KVB, Student, ich werde jetzt 27 - Was tun!?

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Hector13
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KVB, Student, ich werde jetzt 27 - Was tun!?

Beitragvon Hector13 » 10.10.2011, 17:56

Hey,

habe durch Zufall mittels Google dieses Forum hier gefunden, etwas auch schon herum gestöbert und fühle mich etwas erschlagen, ganz ehrlich. Sehr viele verschiedene Themenkomplexe - wow. Mir war nicht bewusst, wie komplex dieses Thema ist ;)

Nun zu meinem Problem:

- Ich bin noch 26, werde aber dieses Jahr noch 27 Jahre alt!
- bin über meinen Vater bei der KVB familienversichert
- habe während meines Studiums teilweise über 20h gearbeitet und war dadurch gesetzlich krankenversichert. Das war aber nicht durchgängig. Hatte auch mal mein Studium pausiert gehabt und hatte mal 1 Jahr Vollzeit gearbeitet und war dadurch natürlich gesetzlich versichert.

- mache eine Psychotherapie (!)

Und genau beim letzten Punkt liegt ja anscheinend das Problem. Habe schon durch die Suche herausfindne müssen, dass es dadurch sehr schwer wird eine neue Krankenkasse zu finden!

Denn dadurch, dass ich 27 Jahre werde, kann ich ja nicht mehr familienversichert bleiben und aufnehmen tut mich die KVB nicht. Jetzt habe ich aber in einem anderen Thread gelesen, in dem es aber über einen KVB-versicherten Studenten ging, dass es jetzt ein Urteil gab, wonach mich die KVB behalten muss?!? Oder hab ich was falsch verstanden.

Auf Nachfrage hat mir die KVB gesagt, dass sie leider keine Studenten aufnimmt und eine reine Beamtenkrankenkasse ist. Wie ich hier diesem Forum entnehme, ist die KVB keine richtige PKV!?

Ich habe auch schon bei meiner GKV angerufen, wo ich ja zwischenzeitlich war. Aber ich kann mich leider nicht freiwillig bei ihnen versichern, da ich mich ja zu Beginn des Studiums befreit habe und privat versichert sein muss. Aber auch als Nicht-Student müsste ich mich privat versichern, meinten sie, weil ich in den letzten 24 Monaten länger bei einer PKV war als bei einer GKV.

Bin verwirrt und hoffe, dass mir hier jemand helfen kann :)

Rossi
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Beitragvon Rossi » 10.10.2011, 21:23

Na ja,

Aber auch als Nicht-Student müsste ich mich privat versichern, meinten sie, weil ich in den letzten 24 Monaten länger bei einer PKV war als bei einer GKV.



Jenes ist mal wieder absoluter Quatsch, der von der Kasse erzählt worden ist.

Du musst Dich jetzt als erstes exmatrikulieren, wenn nicht bereits schon geschehen. Dann ist der damlige Antrag auf Befreiung als Student schon mal hinfällig und die Kasse kann von mir aus weiterhin mit ihren Wunschvorstellungen träumen.

Dann zeigst Du - nach der Exmatirkulation - den sog. Anzeigebogen zur Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13a SGB V bei der damaligen Kassen an.

Du bist nämlich zuletzt gesetzlich im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 13a SGB V gewesen. Nach der letzten gesetzlichen Versicherung (Während des Studiums 20 Std.) hast Du zwar eine Absicherung im Krankheitsfall gehabt (KVB), aber diese Absicherung ist keine private Versicherung in dem Sinne. Sie ist einfach nur ein Bestandteil des sog. multifunktionalen Absicherungssystem in Deutschland, mehr nicht! Du verweist auf die BSG-Entscheidung vom 18.01.2011

Wenn die Kasse dann sagt, dass der Sachverhalt dort ganz anders war, fällt der Rossi rückwärts vom Stuhl! Die Kasse soll diese Entscheidung - die natürlich grundsätzliche Bedeutung hat - lesen und verstehen. Mehr verlangst Du von der Kasse nicht!

