegenwehr nur vor Gericht möglich.
Gruß
in jederweise ist diese Reform unmoralisch.
Mögliche Gegenwehr nur vor Gericht möglich.
Gruß
Hallo Lisa,
kann nur sagen, dass eine rückwirkend Beitragszahlung sicherlich nicht notwendig ist.
SIE beantragen die Aufnahme, der Versicherer MUSS Sie aufnehmen, und Beitragszahlung erst ab beantragtem Beginn.
Mein Tipp: Je nach Alter würde ich an Ihrer Stelle die Aufnahme in eine Voll-PKV in jeder Hnsicht bevorzugen. Als Arzt bekommen Sie doch vergünstigte Tarife.
Aus den 700€ schließe ich, dass es sich um zwei Kinder handelt? Wie alt sind die? Gerade die Kinder sollten in einer Voll-PKV versichert werden.
Tipps und Infos gibt's hier bei den meisten sowie bei jedem ordentlichen Berater in Ihrer Nähe.
Versichern Sie sich nicht voreilig im modifizierten Standardtarif - die Leistungen sind alles andere als beglückend!!!
Frank Wilke
kann nur sagen, dass eine rückwirkend Beitragszahlung sicherlich nicht notwendig ist.
SIE beantragen die Aufnahme, der Versicherer MUSS Sie aufnehmen, und Beitragszahlung erst ab beantragtem Beginn.
Mein Tipp: Je nach Alter würde ich an Ihrer Stelle die Aufnahme in eine Voll-PKV in jeder Hnsicht bevorzugen. Als Arzt bekommen Sie doch vergünstigte Tarife.
Aus den 700€ schließe ich, dass es sich um zwei Kinder handelt? Wie alt sind die? Gerade die Kinder sollten in einer Voll-PKV versichert werden.
Tipps und Infos gibt's hier bei den meisten sowie bei jedem ordentlichen Berater in Ihrer Nähe.
Versichern Sie sich nicht voreilig im modifizierten Standardtarif - die Leistungen sind alles andere als beglückend!!!
Frank Wilke
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