Öffnungsaktion der PKV

Erfahrungsberichte, Beitragserhöhungen, Versicherungspflicht, gesetzlich oder privat, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

Nebelmond
Beiträge: 2
Registriert: 02.09.2007, 18:38

Öffnungsaktion der PKV

Beitragvon Nebelmond » 02.09.2007, 18:51

Hallo,

mein Mann ist Beamter und dadurch bin ich beihilfeberechtigt.

Durch diverse Vorerkrankungen wäre es mir nur möglich über den Kontrahierungszwang für Beamtenangehörige bei der Versicherung meines Mannes versichert zu werden.


Momentan bin ich gesetzlich versichert (AOK) aber durch Wegfall meines Arbeitsplatzes werde ich wahrscheinlich in nächster Zeit arbeitslos und werde danach Hausfrau bleiben.

Ich war vor knapp 2 Jahren schon einmal privat krankenversichert (Nicht bei der PKV meines Mannes sondern bei einer anderen Gesellschaft).

Allerdings nur 6 Monate und dann wurde ich gekündigt, weil ich eine Allergie (Heuschnupfen) mit Atembeschwerden, leichte Herzrythmusstörungen (Herzstolpern) und eine Skoliose nicht angegeben hatte.

Dem Versicherungsvertreter gegenüber hatte ich allerdings diese Angaben wahrheitsgemäß gemacht, aber er meinte, daß diese Angaben nicht im Antrag vermerkt werden müssten da die Beschwerden ja nicht schlimm wären, und ich bis auf einmal im Jahr wegen der Allergie, (für einen Zeitraum von 3 Wochen Nasenspray und Antihistamin-Tabletten) ansonsten keinerlei Medikamente bräuchte.

Auf einen Kontrahierungszwang bei bestehenden Krankheiten bei der PKV meines Mannes hat mich der Vertreter nicht aufmerksam gemacht. Wahrscheinlich wollter er unter keinen Umständen auf den Vertragsabschluss, und somit seine Provision verzichten.

Heute bin ich schlauer, und weiß daß dies ein Fehler war - leider einzig und allein zu meinen Ungunsten... :-(

Lange Rede kurzer Sinn - als ich von der Möglichkeit des Kontrahierungszwanges erfuhr, war die Frist von 6 Monaten natürlich schon abgelaufen und ich wurde durch Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung wieder gesetzlich bei der AOK versichert, was ich wie schon gesagt auch noch bis heute bin.

Wie sieht es nun aus, wenn ich wieder Hausfrau werde und mich dadurch (eigentlich nur zu 30% wg. Beihilfe) wieder selbst krankenversichern muß.

Eine PKV wird mich aufgrund der Vorerkrankungen nicht mehr nehmen - auch nicht mit Risikozuschlag...

Bleibt mir jetzt auch nur übrig mich freiwillig gesetzlich weiter zu versichern, oder kann ich doch noch über den Kontrahierungszwang bei der PKV meines Mannes versichert werden?

Von einer Seite wurde mir gesagt, daß immer, wenn ich wieder in Situation kommen würde mich selbst versichern zu müssen, der Kontrahierungszwang wieder neu aufleben würde (für 2 Monate) - und von einer anderen Seite, sagte man mir daß ich damals die Frist versäumt hätte, und somit nie mehr über die Öffnungsaktion der PKV meines Mannes versichert werden könnte.

Was stimmt denn nun??????

GS
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1547
Registriert: 18.04.2006, 21:17

Beitragvon GS » 02.09.2007, 23:06

Hallo Nebelmond (schöner Name übrigens),

versuchen wir es einmal. Ich denke, Ihre Angaben reichen vorerst aus.

Momentan bin ich gesetzlich versichert (AOK) aber durch Wegfall meines Arbeitsplatzes werde ich wahrscheinlich in nächster Zeit arbeitslos und werde danach Hausfrau bleiben.

Ich war vor knapp 2 Jahren schon einmal privat krankenversichert (Nicht bei der PKV meines Mannes sondern bei einer anderen Gesellschaft).

Allerdings nur 6 Monate und dann wurde ich gekündigt, weil ich eine Allergie (Heuschnupfen) mit Atembeschwerden, leichte Herzrythmusstörungen (Herzstolpern) und eine Skoliose nicht angegeben hatte.


