Ich fand die monatlichen meines Mannes schon immer ziemlich horrend hoch
(ca. 675 Euro).
Bei einem Termin mit unserem Versicherungsagenten glaube ich nun erstmalig verstanden zu haben, daß die Hälfte des Beitrage (ca. 330 Euro) durch die Wahlleistungen für stationäre Krankenhausaufenthalte entsteht, also Unterbringung im Einzelzimmer und vor allem Chefarztbehandlung.
Kann das überhaupt sein - mir kommt das extrem viel vor für diese Leistung?
Mein Mann war in den letzten Jahren mehrfach in der Klinik, allerdings war es in der Praxis doch oft so, daß er aufgrund von Platzmangel ohnehin in 2- oder sogar 3-Bett-Zimmern untergebracht war.
Bleibt die Chefarztbehandlung.
Was würde passieren, wenn man auf die Wahlleistungen verzichten würde?
Als wie entscheidend muß man diese Chefarztbehandlung überhaupt einschätzen? Ich weiß gar nicht, ob die überhaupt z.B. soviel OP-Praxis haben wie Oberärzte, sind die nicht häufig auch für wirtschaftliche Bereiche einer Abteilung zuständig?
Auch kommt es mir so vor, daß mein Mann mit dieser Versicherungkategorie sozusagen einfach "ein Goldesel" für eine Klinik ist, weil man mit eine sehr kostspielige Abrechnungen machen kann.
Aber möglicherweise wirkt sich dies ja auch doch dahingehend aus, daß ihm eine vermehrte Aufmerksamkeit aller medizinischer Mitarbeiter zukommt, was ja vielleicht dann auch nicht verkehrt ist.
Wenn man den Bereich Wahlleistungen kündigt, kann man es sich hinterher wohl nie mehr anders überlegen, oder?
Würde gerne ein paar möglichst konkrete Hinweise bekommen, ob das ein Va-Banque-Spiel wäre, wovon ich meinem Mann eher abraten sollte.
Andererseits zahlen wir ja derzeit 675 + ca. 200 (für mich GKV) an KV-Beiträgen im Monat, was ca. 30% unseres Gesamteinkommens ausmacht ich was ich schon auch bitter finde.
lg lotte
Wahlleistungen
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Re: Wahlleistungen
lotte33 hat geschrieben:Ich fand die monatlichen meines Mannes schon immer ziemlich horrend hoch
(ca. 675 Euro).
Je nach Alter und Leistungsumfang ein Schnäppchen. Vergleichen Sie Beitrag und Leistung mit der GKV.
Bei einem Termin mit unserem Versicherungsagenten glaube ich nun erstmalig verstanden zu haben, daß die Hälfte des Beitrage (ca. 330 Euro) durch die Wahlleistungen für stationäre Krankenhausaufenthalte entsteht, also Unterbringung im Einzelzimmer und vor allem Chefarztbehandlung.
Kann das überhaupt sein - mir kommt das extrem viel vor für diese Leistung?
Da können wir nur mutmaßen. Wir kennen weder Gesellschaft noch Tarife. Mutmaßlich wird es aber nicht so sein. Der Alternativtarif wird sich nicht nur im Bereich der stationären Absicherung unterscheiden.
Mein Mann war in den letzten Jahren mehrfach in der Klinik, allerdings war es in der Praxis doch oft so, daß er aufgrund von Platzmangel ohnehin in 2- oder sogar 3-Bett-Zimmern untergebracht war.
Ja, das gibt es in der Praxis.
Bleibt die Chefarztbehandlung.
Nein, die Wahlleistung. Diese wird unter Umständen vom Chefarzt erbracht.
Was würde passieren, wenn man auf die Wahlleistungen verzichten würde?
Wenn es sich nur um ein zusätzliches Modul handelt, fallen diese weg und Sie werden nach Regelleistung bzw. diagnosebezogenen Fallgruppen abgerechnet. Handelt es sich um einen Kompakttarif und Sie wechseln diesen, kann es sein das sich auch die restlichen Leistungen deutlich unterscheiden.
Als wie entscheidend muß man diese Chefarztbehandlung überhaupt einschätzen? Ich weiß gar nicht, ob die überhaupt z.B. soviel OP-Praxis haben wie Oberärzte, sind die nicht häufig auch für wirtschaftliche Bereiche einer Abteilung zuständig?
