Hallo erstmal,
ich kann mich meinen Vorrednern nur anschließen, ich habe schon sehr oft und sehr lange nach Informationen gesucht, bin aber leider bisher noch nie auf dieser Seite gelandet, alles was ich nun bisher hier gelesen habe, wirkt wirklich nicht überzogen sondern sachlich und kompetent – sicherlich muss ein jeder selbst für sich prüfen, welche dargestellten Möglichkeiten einem bleiben.
Ich versuche mal kurz und knackig mein Problem zu schildern:
- Ich bin männlich, 36 Jahre alt, ledig und gesund
- Bin selbstständig seit 2000
- Von 01-2000 bis 31.12.2004 bei einer PKV versichert.
- Anschließend (01.01.2005) gewechselt, und direkt im Anschluss versichert bei einer anderen PKV.
- Im Laufe des Jahres 2008, kam es vermehrt zu Schwierigkeiten den Beitrag regelmäßig zu zahlen.
- Im Dezember 2008 erhielt ich dann die Kündigung meiner PKV.
- Seit diesem Punkt bin ich nicht mehr krankenversichert.
- Meine wirtschaftliche Lage hat sich inzwischen immer mehr verschlechtert, sodass ich nun den Weg einer Verbraucherinsolvenz gehen muss, und ich meine Selbstständigkeit zum Monatsende aufgeben werde.
- Ich werde, um nicht in das Hartz4 Raster zu fallen, sofort ab dem 01.04.2012, wieder einen neuen Job in der System-Gastronomie beginnen, diesen gleich auf Vollzeit.
das waren die Fakten…
nun meine Fragen,
- Was gebe ich bei meinem neuen Arbeitgeber als Krankenversicherung an?
- Ist es korrekt, dass ich mir bei einem neuen Job, weil ich ja aus der Selbstständigkeit komme, eine neue GKV aussuchen kann?
- Wenn die Kündigung meiner PKV im Dezember 2008 nichtig sein sollte, fallen die angefallenen restlichen Beiträge in die Insolvenzmasse ?
So, ich hoffe, ich habe es hier nicht übertrieben, mit dem stichwortartigen Texten ;o)
Gruß
Palomas
Ohne PKV von Selbstständigkeit in neuen Job zur GKV ???
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
hallo Palomas,
mit dem neuen Job bist du pflichtversichert in der "Gesetzlichen".
Du kannst Dir eine aussuchen, da du zuletzt in der PKV warst.
Deinem Arbeitgeber kann es egal sein. Wenn er eine ins Feld führt nimmste die eben, musst du nicht, aber erst mal geht es darum, den Job abzusichern, KV ist dann sekundär.
Wechseln kannst nach 18 Monaten immer noch, aber du bist "drin", ohne irgendwelche Beiträge an irgendwen nachzahlen zu müssen, das ist erst mal wichtiger.
Ansonsten:
Bleib steif und halt die Ohren sauber!
Gruß von
Gerhard
mit dem neuen Job bist du pflichtversichert in der "Gesetzlichen".
Du kannst Dir eine aussuchen, da du zuletzt in der PKV warst.
Deinem Arbeitgeber kann es egal sein. Wenn er eine ins Feld führt nimmste die eben, musst du nicht, aber erst mal geht es darum, den Job abzusichern, KV ist dann sekundär.
Wechseln kannst nach 18 Monaten immer noch, aber du bist "drin", ohne irgendwelche Beiträge an irgendwen nachzahlen zu müssen, das ist erst mal wichtiger.
Ansonsten:
Bleib steif und halt die Ohren sauber!
Gruß von
Gerhard
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 22 Gäste