Die Zeitspanne lässt die Möglichkeit zu, dass Sie bis zum Ende Ihrer derzeitigen Beschäftigung mindestens ein Jahr pflichtversichert waren (gewesen sein werden - für die Sprachpuristen). In diesem Fall wären Sie zunächst als Arbeitslose weiterhin pflichtversichert und könnten die AOK-Mitgliedschaft danach freiwillig fortsetzen, z. B. bis Ende 2008. Die ein oder andere Leistung erhalten Sie auch als freiwillig versicherte berücksichtigungsfähige Ehefrau von der Beihilfe, kommt auf den Beihilfeträger an (Bund? Land?)

Der Beitrag dafür richtet sich nach dem Einkommen Ihres Mannes. Angenommen, Sie hätten keine Kinder, wird die AOK das halbe Einkommen, maximal die aktuelle Beitragsbemessungsgrenze von 3.563 Euro ansetzen. Beispiel: Verdient Ihr Mann brutto 4.000 Euro, unterstellt die Kasse Ihnen 2.000 Euro als beitragspflichttige Einnahmen. Das hieße dann mit Pflegeversicherung ca. 310-350 € monatlich. Bei höherem Einkommen Ihres Mannes können auch monatlich mehr als 500 € rumkommen.

Ab 2009 können Sie in den dann neuen Basistarif der PKV wechseln. Der Beitrag wird dann für Sie günstiger sein, da Sie ja nur die 30%-Version brauchen. Die Wechselmöglichkeit für freiwillige GKV-Mitglieder besteht 6 Monate lang, danach nur noch mit Gesundheitsprüfung.

Also keine Sorge: Bis Ende 2008, also maximal 15-16 Monate lang kostet es monatlich einen "ordentlichen" Beitrag, danach wird es überschaubarer, wenn auch nicht geschenkt.

Übrigens: auch wenn Sie noch keine 12 Monate pflichtversichert "gewesen sein werden" und kein Arbeitslosengeld I bekämen, muss die AOK Sie weiterversichern im Rahmen der Neuregelung seit 1.4.2007. Allerdings glaube ich in diesem Fall nicht, dass Sie dann auch ab 2009 ein Wechselrecht in den Basistarif der PKV hätten.
(Falls doch, werden wir beide es sicher bald in diesem Forum lesen können, wetten?)

Für die schlechte Beratung bei Ihrem PKV-Antrag gibt es eigentlich keine Entschuldigung. Haben Sie dem Betreffenden wenigstens die Ohren lang gezogen?

Gruß
Gerhard




[/code]

Nebelmond
Beiträge: 2
Registriert: 02.09.2007, 18:38

Beitragvon Nebelmond » 03.09.2007, 12:53

Hallo Gerhard,

vielen Dank erstmal für die schnelle Antwort...

Oh, das mit dem "Ohren langziehen" hätte ich wirklich gerne gemacht - und nicht nur wörtlich, das können Sie mir glauben :twisted:

Die Sache mit dem Basistarif habe ich mir auch schon überlegt - allerdings ist das halt auch nur eine traurige Alternative zur "echten" PKV.

Wissen Sie vielleicht doch noch, wie das nun mit der Öffnungsaktion der PKV für Angehörige ist - besteht der Kontrahierungszwang nur beim ersten Beihilfeanspruch aufgrund der Beendigung eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses für 6 Monate, oder lebt dieser beim nächsten Mal wieder für 2 Monate auf?

Liebe Grüße
Nebelmond

GS
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1547
Registriert: 18.04.2006, 21:17

Beitragvon GS » 03.09.2007, 22:59

Hallo Nebelmond,

leider gilt die Öffnung für Familienangehörige von Beamten, die schon vor dem 1.1.2005 verbeamtet wurden, nur für die ersten 12 Monate der erstmaligen Beitrittsmöglichkeit. Das hat ein anderer Forist - Cassiesman - in einem Antwortbeitrag an <Akki> bereits mit diesem Link

http://www.pkv.de/downloads/GKV_Beamte.pdf

belegen können. Die betreffende Stelle finden Sie auf Seite 3. Hilft Ihnen natürlich nicht mehr, wenn Sie keinen Versicherer finden, der Sie zu einigermaßen akzeptablen Bedingungen in den Normaltarif - also den guten! - aufnehmen wird.

Aber ist wirklich schon aller Tage Abend für den Nebelmond?

Viel Glück
Gerhard


Zurück zu „Allgemeines PKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 13 Gäste