Wechsel in GKV (ALG2 - GdB 50%)

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dexter
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Wechsel in GKV (ALG2 - GdB 50%)

Beitragvon dexter » 14.01.2013, 04:36

Hallo liebes Forum,

nun habe ich viel Quergelesen, Google befragt aber leider komme ich irgendwie nicht weiter und Ihr seid meine "letzte Rettung" und ich hoffe, Ihr könnt ein wenig Licht ins dunkle bringen.

Zunächst ein paar Anhaltspunkte:

- 29 Jahre alt.
- Seit 12 Jahren in der privaten Krankenversicherung (normaler Tarif, kein Basistarif).
- Seit 2010 ALG2-Empfänger und ebenfalls seit 2010 vom Gesundheitsamt arbeitsunfähig geschrieben.
- Mitte Oktober 2012 Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis gestellt, diesen Anfang Januar 2013 erhalten mit GdB von 50% - gültig rückwirkend ab Oktober 12.

Ich möchte in die GKV zurückwechseln, der "Zustand" in der PKV ist für mich nicht mehr tragbar, und nur noch eine Belastung seit Ewigkeiten (Erstattungsprobleme, Vorauszahlung der Arzt-/Apothekenrechnungen, Psychotherapieeinschränkungen usw.)
Ich habe alles versucht, um zu Wechseln - nichts hat geklappt. Ehe ich nun auf die Möglichkeit aufmerksam gemacht wurde mit der Schwerbehinderung.
Nach §9 SGB V Absatz 4 und auch einem Beiblatt des Schwerbehindertenausweises nach müßte ich nun "problemlos" wechseln können. - Allerdings bin ich total überfordert.
- Der Schwerbehindertenausweis wurde rückwirkend zu Mitte Okt. 2012 ausgestellt - der Wechsel muss innerhalb drei Monate vonstatten gehen, so dass ich nun nur noch wenige Tage Zeit habe?! - Oder zählt der Erhalt des Ausweises (11.01.13) als Fristbeginn?
- Am Wochenende habe ich eMail-Anfragen an einige GKV versendet. Eine Versicherung teilte mir daraufhin mit, dass aufgrund des ALG2-Bezuges keine freiwillige Versicherung möglich ist. -> War meine ganze Bemühung und Hoffnung umsonst, so den Wechsel in die GKV zu schaffen?
- Wie sind meine weiteren Schritte? Ich werde ohne Bestätigung einer neuen (gesetzlichen-)Krankenversicherung doch keine Kündigung meiner PKV veranlassen können?
- Wie kann ich Mitglied in der GKV werden - jeder Antrag beginnt mit der Frage, zu wann ich wechseln möchte. Hätte ich bei meiner PKV ein Sonderkündigungsrecht oder muss ich regulär kündigen (Wäre zum Ende des Jahres möglich)? Und komme ich - wenn es erst zum Ende des Jahres klappt - trotzdem zu diesem Stichtag schon heute in die GKV, so dass es mit der drei monatigen Antragsstellung hinhaut?

Ich möchte mich heute bei einigen gesetzlichen Versicherungen erkundigen und sehen wie weit ich komme ehe ich dann meine PKV kündige. Ist dieser Weg richtig?

Gibt es sonst eventuell eine Möglichkeit in die Familienversicherung meiner Mutter zu kommen? Sie ist seit Jahrzehnten gesetzlich versichert und ich bin Arbeitslosengeld 2-Empfänger, arbeitsunfähig geschrieben und habe einen GdB von 50%. Gibt es dort eventuell ein "schlupfloch"?


Entschuldigt den vielen Text. Ich glaube nur, dies ist nun meine letzte Möglichkeit den größten Fehler meines Lebens (Abschluss der PKV) rückgängig zu machen und ich bin maßlos überfordert... -help-


Vielen Dank für's Lesen. LG, Dexter

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 14.01.2013, 09:12

Hallo,
einen Aufnahmeantrag von einer GKV-KJasse besorgen und ausfüllen, d.h. Mitgliedfschaft zum Tage X. beantragen - vorher mit der PKV abklären, zu wann ein Wechsel möglich wäre. Dem Aufnahmeantrag den Ausweis beifügen.
Gruss
Czauderna

Chris204
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Beitragvon Chris204 » 15.01.2013, 10:42

Ich werde ohne Bestätigung einer neuen (gesetzlichen-)Krankenversicherung doch keine Kündigung meiner PKV veranlassen können?


Stimmt, du brauchst quasi erst die Bestätigung der neuen Kasse, bevor du den alten Vertrag kündigen kannst.

Hätte ich bei meiner PKV ein Sonderkündigungsrecht oder muss ich regulär kündigen (Wäre zum Ende des Jahres möglich)?


Mit dem Sonderkündigungsrecht gegenüber deiner PKV ist das so eine Sache. Du bist ja nicht erst seit Neuestem im ALG2 Bezug und den Schwerbehindertenausweis hast du auch schon im vergangenen Jahr gestellt. Erkundige dich am besten direkt bei deiner PKV.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 17.01.2013, 07:44

Also, ein Sonderkündigungsrechtrecht hast Du gegenüber der PKV definitiv nicht, wenn Du eine freiw. Kv. als Schwerbehinderter in der GKV eintragen lässt.

Ein Sonderkündigungsrecht besteht gem. § 205 Abs. 2 VVG nur wenn jemand in der GKV pflichtversichert oder familienversichert wird. Du hingegen bist dann freiwillig versichert. Äpfel sind nicht gleich Birnen.

Ich würde allerdings Kontak mit dem Jobcenter aufnehmen und dies klären. Wenn Du den Beitragsbescheid für die freiw. Kv. beim Jobcenter vorlegst, könnte es sein, dass das Jobcenter Dich sofort zur Pflichtversicherung im Rahmen des ALG II anmeldet.

dexter
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Beitragvon dexter » 17.01.2013, 16:35

Vielen Dank schon einmal für Eure Antworten!
Mitgliedsanträge bei den gesetzlichen Kassen laufen und nun heisst es abwarten ob es klappt. Ich hoffe es so sehr!
LG, Dexter


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