Vollständiger Lückenschluss?!

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chive
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Vollständiger Lückenschluss?!

Beitragvon chive » 17.09.2011, 23:25

Hallo,
eine etwas komplizierte Geschichte hat mich verunsichert. Daher hoffe ich, es kann mir hier jemand weiterhelfen.

Was bedeutet vollständiger Lückenschluss im Bereich Zahn? Sind damit nur Implantate und Brücken, oder auch (Teil)Prothesen gemeint?

Danke.

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Beitragvon DKV-Service-Center » 19.09.2011, 09:29

:-)
hierbei geht es um die Frage nach fehlenden Zähnen. Es gibt Fälle da werden Zahne entfernt da Sie zu dicht sind, diese fehlenden Zähne sind dann nicht zu berücksichtigen, bei der Frage nach fehlenden Zähnen.
Gruß

Philipp Mättig
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Beitragvon Philipp Mättig » 19.09.2011, 10:03

Moin,

Ein Lückenschluss liegt vor, wenn die Lücke nicht mehr da ist! Warum der Zahn fehlt spielt keine Rolle! Insofern kann ich meinem Vorredner hier leider nicht recht geben.
Die Fragen sind aber durchaus, je nach VU, unterschiedlich zu beantworten. Manche Gesellschaften fragen nur nach fehlenden Zähnen, manche auch nach Zahnersatz usw.

Gruß
Philipp

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Beitragvon DKV-Service-Center » 20.09.2011, 09:02

hm ich will ja auch kein Recht haben aber ich meine genau das selbe :-)

Philipp Mättig
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Beitragvon Philipp Mättig » 20.09.2011, 11:04

Moin,

dann haben wir mutmaßlich beide recht ;-)


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