Hallo,
ich möchte aus der PKV zurück in die GKV (Pflichtversicherung), weil ich im Moment ungeplant noch in der Elternzeit meines 1. Kindes mit meinem 2. Kind schwanger bin und nun länger als geplant meinen Mann mit 500 Euro netto monatlich für meine Krankenversicherung belaste. Nach der Elternzeit werde ich sowieso nicht mehr über die Bemessungsgrenze kommen da ich nur mit Teilzeit wieder einsteigen werde können.
Mittlerweile weiss ich, dass das möglich ist, wenn ich 12 Monate mindestens 401 Euro monatlich verdiene.
Nun fällt aber die Geburt in diese 12 Monate. Weiss jemand wie das ist, wenn ich innerhalb dieser 12 Monate in Mutterschutz bin? Während dem Mutterschutz darf ich ja nicht arbeiten. Falle ich da dann zurück in die PKV, weil ich vor dem Mutterschutz erst 5 Monate gearbeitet habe auch wenn mein Minijob danach weiter läuft? Muss mich meine alte PKV dann wieder nehmen oder nur wenn ich Anwärterschaft bezahlt habe?
Über eine Antwort wäre ich sehr froh.
Uta
Elternzeit zurück in GKV - wie bei Mutterschutz???
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Hallo Uta,
zunächst einmal: 500€ für eine Frau im üblichen Alter für Gebärende erscheint mir recht viel. Hier ist vermutlich eine Optimierung des Beitrag durch Tarif- und /oder Selbstbehaltwechsel innerhalb der Gesellschaft möglich! Wenn Sie mir Gesellschaft und aktuellen Tarif nennen, nenne ich gerne Alternativen, die Sinn machen könnten - alternativ fragen Sie bitte den zuständigen Berater nach einer Umstellungsmöglichkeit!
Desweiteren: Als freiwilliges Mitglied der GKV wärst Du auch in der Elternzeit nicht beitragsfrei gewesen. Der Arbeitnehmer-Anteil wäre weiterhin fällig!!!
Zuguterletzt: Wenn noch keine 12 Monate Vorversicherung bestanden, besteht kein Anrecht auf freiwillige Weiterversicherung in der GKV. In diesem Fall würde der PKV-Vertrag zu alten Konditionen wieder aufleben! Eine Anwartschaft ist nicht notwendig.
Aber: Ob der Mutterschutz die Pflichtversicherung durch einen >400€-Job aufrecht erhält, entzieht sich meiner KEnntnis. Aber dafür hat sicher einer der Kollegen hier die passende Rechtsquelle.
Frank Wilke
zunächst einmal: 500€ für eine Frau im üblichen Alter für Gebärende erscheint mir recht viel. Hier ist vermutlich eine Optimierung des Beitrag durch Tarif- und /oder Selbstbehaltwechsel innerhalb der Gesellschaft möglich! Wenn Sie mir Gesellschaft und aktuellen Tarif nennen, nenne ich gerne Alternativen, die Sinn machen könnten - alternativ fragen Sie bitte den zuständigen Berater nach einer Umstellungsmöglichkeit!
Desweiteren: Als freiwilliges Mitglied der GKV wärst Du auch in der Elternzeit nicht beitragsfrei gewesen. Der Arbeitnehmer-Anteil wäre weiterhin fällig!!!
Zuguterletzt: Wenn noch keine 12 Monate Vorversicherung bestanden, besteht kein Anrecht auf freiwillige Weiterversicherung in der GKV. In diesem Fall würde der PKV-Vertrag zu alten Konditionen wieder aufleben! Eine Anwartschaft ist nicht notwendig.
Aber: Ob der Mutterschutz die Pflichtversicherung durch einen >400€-Job aufrecht erhält, entzieht sich meiner KEnntnis. Aber dafür hat sicher einer der Kollegen hier die passende Rechtsquelle.
Frank Wilke
Hallo Frank,
vielen Dank schon mal für die Antworten. Ich bin froh, dass ich zumindest nicht auch noch Anwartschaft zahlen müsste. Vielleicht weiss ja noch jemand anderes wie das in der Mutterschutzzeit läuft.
Genau deshalb, weil ich wußte, dass ich bei einer freiwilligen gesetzlichen Versicherung jetzt auch nicht besser dastehen würde habe ich damals die private Krankenversicherung gewählt. Ich glaube aber, dass es jetzt für mich leichter gewesen wäre von freiwillig gesetzlich auf pflicht gesetzlich zu Wechseln. Das hat mit mein Berater damals nicht gesagt.
Wegen der 500 €...ich weiss nicht, ob es gern gesehen wird, wenn ich hier schreibe bei welcher PKV ich bin. Ich habe da definitiv keinen guten Griff gemacht, weil diese ihre Beiträge sehr häufig (alle 1-2 Jahre) erhöht und gleichzeitig gerne mal eine Rechnung nur zu 80 % bezahlt. Bei den Ärzten ist sie deshalb schon bekannt und nicht beliebt. Jedesmal, wenn ich etwas rauskürze bin ich wegen der Erhöhung am Ende wieder beim gleichen Betrag.
Uta
vielen Dank schon mal für die Antworten. Ich bin froh, dass ich zumindest nicht auch noch Anwartschaft zahlen müsste. Vielleicht weiss ja noch jemand anderes wie das in der Mutterschutzzeit läuft.
Genau deshalb, weil ich wußte, dass ich bei einer freiwilligen gesetzlichen Versicherung jetzt auch nicht besser dastehen würde habe ich damals die private Krankenversicherung gewählt. Ich glaube aber, dass es jetzt für mich leichter gewesen wäre von freiwillig gesetzlich auf pflicht gesetzlich zu Wechseln. Das hat mit mein Berater damals nicht gesagt.
Wegen der 500 €...ich weiss nicht, ob es gern gesehen wird, wenn ich hier schreibe bei welcher PKV ich bin. Ich habe da definitiv keinen guten Griff gemacht, weil diese ihre Beiträge sehr häufig (alle 1-2 Jahre) erhöht und gleichzeitig gerne mal eine Rechnung nur zu 80 % bezahlt. Bei den Ärzten ist sie deshalb schon bekannt und nicht beliebt. Jedesmal, wenn ich etwas rauskürze bin ich wegen der Erhöhung am Ende wieder beim gleichen Betrag.
Uta
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 15 Gäste