Hallo,
meine Freundin (81 geboren) hat sich am 01.07.2007 voll selbständig gemacht (Mediendesign, momentan noch wenig Einnahmen). Vorher als Angestellte war sie bei der Barmer versichert.
Eigentlich wollte sie sich gar nicht mehr versichern (Pro und Kontra dieser Entscheidung ist bekannt, Grundsatzdiskusson also nicht nötig). Die Barmer verlangt von ihr eine Bescheinigung der Folgeversicherung. Was passiert, wenn sie die nicht vorlegt?!
Sollte sie sich aufgrund der "Reform" nun tatsächlich doch versichern müssen - welche PKV mit den geringstmöglichen monatlichen Beiträgen ist empfehlenswert, der Selbstbehalt darf ruhig hoch sein?!
Was passiert mit dem momentan nicht versicherten Zeitraum ab dem 01.07. ?! Kann die Barmer als letzte Versicherung da irgendwas geltend machen - oder ist es möglich, die PKV rückwirkend ab dem 01.07. abzuschließen?!
Selbständig gemacht
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Hallo,
als Selbständige greift die Versicherungspflicht ab 01.01.2009. Dann muss sie sich versichern. Sie wird sich dann aber nur noch privat versichern können. Innerhalb von 3 Monaten nach Ausscheiden aus der gesetzlichen Versicherung könnte sich deine Freundin auch noch als freiwilliges Mitglied bei der gesetzlichen Versicherung versichern.
Ohne Krankenversicherung geht es nicht und deswegen gibt es auch die Reform. Welche PKV man nimmt läßt sich ohne Beratungsgespräch nicht sagen. Daher solltet ihr mal einen Makler fragen.
Gruß
Frank
als Selbständige greift die Versicherungspflicht ab 01.01.2009. Dann muss sie sich versichern. Sie wird sich dann aber nur noch privat versichern können. Innerhalb von 3 Monaten nach Ausscheiden aus der gesetzlichen Versicherung könnte sich deine Freundin auch noch als freiwilliges Mitglied bei der gesetzlichen Versicherung versichern.
Ohne Krankenversicherung geht es nicht und deswegen gibt es auch die Reform. Welche PKV man nimmt läßt sich ohne Beratungsgespräch nicht sagen. Daher solltet ihr mal einen Makler fragen.
Gruß
Frank
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- Postrank7
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Sie ist grundsätzlich in der Pflicht sich zu versichern.
Zum 01.07. MUSS Sie sich versichern. Wenn Sie es nicht macht, wird Sie zwangsweise Mitglied der Barmer , mit der Konsequenz dass Sie dort die Kündigungsfrist einhalten muss.
Rückwirkend in die PKV zum 01.07. ist nicht überall möglich.
Geringstmöglicher Beitrag und Empfehlenswert schliesst sich beinahe von selbst aus, da gute Leistung auch gutes Geld / Beitrag kostet.
Geht zu einem Makler, lasst Euch beraten.
Zum 01.07. MUSS Sie sich versichern. Wenn Sie es nicht macht, wird Sie zwangsweise Mitglied der Barmer , mit der Konsequenz dass Sie dort die Kündigungsfrist einhalten muss.
Rückwirkend in die PKV zum 01.07. ist nicht überall möglich.
Geringstmöglicher Beitrag und Empfehlenswert schliesst sich beinahe von selbst aus, da gute Leistung auch gutes Geld / Beitrag kostet.
Geht zu einem Makler, lasst Euch beraten.
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Re: Selbständig gemacht
Hallo survival74,
(Pro und Kontra dieser Entscheidung ist bekannt, Grundsatzdiskusson also nicht nötig).
))))))))) wie es aussieht doch
Deutschland : Neues Gesetz wie immer über den Kopf der Wähler.
Ich würde empfehlen entweder ab 1.7. Barmer oder wenn noch möglich ab 1 7 PKV
Gruß
(Pro und Kontra dieser Entscheidung ist bekannt, Grundsatzdiskusson also nicht nötig).


Deutschland : Neues Gesetz wie immer über den Kopf der Wähler.
Ich würde empfehlen entweder ab 1.7. Barmer oder wenn noch möglich ab 1 7 PKV
Gruß
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Re: Selbständig gemacht
@survival74
Die Dame sollte eine Versicherungspflicht in der KünstlerSozialKasse prüfen lassen. Evtl. ist Ihre Fragestellung nur theoretischer Natur, da eine etwaige Versicherungspflicht vorgeht!
Die Dame sollte eine Versicherungspflicht in der KünstlerSozialKasse prüfen lassen. Evtl. ist Ihre Fragestellung nur theoretischer Natur, da eine etwaige Versicherungspflicht vorgeht!
Tja, wenn ihr mich fragt, dann ist das alles nicht so einfach!!
Survival74 möchte am liebsten eine private KV zum Dumpingtarif. Die Eigenbeiteiligung ist völlig egal, in der Hauptsache wie beim Aldi, alles günstig. Und genau da fängt es schon aus. Also die Höhe der Eigenbeteiligung ist völlig wurtscht. Sorry, da liegt ihr - meines Erachtens - völlig falsch. Der Schuss geht nach hinten los.
Der Gesetzgeber hat klipp und klar zum Ausdruck gebracht, dass Personen, die ohne ausreichende Absicherung im Krankheitsfall verfügen ab dem 01.04.2007 der Versicherungspflicht im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V unterliegen.
Tja, was heisst den "ohne ausreichende Absicherung im Krankheitsfall"!?!
Wenn jemand eine private KV mit einer hohen Eigenbeteiligung hat, dann ist dieses defintiv nicht ausreichend und man landet in der Versicherungspflicht der gesetzlichen KV; mehr einfach nicht!!
Man kann in der heutigen Zeit überall sparen, aber bitte nicht im Bereich der KV/PV!
Survival74 möchte am liebsten eine private KV zum Dumpingtarif. Die Eigenbeiteiligung ist völlig egal, in der Hauptsache wie beim Aldi, alles günstig. Und genau da fängt es schon aus. Also die Höhe der Eigenbeteiligung ist völlig wurtscht. Sorry, da liegt ihr - meines Erachtens - völlig falsch. Der Schuss geht nach hinten los.
Der Gesetzgeber hat klipp und klar zum Ausdruck gebracht, dass Personen, die ohne ausreichende Absicherung im Krankheitsfall verfügen ab dem 01.04.2007 der Versicherungspflicht im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V unterliegen.
Tja, was heisst den "ohne ausreichende Absicherung im Krankheitsfall"!?!
Wenn jemand eine private KV mit einer hohen Eigenbeteiligung hat, dann ist dieses defintiv nicht ausreichend und man landet in der Versicherungspflicht der gesetzlichen KV; mehr einfach nicht!!
Man kann in der heutigen Zeit überall sparen, aber bitte nicht im Bereich der KV/PV!
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