Guten Tag,
grundsätzlich ist die Situation wohl so, dass ein Freiberufler ohne weitere Voraussetzung wie bestimme Einkommenshöhe etc. in die PKV kann. Angenommen, es handelt sich um einen Rechtsanwalt, der in einem Unternehmen als Syndikusanwalt angestellt ist (und unter der Einkommensgrenze für eine PKV liegt) und nebenher in geringerem umfang selbständig mit eigenen Mandaten als Freiberufler tätig ist.
Kann sich diese Person dann dennoch in einer PKV privat versichern lassen?
Ich habe nunmehr erfahren, dass offenbar eine Grenze von EUR 320,00 bestehen soll. Sofern aus der freiberuflichen Tätigkeit monatlich mehr als EUR 320,00 (Durchschnitt) Einnahmen erzielt werden, soll ein Wechsel in die PKV möglich sein. Jedoch liegt mir hierzu nichts schriftlich vor. Wem ist hierzu etwas bekannt?
Mfg,
Ralf L.
Angestellter und Freiberufler: GKV oder PKV?
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Hallo Ralf,
(5) Nach Absatz 1 Nr. 1 oder 5 bis 12 ist nicht versicherungspflichtig, wer hauptberuflich selbständig erwerbstätig ist.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.html
Eine hauptberufliche Tätigkeit liegt vor, wenn man die überwiegende Zeit gewerblich tätig ist und auch das Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit überwiegt und/oder man versicherungspflichtige Arbeitnehmer beschäftigt.
Wo kommt denn die 320 EUR Grenze her?
Gruß
Frank
(5) Nach Absatz 1 Nr. 1 oder 5 bis 12 ist nicht versicherungspflichtig, wer hauptberuflich selbständig erwerbstätig ist.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.html
Eine hauptberufliche Tätigkeit liegt vor, wenn man die überwiegende Zeit gewerblich tätig ist und auch das Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit überwiegt und/oder man versicherungspflichtige Arbeitnehmer beschäftigt.
Wo kommt denn die 320 EUR Grenze her?
Gruß
Frank
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