"Versehentlich" in der PKV, trotz Versicherungspfl

Erfahrungsberichte, Beitragserhöhungen, Versicherungspflicht, gesetzlich oder privat, usw.

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Matthias72
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"Versehentlich" in der PKV, trotz Versicherungspfl

Beitragvon Matthias72 » 08.11.2012, 17:39

Hallo,

ich habe zur zeit folgendes Problem und mich würde interessieren, ob jemand von Euch mit einem solchen Fall Erfahrung hat:

Ich war bis Mitte letzten Jahres gesetzlich versichert und bin anschließend in die private Krankenversicherung gewechselt. Ausschlaggebend für den Wechsel war eine Mitteilung des Steuerberaters meines Arbeitgebers an die GKV, dass die Versicherungspflichtgrenze überschritten wurde. Dabei wurden wohl fälschlicherweise Boni mit einbezogen, die für die Berechung nicht hätten berücksichtigt werden dürfen.

Im Rahmen einer Betriebsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung ist dies jedoch nun "aufgeknallt". Die Folge: ein Bescheid an meinen AG mit einer massiven Nachforderung samt Säumniszuschlägen.

Wie ist hier das weitere Vorgehen?

Und was mich in diesem Zusammenhang besonders interessieren würde: kann man bei der PKV von einer Beitragsrückerstattung ausgehen (Kulanz?)? Ist die PKV dazu etwa sogar verpflichtet?

Vielen Dank!

Cassiesmann
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Beitragvon Cassiesmann » 08.11.2012, 21:48

Naja, wenn Ihr Arbeitgeber Sie als versicherungsfrei ansiehst, ist das eigentlich nicht ihr Problem wenn es dann doch nicht so ist. Meines Erachtens ist für die finanziellen Folgen der Arbeitgeber bzw. der Steuerberater im Rückgriff zuständig. Reden Sie mal mit diesem, ob er den Schaden übernimmt. Die PKV wird wohl kaum den Vertrag rückwirkend aufheben - warum auch?

NeueKV
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Beitragvon NeueKV » 09.11.2012, 19:50

Cassiesman: kurze Rückfrage - wenn de jure die Pflichtversicherung in der GKV nie aufgehört hat, konnte sich der AN nicht rechtsgültig in der privaten KV versichern. Da eine "Doppelversicherung" im deutschen Recht nicht vorgesehen ist, müsste die PKV aus meiner Sicht, wenn die GKV recht hat, den Antrag rückwirkend auflösen, Beiträge zurückerstatten aber auch erstattete Leistungen zurückfordern. Oder?
Damit sind wären dann AG und AN in der Haftung für den Unterschied der Kosten zwischen GKV und PKV in der Zwischenzeit.
wobei am Ende vom Tag vermutlich der Steuerberater, der besser die Finger von Themen gelassen hätte, von denen er keine Ahnung hat, in der Haftung ist.

Cheerio

Rossi
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Beitragvon Rossi » 09.11.2012, 23:59

Hm, NeueKv, wo steht dies, dass eine PKV neben einer GKV nicht möglich bzw. ausgeschlossen ist?

Der Bereich der priv. Kv. ist ab den §§ 192 ff. VVG geregelt; ich finde dort diesen Hinweis leider nicht.

Um es auf den Punkt zu bringen. Dein Arbeitgeber hat gepennt und natürlich versäumt von Dir die Arbeitnehmeranteile aufgrund der Versicherungspflicht vom Lohn einzubehalten. Aufgrund der Prüfung der DRV muss der Arbeitgeber leider komplett die gesamten Beiträge nachlöhnen.

In dieser Konstellation kann der Arbeitgeber von Dir allerdings max. für die letzten 3 Monate diesen Beitragsabzug rückwirkend vom Lohn einbehalten.


Die restlichen Monate (mehr als 3) muss sich der Arbeitgeber selber ans Bein binden.

Cassiesmann
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Beitragvon Cassiesmann » 10.11.2012, 08:28

Rossi hat ja bereits zutreffend geantwortet

NeueKV hat geschrieben:wobei am Ende vom Tag vermutlich der Steuerberater, der besser die Finger von Themen gelassen hätte, von denen er keine Ahnung hat, in der Haftung ist.


Da sind wir uns einig!


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