Kurzer Aufenthalt in Deutschland eines Ex-Türkendeutschen

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Speedysly
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Kurzer Aufenthalt in Deutschland eines Ex-Türkendeutschen

Beitragvon Speedysly » 17.12.2011, 13:34

Hallo zusammen,

ich bin hilflos und bin wirklich über jede Hilfe sehr dankbar.
Zu meinem Fall: Ich habe letztes Jahr zum Juli/2010 meinen Beruf aufgegeben und Ende Juni 2010 ins Ausland ausgewandert. Seitdem war ich 3 Mal in Deutschland gewesen: 1. Letztes Jahr von Mitte November bis Beginn diesen Jahres, 2. Mitte April bis Anfang Mai 2011, 3. Mitte Juli bis Ende Juli 2011. Nun erfolgt mein 4. Besuch, der vor einer Woche begonnen hat bis wahrscheinlich Mitte Januar 2012.
Die letzten 3 Male habe ich mich bei keiner KV gemeldet bei kurzem Aufenthalt fand ich das nicht vonnöten (Naiv, aber so war mein Entscheid :( )
Dieses Mal hatte ich mich schon von meiner Einreise darum gekümmert, dass ich eine KV von kurzer Dauer für Urlauber des BRDs abschließen soll. Da habe ich mich bei meinem noch aktuell laufenden ADAC informiert. Die schickten mir leider die Broschüre erst nach meiner Einreise jetzt vor paar Tagen. Nach Durchlesen der Broschüre habe ich für mich entnehmen können: 2 Monate Aufenthalt (für mich das Maximum) 69€ + je Schadensfall 50€. Die kontinuierliche 50€ Geldnote bei sogar einem vllt. stoßenden akutem Infekt war mir zu hoch, also wollte ich etwas sicherer gehen und habe vorhin beim ADAC angerufen. Die Dame bejahte mir die Summe, also war es für mich mit dem ADAC gestrichen.

Bei Durchstöbern einiger Internet-Adressen stoß ich auf mehrere Artikel, Forumbeiträge und Hilflose wie mich und nun meine ich sehr auf Kippe zu stehen. Weil ich Informationen einholen will und dafür meines Erachtens ein Attaches im Sozielwesen des türkischen Generalkonsulates gut in Frage kommt (da ich türk. Nationalität bin), finde ich, dass ich hier erstmals gut aufgehoben werden werde. Des Weiteren entschied ich hier im Allgemeinen von Mods, Admins bzw. erfahrenen Usern beraten zu werden.

Für mich ist es an erster Stelle wichtig, dass ich hier, egal wie lange, bei jedem Aufenthalt mich krankenversichern kann und MUSS, natürlich bei gesunden Menschenverstandvertretlichen Summen. In der Türkei zahle ich den Mindestbeitrag für freiwillige Versicherung (174,- TRY / 2,45 Wechselkurs = entspricht 71,-€) Bei dieser Versicherungsart geht eine grenzüberschreitende Versicherung nicht. Dort käme in Erwägung in die teure Variante zu wechseln (360 TRY / 2,45 W.k. = 146,-€), um auch im Ausland versichert zu sein.
Von langer Dauer finde ich es gesünder für mich, was ich eigentlich hätte machen sollen und hätte machen müssen, damit ich keine Probleme sowohl jetzt als auch im Alter in der BRD kriege.

Was empfiehlt Ihr mir? Was sollte ich tun? Was soll ich machen? Wie soll ich vorgehen?

Im Netz stehen auch Gerüchte, vllt. aber auch Fakte, dass ich die GKV nachzahlen muss ab dato meiner Abreise.

Ich sollte auch erwähnen, dass ich sehr oft mit meinem Wohnsitz spiele. Sowohl in der Türkei, als auch in Deutschland. Ich war nämlich im Oktober 2010 beim türkischen Bund, habe mich freigekauft für 5.112€ und dafür meine Zeit bei der Armee verringert runter auf 3 Wochen. Die Summe wird in 4 Raten zurückgezahlt, mir bleiben noch 3 übrig. Bis ich die komplette Summe zahle, MUSS ich alle 6 Monate in Deutschland einreisen. Wenn ich länger fehle, sprich mich im Ausland aufhalte, kann ich für 15 Monate zur Armee eingezogen werden. Daher ziehe ich meinen Wohnsitz mal nach Türkei (Gründe dafür sind u. A. meine Rechte beim Aufenthalt in der Türkei wie z. B. Beitrag i. H. v. 174 TRY für die KV. Im Krankheitsfall damit ich davon profitiere. Andernfalls ist meine TR-ID nicht im System registriert, so kann ich nirgends identifiziert und kontrolliert werden) und mal nach Deutschland (damit ich im System nicht länger als 6 Monate bei der türkischen Behörde registriert bin, um den Einzug zur Armee zu vermeiden, bzw. auch, um jegliche Probleme zu vermeiden.)

