Massagen an Kurorten werden nicht bezahlt.

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Leo
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Massagen an Kurorten werden nicht bezahlt.

Beitragvon Leo » 05.12.2011, 12:37

Ich bin beihilfeberechtigt und zu 30 % bei der DEBEKA versichert.

Im Oktober war ich privat in Bad Füssing und ließ mir vor Ort durch einen Badearzt Massagen und medizinische Thermalbewegungsbäder verordnen.

Weder die Arztrechnung noch die Kosten für Anwendungen wurden durch die DEBEKA übernommen.
Es handelt sich angeblich um eine ambulante Heilbehandlung in einem Heilbad oder Kurort ( § 5Abs.1 e MB/KK )

Selbst wenn das Rezept am Heimatort durch den Hausarzt ausgestellt wird werden die Kosten nicht übernommen.

Wer hat ähnliche Erfahrungen mit der KK gemacht ?

MfG

Leo

Roland Gutsch
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Beitragvon Roland Gutsch » 06.12.2011, 10:19

Hallo Leo,
diese Erfahrung wird jeder machen, der in einem Tarif / bei einem Versicherer versichert ist, der diese Kurort-Klausel NICHT erweitert hat.

Die Debeka verhält sich vertragsgemäß. Das Problem scheint zu sein, dass Sie Ihren Vertrag nicht kennen.

Freundliche Grüße

Leo
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Beitragvon Leo » 14.12.2011, 11:18

Habe eine Lösung gefunden:

1. Rezept vom Hausarzt
2. Massagen in Nachbarort ( Pocking, ist kein Heilbad )

Das ist ja dann juristisch einwandfrei und muss übernommen werden.

Habe mir den Wulff als Vorbild genommen.

Leo

Roland Gutsch
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Beitragvon Roland Gutsch » 14.12.2011, 11:37

Habe mir den Wulff als Vorbild genommen.

Kann man natürlich machen - besser ist es, VOR Abschluss eine vernünftige Beratung durch einen Spezialisten in Anspruch zu nehmen, damit man weiß, was die gewählte Private Krankenversicherung zahlen muss - und vor allem: Was sie NICHT zahlen muss (damit man keine Überraschungen erlebt)!

Philipp Mättig
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Beitragvon Philipp Mättig » 14.12.2011, 14:09

Moin,

Herr Gutsch hat recht.
Das Ganze hat nach dem letzten Post irgendwie einen komischen Beigeschmach bekommen, hier meine ich Herrn Gutsch durchaus mal nicht ;-)

Gruß
Philipp

Cassiesmann
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Beitragvon Cassiesmann » 14.12.2011, 19:57

@Leo: Es hilft auch die Debeka vorher um Kostenübernahme zu bitten, in der Regel ist das möglich.


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