Hallo ins Forum,
da ich nicht ganz sicher bin und widersprüchliche Aussagen las, bitte ich hier um eine evtl. mögliche Bestätigung
Da ich durch Unterschreiten der JAEG in die GKV zurück möchte, welcher Ansatz ist richtig:
Wenn ich zum 1.12.2012 die JAEG unterschreite (durch Arbeitszeitreduzierung) und bis zum 28.02.2013 unterhalb dieser bleibe,
bin ich bis zum 31.12.2013 versicherungspflichtig? und kann mich dann ab 01.01.2014 freiwillig versichern.
Wie verhält es sich aber, da ich ja rückblickend auf 2012 die JAEG trotzdem überschritten habe?
oder ich unterschreibe die JAEG ab 01.01.2013 bis zum 28.02.2013, würde ich mich dann ab 01.01.2014 freiwillig versichern können ?
vg
uvecs
Unterschreiten der JAEG
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
CTGs Antwort ist richtig.
Man rechnet das JAE nicht für ein Kalenderjahr.
Sondern den gerade jeweiligen Bruttolohne x 12 (evt. plus Einmalzahlungen).
Ergibt eine Senkung (betone: des gerade jeweiligen Bruttos x 12) ein JAE-Grenze-Unterschreiten DANN SOFORT VERS-Pflicht.
Bei späterer Erhöhung des Bruttos= Ende der Vers-Pflicht zum Ende des Jahres (der Erhöhung).
Und damit wären in beiden Fällen Deiner Beispiele die Vorversicherungszeiten für eine freiw. Versicherung erfüllt.
Man rechnet das JAE nicht für ein Kalenderjahr.
Sondern den gerade jeweiligen Bruttolohne x 12 (evt. plus Einmalzahlungen).
Ergibt eine Senkung (betone: des gerade jeweiligen Bruttos x 12) ein JAE-Grenze-Unterschreiten DANN SOFORT VERS-Pflicht.
Bei späterer Erhöhung des Bruttos= Ende der Vers-Pflicht zum Ende des Jahres (der Erhöhung).
Und damit wären in beiden Fällen Deiner Beispiele die Vorversicherungszeiten für eine freiw. Versicherung erfüllt.
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