Aber bitte nicht am Telefon, sondern schriftlich. Am Telefon wird es in der Regel nicht funtkionieren.

Hector13
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Beitragvon Hector13 » 10.10.2011, 22:00

Hey!

Danke dir für deine schnelle Antwort!

Exmatrikulation geht schlecht, das Semester hat ja schon begonnen seit dem 01.10.2011! Oder is das noch möglich?
Muss ich denn?

Was gäbe es denn für Möglichkeiten, wenn ich Student bleibe?

P.S. Genau die von dir genannte Begründung ist ja glaube ich auch im anderen Thread gefallen. Bin gespannt, was ich als Student denn da noch machen kann. Ich hoffe das Beste... ;)

Rossi
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Beitragvon Rossi » 10.10.2011, 22:13

Nun denn, ich versichere ja liebend gern viele in der Solidargemeinschaft.

Aber solange Du nocht als Student eingeschrieben bist, hast Du gem. § 6 Abs. 3 SGB V (absolute Versicherungsfreiheit) keine Chance auf eine Mitgliedschaft in der Solidargmeinschaft (GKV).

Du kannst bzw. musst dann wirklich eine priv. Kv. abschließen.

Allerdings muss Dir die priv. Kv. nur den berüchtigten Basistarif anbieten, der immerhin pro Monat 650,00 Glocken kostet.

Alle anderen Tarife (wesenltich günstiger für Studenten) kann die priv. Kv. anbieten, sie muss es aber nicht. Tja, wenn Du schon in einer Theapie drinne bist, dann darfst Du 3 x raten, ob Dir die priv. Kv. ne Versicherung für 70,00 Ocken anbietet (keine Verpflichtung), oder nur den Basistarif für 650,00 Ocken, den die priv. Kv. anbieten muss.

Palim, palim, was glaubst Du wohl? Du kannst natürlich Glück haben!

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Beitragvon Hector13 » 11.10.2011, 00:11

Hey!


Das liest sich gar nicht gut für mich, was du da geschrieben hast! Shit!

Habe gehofft, dass es bei mir etwas anderes ist, da ja die KVB keine echte Privatkrankenkasse ist. Aber anscheinend ist das egal, mist.


Ich hab noch eine kleine Idee...

Also zur Zeit habe ich einen 20h Werkstudentenjob. Es gibt leider keine Möglichkeit für mich bei diesem Unternehmen über 20h zu arbeiten.
Ich könnte aber noch bei einem anderen Unternehmen arbeiten und damit dann über 20h kommen.
Zum Beispiel könnte ich leicht an eine Arbeit kommen, wo ich dann selbstständig arbeite und eine Rechnung erstellen müsste. Wie wär das?
Über Lohnsteuerkarte wird es schwer klappen, da Unternehmen ja 400er Jobs bzw. Studentenjobs ja bewusst wegen der Kostenersparnis anbieten und wenn sie dann Beiträge für mich zahlen müssten, wär ich ja zu teuer für sie. So hat mir das mein aktueller Arbeitgeber glaube ich mal erklärt.

Hätte ich dann eine Möglichkeit mich vielleicht freiwillig gesetzlich zu versichern?

EDIT: Noch eine Frage, die mir über Nacht gekommen ist. Wenn ich jetzt nicht bei der KVB, sondern einer normalen PKV wär, könnten die mich dann auch in so einen 650 Tarif stufen?!

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Beitragvon Rossi » 11.10.2011, 21:53

Wenn Du eine selbständige Tätigkeit (Honorarbasis) aufnimmst, kommst Du nicht in die Solidargemeinschaft. Dies wird nicht funktionieren.

