Beitragvon GS » 03.11.2011, 22:41
Benolium,
die Versicherungspflicht in der GKV kannst Du mit der 1/2-3/4-Stelle nicht vermeiden.
Niemand zwingt dich jedoch, die PKV zu kündigen - das Recht dazu hast Du natürlich zum Eintritt der Versicherungspflicht, notfalls bis zu 3 Monate rückwirkend.
Allerdings solltest Du die PKV in jedem Fall über diesen Eintritt informieren, weil diese sonst ihrerseits kündigen könnte, wenn sie es anderweitig erfahren sollte.
Nach Ablauf dieser 3 Monate kannst Du bei fortbestehender Versicherungspflicht die PKV jederzeit zum aktuellen Monatsende kündigen, also ab Kündigung keinen weiteren Beitrag mehr zu zahlen.
Als Doppelversicherung natürlich kein billiger Spaß. Das kannst Du aber für dich entscheiden.
Im Leistungsfall doppelt abrechnen, das funktioniert nicht. Aber darauf kommt es Dir ja auch nicht an - oder?
Gruß von
Gerhard