Rückkehr in die GKV nach Österreich Aufenthalt

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Dedl
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Rückkehr in die GKV nach Österreich Aufenthalt

Beitragvon Dedl » 27.11.2012, 22:05

Vorab vielen Dank an all die kompetenten Mitglieder in diesem Forum. Nun zu meiner Frage. Ich war in Deutschland viele Jahre in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Später wechselte ich in die private.

Nun gehe ich für einige Zeit beruflich nach Österreich. Kann ich nach meiner Rückkehr (voraussichtlich 2015) dann in die gesetzliche Versicherung?

Ich bin jetzt 54 Jahre alt.

Danke für die Unterstützung!

NeueKV
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Beitragvon NeueKV » 29.11.2012, 19:20

Also, nachdem sonst noch keiner geantwortet hat: zuersteinmal gibt es für Sie als Angestellten in Österreich eine gesetzliche (nach Bundeland organisierte) Krankenpflichtversicherung. Für alles, was Ihr Zukunft in Österreich betrifft, gibt es ganz gute Informationen hier:
http://www.jobs-ohne-grenzen.org/filead ... er2012.pdf

Sie sind zwar kein Grenzgänger, aber es ist trotzdem in meiner Erfahrung hilfreich, sich die Info in der Broschüre über Österreich (oder Schweiz) durchzulesen.

So, und jetzt zu Ihrer Frage: sie sind dann also in Österreich gesetzliche krankeversichert. Wenn Sie mindestens 12 Monate durchhalten und danach wieder nach Deutschland kommen, haben Sie die entsprechende Vorversicherung gemäß § 9 SGB V (letzte 12 Monate oder min. 24 Monate aus den letzten 5 Jahren) vorzuweisen und können sich sogar freiwillig gesetzlich in DEutschland weiter versichern mit Nachweis der Vorversicherung aus Österreich (ehemals EU--Form E104, jetzt glaube ich S1) . Oder, wenn Sie eine Stelle mit einem Gehalt unterhalb der JAEG annehmen, können Sie auch im Alter von über 55 Jahren pflichtversichert werden dann, weil Sie aus einer europäischen GKV kommen und damit so behandelt werden müssen, als ob Sie aus einer deutschen GKV kommen. Das regelt ganz klar Artikel 6 der EU Richtlinie 2004R0883 in der aktuellen Version vom 1. Mai 2010.

Zitat:
Artikel 6
Zusammenrechnung der Zeiten
Sofern in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist, berücksichtigt
der zuständige Träger eines Mitgliedstaats, dessen Rechtsvorschriften:
(...)
— den Zugang zu bzw. die Befreiung von der Pflichtversicherung, der
freiwilligen Versicherung oder der freiwilligen Weiterversicherung,
von der Zurücklegung von Versicherungszeiten, Beschäftigungszeiten,
Zeiten einer selbstständigen Erwerbstätigkeit oder Wohnzeiten abhängig
machen, soweit erforderlich die nach den Rechtsvorschriften eines anderen
Mitgliedstaats zurückgelegten Versicherungszeiten, Beschäftigungszeiten,
Zeiten einer selbstständigen Erwerbstätigkeit oder Wohnzeiten,
als ob es sich um Zeiten handeln würde, die nach den für diesen Träger
geltenden Rechtsvorschriften zurückgelegt worden sind.


von daher ist Ihr "Ausflug" nach Österreich, wenn er länger andauert als 12 Monate, Ihr bester und vermutlich einziger Weg, wieder in die deutsche GKV zurückzukehren später.

Sag zum Abschied....leise Servus.... (bitte mit Schrammel-Geigen im Hintergrund vorstellen
:-({|= )

Dedl
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wow, ein hezrliches "vergelts Gott"

Beitragvon Dedl » 29.11.2012, 23:46

:-({|= Ganz, ganz lieben Dank für die sehr kompetente und ausführliche Antwort. Sie hat mir sehr geholfen bei meiner Entscheidung. Ihnen auch alles Gute

D


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