Für eine freiw. Kv. benötigst Du erst einmal eine Pflichtmitgliedschaft in der GKV. Nach dieser Pflichtmitgliedschaft kann man sich dann freiwillig versichern, allerdings nur dann, wenn man bestimmte Vorversicherungszeiten erfüllt (12 Monate unmittelbar vor dem Ausscheiden aus der Pflichtmitgliedschaft oder 2 Jahre in den letzten 5 Jahren).

Noch einmal zur Klarstellung.

Die KVB wird Dich nicht weiter nehmen. Du musst zu einer priv. Kv. und Dich dort privat versichern. Es wird voraussichtlich bzw. de facto 650,00 Glocken kosten. Aber Du kannst es ja probieren, vielleicht bietet Dir eine priv. Kv. den Normaltarif an, was ich allerdings nicht glaube!

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Beitragvon Hector13 » 11.10.2011, 23:11

Deine Erläuterungen leuchten ein. Danke dir dafür!

Was ich noch nicht ganz verstehe: Wieso gibt es bezüglich der KVB keine Ausnahmeregelungen?! Jede andere PKV übernimmt ja die Familienversicherten. Nur die KVB und die der Post machen das nicht, richtig?
Kann man da nichts drehen, rütteln oder wie auch immer?!

Ich kann doch unmöglich der erste Mensch in dieser Lage sein. Da muss es doch Präzidenzfälle geben. Oder bin ich da zu blauäugig?!

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Beitragvon Rossi » 11.10.2011, 23:14

Relativ einfach

Jede andere PKV übernimmt ja die Familienversicherten. Nur die KVB und die der Post machen das nicht, richtig?


Weil die KVB eben ein Zwitterverein ist und hier nicht das VVG und VAG gillt. Es kommt hier einzig und allein auf die Satzungsregelung des Zwitterveins an. Und genau hiervon bist Du nicht betroffen.

Ferner musst Du beachten, dass sowohl die KVB als auch die PostbeaK auf einem absterbenden Ast sich befinden. Diese besonderen Sozialreinrichtungen sind in sich geschlossen. Sie nehmen keine neuen Mitglieder auf und irgendwann wird dieser Laden geschlossen.

Dies ist auch relativ einfach, weil es keine neuen Beamte bzw. Kinder in der KVB bzw. PostbeaK mehr gibt. Sowohl die Bahn (KVB) als auch die Post (PostbeaK) wurde wurde vor Jahren privatisiert. Das ist alles'!

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Beitragvon Hector13 » 11.10.2011, 23:39

Hmmmmm.

Mir leuchtet leider immernoch nicht ein, wieso es aus der Vergangenheit keine Präzidenzfälle gibt?! Wie vorher geschrieben: Ich kann doch unmöglich der erste Student in dieser Situation sein.

Man kann doch keinem Studenten zumuten 650 Euro im Monat zu zahlen. Das ist doch pervers?!

Edit: Macht es einen Unterschied, dass mein aktuelles Studium ein Zweitstudium ist? Ich hab schon einen Bachelor, habe jetzt aber noch ein zweites BachelorStudium angefangen gehabt.

Was ich auch nicht kapiere....wieso kann ich nicht eine PKV abschließen und eine Psychotherapieübernahmeleistung vertraglich ausschließen?! Laut meiner Google Recherche geht das nicht. Sorry, wenn ich das so klar ausdrücke, aber ich finde das lächerlich, wenn dem wirklich so ist.

Rossi, ich danke dir sehr für dein bisheriges Engagement mich hier zu beraten! :)

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Beitragvon Rossi » 12.10.2011, 19:23

Upsela,

Edit: Macht es einen Unterschied, dass mein aktuelles Studium ein Zweitstudium ist? Ich hab schon einen Bachelor, habe jetzt aber noch ein zweites BachelorStudium angefangen gehabt.



Dies könnte ein guter Gedankenansatz sein.

Du kommst nur deswegen nicht in die Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13a SGB V, weil Du vermeintlich als Student von der "Versicherungspflicht" befreit bist.


