Hallo,
nach 10 Jahren Selbständigkeit (PKV versichert) habe ich im August 2010 erstmalig eine Festanstellung angenommen, meine selbständige Tätigkeit jedoch weitergeführt. Damals gab es die 3 Jahres-Regelung bei Erstanstellung, die mich zu einem Wechsel in die GKV trotz ausreichenden Verdienst gezwungen hätte. Aufgrund der Tatsche das ich einen Mitarbeiter selbst in Anstellung habe bekam ich dann doch die Freistellung und durfte in der PKV bleiben da mein unternehmerisches Handeln nach Bewertung der GKV überwog.
Zum Jahresende 2012 mußte ich dem Mitarbeiter nun leider kündigen - muss ich nun evtl. doch noch befürchten GKV Versicherungspflichtig zu werden? Die drei Jahre sind noch nicht verstrichen, jedoch wurde meines Wissens die Zeitspanne seit 2011 wieder auf 1 Jahr reduziert. Daher gehe ich davon aus das ich weiter PKV versichert sein kann, ein Wechsel in die GKV ist für mich wenig attraktiv.
Wer kennt sich in diesem Sachverhalt wirklich aus? Mein Verdient aus Festanstellung liegt nach wie vor über der Versicherungspflichtgrenze.
Vielen Dank.
PKV / Versicherungspflichtig? angestellt & selbständig
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
dies ist nur richtig, wenn Gehalt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt.
Möglicherweise war Fragesteller nicht bzw. nicht immer versicherungsfrei als JAE-Überschreitet, sondern NICHT versicherungspflichtig als hauptberuflich Selbstständiger (da er einen Arbeitnehmer beschäftigte)
Laien können meist nicht zwischen Versicherungsfreiheit, nicht versicherungspflichtig sein oder versicherungsfrei auf Antrag
unterscheiden.
Fragesteller: Wende Dich am besten an Deine Krankenkasse.
Möglicherweise war Fragesteller nicht bzw. nicht immer versicherungsfrei als JAE-Überschreitet, sondern NICHT versicherungspflichtig als hauptberuflich Selbstständiger (da er einen Arbeitnehmer beschäftigte)
Laien können meist nicht zwischen Versicherungsfreiheit, nicht versicherungspflichtig sein oder versicherungsfrei auf Antrag
unterscheiden.
Fragesteller: Wende Dich am besten an Deine Krankenkasse.
Vielen Dank für die prompte Rückmeldung. Das Gehalt aus Festanstellung war seit Festanstellungsbeginn in August 2010 immer über der Jahresarbeitsentgeltgrenze und wird es auch weiter bleiben. Da ich in 2010 jedoch erstmalig ein Angestelltenverhältniss eingegangen bin hätte dieser Umstand noch nicht gereicht um in der PKV bleiben zu können, laut damaliger GKV Auskunft.
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