Guten Morgen, mit der Bitte um Hilfe stelle ich hier folgende fragen.
Zu meiner situation: ich bin 55+, seit 30 jahren privat versichert und durch Arbeitslosigkeit im basistarif gelandet. Da möchte ich jetzt wieder raus.
Bei Abschluss des tarifes im Basistarif stellte die Versicherung einen fiktiven Risikozuschlag von 41% fest (von mir nicht so unterschrieben). die Begründung: Mehrleistung durch wegfall der Selbstbeteiligung, die in meinem vorherigen PKV-Tarif 2.700€ betrug.
Nun ist ja der Basistarif bekanntlich der schlechteste tarif der PKV's - ist denn die erhebung eines Risikozuschlages mit Begründung 'Mehrleistung' überhaupt möglich? und ist nicht immer eine Vorerkrankung für die begründung eines risikozuschlages notwendig? vielen Dank für Ratschläge.
gruß c.
fiktiver Risikozuschlag im Basistarif
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Danke für die Antwort - leider kann ich mir den alten Tarif mit einer SB von 2700€ nicht mehr leisten (ich meine die hohe selbstbeteiligung).
Und leider ist die Begründung in der Tat der Wegfall der SB - also in den Augen der KV eine Leistungsverbesserung. Was tun? gibt es hierzu wohl ein entsprechendes Urteil oder rechtssprechung? Bin bereit zu klagen.
Danke für Hilfe. gruß c.
Und leider ist die Begründung in der Tat der Wegfall der SB - also in den Augen der KV eine Leistungsverbesserung. Was tun? gibt es hierzu wohl ein entsprechendes Urteil oder rechtssprechung? Bin bereit zu klagen.
Danke für Hilfe. gruß c.
Mal anders betrachtet ...
Die Selbstbeteiligung von 2700 € kannst du dir nicht leisten. Im Basistarif ist sie plötzlich vom Tisch. Keine Leistungsverbesserung?
Klar, der Basistarif ist nicht das Gelbe vom Ei. Was fällt an Leistungen (auch stationär, Zahn?) weg, wenn du in den BT wechselst?
Gruß von
Gerhard
Klar, der Basistarif ist nicht das Gelbe vom Ei. Was fällt an Leistungen (auch stationär, Zahn?) weg, wenn du in den BT wechselst?
Gruß von
Gerhard
Moin, hier wurde etwas falsch verstanden - ich bin im Basistarif und will wieder raus - die 41% RZ wurden mir nach vertragsabschluss aufgedrückt.
dieser RZ ist fiktiv - heisst also, wenn ich den neuen Tarif abschliesse, kommt evtl. nochmals ein RZ dazu. Minderleistungen des BT?
Leistungen an die Ärzte - bis 1,2 der GOÄ, bis 2 GÖZ, im alten Tarif bis 2,5 GOÄ - Ärzte haben keine behandlungspflicht. Zahnarzt wie GKV, vorher 80% auf alles, kein tagegeld, keine alternativen Behandlungen etc. die Liste liesse sich beliebig fortsetzen.
Meine Frage aber war: kann die PKV NUR aufgrund des weggefallenen SB den risikozuschlag erheben - vorerkrankungen wurden in der begründung nicht angeführt.
Danke für Antwort. Gruß c.
dieser RZ ist fiktiv - heisst also, wenn ich den neuen Tarif abschliesse, kommt evtl. nochmals ein RZ dazu. Minderleistungen des BT?
Leistungen an die Ärzte - bis 1,2 der GOÄ, bis 2 GÖZ, im alten Tarif bis 2,5 GOÄ - Ärzte haben keine behandlungspflicht. Zahnarzt wie GKV, vorher 80% auf alles, kein tagegeld, keine alternativen Behandlungen etc. die Liste liesse sich beliebig fortsetzen.
Meine Frage aber war: kann die PKV NUR aufgrund des weggefallenen SB den risikozuschlag erheben - vorerkrankungen wurden in der begründung nicht angeführt.
Danke für Antwort. Gruß c.
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