Jetzt muss man gucken, wer denn als Student überhaupt und wielange versicherungspflichtig ist.

Und jenes ist in § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V geregelt:

.... bis zum Abschluß des vierzehnten Fachsemesters, längstens bis zur Vollendung des dreißigsten Lebensjahres; Studenten nach Abschluß des vierzehnten Fachsemesters oder nach Vollendung des dreißigsten Lebensjahres sind nur versicherungspflichtig, wenn die Art der Ausbildung oder familiäre sowie persönliche Gründe, insbesondere der Erwerb der Zugangsvoraussetzungen in einer Ausbildungsstätte des Zweiten Bildungswegs, die Überschreitung der Altersgrenze oder eine längere Fachstudienzeit rechtfertigen


Gehörst Du hierzu überhaupt noch?

Grundsätzlich nur bis zum 14. Fachsemester; dann gibt es aber noch Ausnahmen.

Was ich auch nicht kapiere....wieso kann ich nicht eine PKV abschließen und eine Psychotherapieübernahmeleistung vertraglich ausschließen?! Laut meiner Google Recherche geht das nicht. Sorry, wenn ich das so klar ausdrücke, aber ich finde das lächerlich, wenn dem wirklich so ist


Solche Verträge (sog. Normaltarif) mit Ausschlüssen muss die PKV Dir leider nicht anbieten. Hierzu besteht keine Verpflichtung.

Die PKV muss Dir nur den Basistarif anbieten. Leider ist dieser Tarif der Teuerste.

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Beitragvon Hector13 » 12.10.2011, 21:00

Schön, auch heute wieder eine Antwort von Dir zu erhalten, Rossi - Danke!

Wenn ich meinen Bachelor und mein jetziges Studium zusammenrechne, dann bin ich jetzt im 13. Semester! Also bin ich wohl verpflichtet oder?!
D.h in einem Jahr wäre ich befreit? Dann wäre ich ja im 15.


Ich habe mich nochmal an meiner Hochschule informiert. Ich kann mich auch im Laufe des jetzigen Semesters noch mit sofortiger Wirkung exmatrikulieren lassen. Das ist schon mal beruhigend für mich, aber ich will mein Studium ungerne aufgeben oder pausieren.


Die Sache mit dem Basistarif ist blöd. Ich habe mir jetzt ein paar Tarife herausgesucht, bei denen die Psychotherapie ausgeschlossen wird und werde Kontakt mit den einzelnen PKV aufnehmen. Vielleicht gibts ja doch eine Möglichkeit. Ich gebe nicht auf.

heinrich
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Beitragvon heinrich » 13.10.2011, 08:07

hector,


durch die Addition von Bachelor und Master bist Du im 13 FS.

Da bist Du im Grunde pflichtversichert (weil noch nicht über dem 14. FS hinaus).

Jetzt wird es für Dich kompliziert:
Weil Du im Grunde genommen pflichtversichert bist (was ja schon seit dem 1. FS so wäre) hast Du Dich damals befreien lassen.

Sonst hättest Du ja schon immer in der gesetzlichen KK Pflichtbeiträge zahlen müssen. Dies war damals Dein Wunsch und Deine Entscheidung.

Und gerade weil Du Dich von dieser grundsätzlich Vers.Plf. hast befreien lassen , wirkt diese Befreiung auch auf eine potenzielle Bürgerversicherung (absolute Versicherungsfreiheit).

FAZIT: derzeit ist eine Bürgerversicherung ( § 5 ABs. 1 Nr. 13 SGB V) in der gesetzlichen KK nicht möglich.

Es ginge dann nur der Abschluss in einer privaten KK oder dort im Basistarif.

Ob eine EXMA eine Lösung wäre, dass musst du natürlich selbst entscheiden.

Ob im Rahmen einer Pflichtversicherung als Beschäftigter möglich ist, wäre ein anderer Gedankengang und -ansatz.