Auch kommt es mir so vor, daß mein Mann mit dieser Versicherungkategorie sozusagen einfach "ein Goldesel" für eine Klinik ist, weil man mit eine sehr kostspielige Abrechnungen machen kann.
Aber möglicherweise wirkt sich dies ja auch doch dahingehend aus, daß ihm eine vermehrte Aufmerksamkeit aller medizinischer Mitarbeiter zukommt, was ja vielleicht dann auch nicht verkehrt ist.
Das kann man aus verschiedenen Blickwinkeln sehen. Sie müssen die Unterschiede verstehen und selbst entscheiden.
Wenn man den Bereich Wahlleistungen kündigt, kann man es sich hinterher wohl nie mehr anders überlegen, oder?
Jein! Im Regelfall nicht. Es gibt Tarife die sowas aber erlauben.
Würde gerne ein paar möglichst konkrete Hinweise bekommen, ob das ein Va-Banque-Spiel wäre, wovon ich meinem Mann eher abraten sollte.
Andererseits zahlen wir ja derzeit 675 + ca. 200 (für mich GKV) an KV-Beiträgen im Monat, was ca. 30% unseres Gesamteinkommens ausmacht ich was ich schon auch bitter finde.
lg lotte
Sie sollten sich beraten lassen. Mutmaßlich kann man die Wahlleistungen auch günstiger erhalten. Das muss man aber prüfen.
Gruß aus Leipzig
Philipp
Also es gibt auf jeden Fall so extreme Fälle, das ist bei der Mannheimer auch so.
VS und VR unterscheiden sich nur im stationären Bereich, und VR kostet nur etwa halb so viel wie VS, in meinem Fall wären das sogar 400 EUR Unterschied.
Plausibel ist das natürlich nicht, wenn man bedenkt das eine stationäre Zusatzversicherung vielleicht 50 EUR kostet.
Insofern sollte man das m.E., wenn die Tarife ansonsten in Ihrem Fall wirklich identisch sind, nur als Momentaufnahme sehen. Es ist m.E. wahrscheinlich, daß der günstigere Tarif später höheren Anpassungsbedarf hat.
Was Sie auf jeden Fall machen können: Sie können auch in dem jetzigen Tarif auf Wahlleistungen verzichten. Schauen Sie mal in die Versicherungsbedingungen, vermutlich wird in dem Fall dann ein Krankenhaustagegeld bezahlt.
So könnte Ihr Mann beim nächsten Krankenhausaufenthalt erst mal testen, wie er sich als Standardpatient dort fühlt, und bekommt noch etwas Geld dafür.
Davon abgesehen sollten Sie m.E. nicht aktzeptieren, daß ein Zweibettzimmer abgerechnet wird, wenn Ihr Mann tatsächlich im Mehrbettzimmer lag.
Und wenn nur dieses abgerechnet wird, zahlt der Tarif möglicherweise, auch dazu sollten Sie nochmal in die Versicherungsbedingungen schauen, auch dafür dann ein (kleineres) Krankenhaustagegeld.
VS und VR unterscheiden sich nur im stationären Bereich, und VR kostet nur etwa halb so viel wie VS, in meinem Fall wären das sogar 400 EUR Unterschied.
Plausibel ist das natürlich nicht, wenn man bedenkt das eine stationäre Zusatzversicherung vielleicht 50 EUR kostet.
Insofern sollte man das m.E., wenn die Tarife ansonsten in Ihrem Fall wirklich identisch sind, nur als Momentaufnahme sehen. Es ist m.E. wahrscheinlich, daß der günstigere Tarif später höheren Anpassungsbedarf hat.
Was Sie auf jeden Fall machen können: Sie können auch in dem jetzigen Tarif auf Wahlleistungen verzichten. Schauen Sie mal in die Versicherungsbedingungen, vermutlich wird in dem Fall dann ein Krankenhaustagegeld bezahlt.
So könnte Ihr Mann beim nächsten Krankenhausaufenthalt erst mal testen, wie er sich als Standardpatient dort fühlt, und bekommt noch etwas Geld dafür.
Davon abgesehen sollten Sie m.E. nicht aktzeptieren, daß ein Zweibettzimmer abgerechnet wird, wenn Ihr Mann tatsächlich im Mehrbettzimmer lag.
Und wenn nur dieses abgerechnet wird, zahlt der Tarif möglicherweise, auch dazu sollten Sie nochmal in die Versicherungsbedingungen schauen, auch dafür dann ein (kleineres) Krankenhaustagegeld.
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