Ich weiß, es ist ein langer Text, aber ich bin wirklich in der Hoffnung, dass mir Jemand meine Fragen beantworten mag, meine falschen Aussagen korrigieren könnte, mir den richtigen Weg zeigen wird und last but not least mich wieder vollstens integrieren will.

Mit freundlichen Grüßen

Speedysly

Dipling
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Beitragvon Dipling » 18.12.2011, 13:22

Zwischen Deutschland und der Türkei besteht ein Sozialversicherungsabkommen, demzufolge zumindest gesetzlich Versicherte auch im jeweils anderen Land Anspruch auf Leistungen der Krankenversicherung haben. Daher wäre aus meiner Sicht vorrangig zu prüfen, ob die türkische Versicherung nicht doch Leistungen in Deutschland abdeckt.

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 18.12.2011, 15:11

Achja, § 30 SGB I gilt länger als 6 Monate in Deutschland und die Kralle schlägt zu. Also hopp oder top?

http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/p ... bDt/Urlaub

http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/p ... ei_SVA.pdf

Ich glaube es gibt auch Anbieter in der Türkei von kurzftigen Krankenversicherungen die auch in Deutschland den vollen Leitungsumfang abdecken kosten nur.

Heißt also viermal in Deutschland und insgesamt länger als 6 Monate könnte die Kralle zugreifen. Kosten der deutschen freiwilligen KV rund 159 € ( in diesem Fall Bürgerversicherung) Es kann im Rahmen des Deutsch - türischen SV Abkommens denn die Leistungsaushilfe hier übernommern werden, als auch von der SVA in der Türkei.

Dipling
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Beitragvon Dipling » 18.12.2011, 15:55

Die Hürden für Staatsangehörige außerhalb der EU sind relativ hoch:

-Niederlassungserlaubnis oder eine auf mehr als 12 Monate befristete Aufenthaltserlaubnis

und

- keine Verpflichtung zur Sicherung des Lebensunterhaltes im Sinne des Aufenthaltsgesetzes

Bei Kriterien müssen erfüllt sein, damit die "Kralle" bzw. § 5(1) Nr. 13 SGB V zuschnappen kann.

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Beitragvon Vergil09owl » 18.12.2011, 16:13

Stimmt auch wieder, in dem Fall wäre denn die SVA zuständig und die jeweilige Orts AOK als als Zahler una die DVKA als Abrechnugnsstelle. Rest müßte jetz drer Fragesteller entscheiden was zutun ist. Ggf. denn doch eine private Reisekrankenversicherung .

Speedysly
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Hi

Beitragvon Speedysly » 18.12.2011, 19:15

Hi Vergil und Diplin,

ich habe den unbefristeten Aufenthaltstitel mit Niederlassungerlaubnis...
Meine KV in der Türkei deckt leider nicht die Kosten, die in BRD verursacht wurden. Was genau meint Ihr jetzt mit dieser sog. "Kralle"? Unter Kralle - wie von nem Tiger - verstehe ich nichts Positives. Was genau ist denn sonst damit gemeint?

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 18.12.2011, 19:46

Jetzt wird es lustig, also ausgeschieden in 06/10 hier in der GKV , grundsätlich dauerndaufenthalt berechtigt, aber nur kurzfristig in Deutschland unter 6 Monate, grundsätzlich, oder doch nicht. Wenn nicht, hier keine KV pflicht wie Diploing. geschrieben hat, Kralle hätte gemeint wenn du hier die sogannate Bürgersicherung abgeschlossen hättest wärst du wahrscheinlich nicht um Nachzahlungen rumgekommen, 18 x 159 €,- , aber da du ja nun Staatsbürger der Türkei bist unterliegst du der türkischen SVA und kannst dir hier eine gesetzliche diKrankenkasse suchen die die Leistungsaushilfe für dich übernimmt, kostet aber glaube ich dir denn die 152 € in der Türkei.


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