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Beitragvon Hector13 » 13.10.2011, 12:22

Hey!

Danke Dir für deine Rückmeldung, heinrich! Zwei Fragen tun sich mir da auf:

1.) Ich verstehe deinen Satz mit der "absoluten Versicherungsfreiheit" so, dass ich mich auch bei Exmatrikulation in einer PKV versichern müsste. Ist das richtig?
Oben meinte ja Rossi, dass auf Grund eines Präzidenzfalles in diesem Jahr mich eine GKV nehmen müsste.

2.) Was meinst du mit EXMA?

heinrich
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Beitragvon heinrich » 13.10.2011, 19:49

zu 2.
mit EXMA meinte ich Exmatrikulation


zu 1
mit dem Präzidenfall meinte der Rossi (richtigerweise), dass
es kein Ablehungsgrund für eine Bürgerversicherung (in der gesetzlichen KK) ist, wenn jemand zuletzt in der KVB abgesichert war.
Die war in Bezug auf die KVB (und die Postbeamtenkrankenkasse) lange unklar und wurde erst im Januar 2011 entschieden.
FAZIT: zuletzt KVB ist kein Ablehungsgrund
Da muss man aber, wenn man mit einer gesetzlichen KK spricht eben NICHT sagen, dass man zuletzt privat versichert war, sondern dass man zuletzt KVB-versichert war (was KEINE private KK ist).

So KVB ist schon kein Problem

ABER
Es gibt weitere gesetzliche Gründe, dass eine Bürgerversicherung NICHT möglich ist.
So z.B., wenn jemand von der Krankenversicherungspflicht befreit ist.

Ist man z.b. von der Krankenversicherungspflicht befreit worden, wie Du :
Du wurdest damals zu Beginn des Studiums von dieser Versicherungspflicht befreit

so gilt dies auch für eben die Bürgerversicherung.
Dies meinte ich mit "absolut". Du hast Dich von der einen gesetzlichen Möglichkeit befreien lassen und dann gilt dies auch für die andere (nämlich hier die Bürgerversicherung).

Wenn Du jetzt aber examtrikuliert wirst (bevor Du in der privaten KK bist)
bist Du ja nicht mehr dem Grunde nach versicherungspflichtig als Student.
ALSO wirkt dann auch die Befreiung als Student und -
JETZT AUFGEPASST -auch die (absolute) Versicherungsfreiheit auf die Bürgerversicherung nicht mehr.
FAZIT: Du wärest dann in der gesetzlichen KK in der Bürgerversicherung

Ich glaube, dass Du einen guten Berater brauchst. Ich bin nämlich nicht sicher, ob Du dies verstehst. Dies ist für viele Fachleute schon kompliziert.
Wegen dem Versicherungsschutz, sich exmatrikulieren zu lassen, na ja.
Dies habe ich auch noch nicht oft gehört

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Beitragvon Hector13 » 14.10.2011, 01:20

Danke Dir für deine Erläuterungen, heinrich. Sie leuchten mir ein.


Kann ich mir vorstellen, dass du das mit einer EXMA aus diesen Gründen noch nicht gehört hast. Aber ganz ehrlich.... was soll ich sonst machen?! Ich kann unmöglich 650 Euro monatlich für meine Krankenkasse aufbringen. No way, leider.

Ich werde natürlich jede PKV anschreiben. Ich gebe nicht auf. Jedoch muss ich realistisch sein. Die Chancen sind eher gering, dass mich eine PKV zu humanen Konditionen nimmt.

Entweder exmatrikuliere ich mich oder ich nehme neben meinem Werkstudentenjob noch eine zweite Tätigkeit auf und komme damit über 20h die Woche. Laut einer Seite im Internet müsste nur ich mehr Beiträge bezahlen, für meine beiden Arbeitgeber gäbe es keine Mehrkosten. Würde dann zwei 400 Euro Jobs machen, denke ich.

Mal gucken :)


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