Arbeitgeberzuschuss

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konavit
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Arbeitgeberzuschuss

Beitragvon konavit » 20.09.2007, 13:41

Hallo,

ich bin seit einigen Jahren in der PKV. Nach Heirat, und auslaufendem Arbeitslosengeld meiner Frau wollen wir sie nun nach dem Hausfrauentarif in einer GKV versichern. Ich habe hier in einem anderen Beitrag gelesen (Mann PKV, Frau auf Minijob Basis - Fragen über Fragen), dass mein Arbeitgeber neben dem Zuschuss für meine PKV auch für den Beitrag meiner Frau in der GKV einen Zuschuss leisten muss.

Leider tut sich mein AG schwer bei diesem Thema, auch das in dem o.a. Beitrag erwähnte PDF Dokument überzeugt ihn nicht, da er meint, es gilt nur für eine Familienversicherung.

Gibt es irgendwo einen eindeutigen Hinweis, dass der Arbeitgeber in diesem Fall auch für die GKV der Ehefrau des Angestellten einen Zuschuss leisten muss?

Vielen Dank im voraus für die dringend benötigte Hilfe.

Frank
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Beitragvon Frank » 20.09.2007, 14:01

Hallo,

geregelt ist die im § 257 SGB V Abs. 2
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__257.html

Wenn sich dein AG nicht mit Gesetzen auskennt, soll er seinen Steuerberater fragen.

Gruß
Frank

GS
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Steuerberater?

Beitragvon GS » 20.09.2007, 23:51

Na ja.

Hinsichtlich der Krankenversicherung - gerade in Grenzfragen GKV/PKV - ist diese Spezies leider nicht immer sattelfest. Beruhigend zu wissen, dass sie notfalls haften müssen.

Zur eigentlichen Frage: Selbstverständlich muss der Arbeitgeber im Rahmen des § 257 (2) auch dann die Beiträge des quasi einkommenslosen (< 350,01 € bzw. < 400,01 € mit Minijob) Ehegatten bezuschussen, wenn dieser selbst nicht privat, sondern freiwillig gesetzlich versichert ist. Das gibt zwar der Wortlaut des § 257 nicht unbedingt her, aber immerhin sein tieferer Sinn. Und jede Menge Kommentare dazu.

Worauf es einzig ankommt: Wäre Deine Frau beitragsfrei in Deiner Kasse versichert, wenn Du selbst GKV-versichert wärst, muss der Arbeitgeber bezuschussen, soweit der Höhe nach noch Luft ist. Wenn dessen Steuerberater anderer Meinung ist, nimmt er sich besser einen anderen. Gibt ja genug, und gute obendrein.

Langer Schreibe kurzer Sinn: Es gibt Zuschuss für Euch. Lad Deine Frau mal wieder zum Essen ein oder zu sonstwas. Gibt ja genug - und Gutes obendrein.

Gruß
Gerhard


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