Ich bin beihilfeberechtigt und zu 30 % bei der DEBEKA versichert.
Im Oktober war ich privat in Bad Füssing und ließ mir vor Ort durch einen Badearzt Massagen und medizinische Thermalbewegungsbäder verordnen.
Weder die Arztrechnung noch die Kosten für Anwendungen wurden durch die DEBEKA übernommen.
Es handelt sich angeblich um eine ambulante Heilbehandlung in einem Heilbad oder Kurort ( § 5Abs.1 e MB/KK )
Selbst wenn das Rezept am Heimatort durch den Hausarzt ausgestellt wird werden die Kosten nicht übernommen.
Wer hat ähnliche Erfahrungen mit der KK gemacht ?
MfG
Leo
Massagen an Kurorten werden nicht bezahlt.
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
-
- Postrank7
- Beiträge: 486
- Registriert: 15.03.2010, 12:40
- Kontaktdaten:
-
- Postrank7
- Beiträge: 486
- Registriert: 15.03.2010, 12:40
- Kontaktdaten:
Habe mir den Wulff als Vorbild genommen.
Kann man natürlich machen - besser ist es, VOR Abschluss eine vernünftige Beratung durch einen Spezialisten in Anspruch zu nehmen, damit man weiß, was die gewählte Private Krankenversicherung zahlen muss - und vor allem: Was sie NICHT zahlen muss (damit man keine Überraschungen erlebt)!
-
- Postrank7
- Beiträge: 516
- Registriert: 01.02.2009, 18:08
-
- Postrank7
- Beiträge: 1167
- Registriert: 08.03.2007, 22:17
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 10 Gäste