Hallo an alle,
ich bin als Angestellter privat Krankenversichert. Mein Arbeitgeber übernimmt also die Hälfte meiner Beiträge zur RV,KV, AV
Nun stellt sich mir folgende Frage: Muss ich die Beiträge zur RV, KV, AV ab dem 42. Tag einer evtl. Arbeitsunfähigkeit komplett selbst tragen? Ich habe bei meiner PKV ein Krankentagegeld angesichert, welches ziemlich exakt meinem Nettolohn entspricht. Sollte ich aber die Beiträge zu den Versicherungen ab dem 42. Tag komplett selber tragen müssen, müsste ich ja mein Krankentagegeld anpassen lassen, oder?
Vielen Dank für die Antworten!
Beiträge während Bezug von Krankentagegeld??
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
-
- Beiträge: 1
- Registriert: 12.09.2007, 09:21
Krankentagegeldhöhe
Hallo Cokyman,
um die letzte Frage zuerst zu beantworten: Ja
Einzelheiten:
1. Unter "Netto" versteht jeder etwas anderes. Einigen wir uns auf folgendes?
Ihr Netto als privat versicherter Arbeiitnehmer = Soz.Vers.-Brutto - Steuern-Soli-Arbeitnehmeranteile zur Renten- und Alo-Versicherung.
---------------------------------------------------------------------------------
2. Nehmen sie Ihre Dezembergehaltsabrechnung 2006 mit den Jahreszahlen. Teilen Sie das Gesamtnetto durch 12.
3. Addieren Sie eventuelle mtl. Nettozuwächse aus 2007 (Größenordnung volle 30 € gerundet genügt) hinzu.
4. Sie haben Ihr aktuelles monatliches "Netto".
---------------------------------------------------------------------------------
5. Addieren Sie die monatlichen Beitragszuschüsse Ihres Arbeitgebers zur Kranken- und Pflegeversicherung hinzu. Dann erhalten Sie
6. den Betrag,den Ihnen Ihr Arbeitgeber monatlich auf das Gehaltskonto überweist. Damit müssen Sie rumkommen, das brauchen sie also, ob gesund oder krank.
---------------------------------------------------------------------------------
Ab der 7. Woche überweist der Arbeitgeber nichts mehr. Ihr Lohnersatz (Krankentagegeld) muss also mindestens in der Höhe "6." liegen.
--------------------------------------------------------------------------------
7. Was ist mit Renten- und Arbeitslosenversicherung?
Arbeitslosenversicherung ist kein Problem. Ihr Krankentagegeldvesicherer überweist neben Ihrem Krankentagegeld (also ohne Abzug) eine Pauschale an die Bundesagfentur, so dass Ihre AU-Zeiten als Pflichtzeiten gelten - insoweit alles in Butter.
Rentenversicherung: Darum müssten Sie sich selbst kümmern. Sie können bei der Deutschen Rentenversicherung (frühere BfA) einen Antrag auf Pflichtbeiträge stellen, der in Höhe von 80 % Ihres Regelbeitrages. Das sind zurzeit maximal 836 Euro monatlich (bei 5.250 Euro brutto oder mehr).
Bevor Sie das Geld der DA in den Rachen werfen, wenn es soweit ist, lassen Sie sich von der DR beraten, ist ja viel Geld.
------------------------------------------------------------------------------------
8. Damit das Geld aber da ist, wenn Sie es brauchen, sollten Sie es heute schon in den Bedarf einrechnen, sonst geht es später von der Substanz ab.
Fazit: Ihr monatlicher Bedarf ist der Betrag unter 6. plus die 836 Euro. Das Ganze durch 30 geteilt, ergibt Ihren täglichen Bedarf.
--------------------------------------------------------------------------------
Zum Schluss die Abkürzung:
Nehmen Sie Ihr monatliches Netto unter 4., teilen Sie durch 30 und addieren Sie 35 Euro. So kommt es auch hin.
----------------------------------------------------------------------------------
Rechnen Sie es nach. Wenn Sie den DA-Pflichtbeitrag auf Antrag abziehen, bleibt Ihnen etwa soviel Krankentagegeld übrig, wie es Ihnen der Arbeitgeber im Durchschnitt monatlich überweist. Also keine Bereicherung.
Vergleichen Sie "Netto/Tag +35" mit Ihrem derzeitigen Tagessatz.
Unterversichert? Sprechen Sie Ihren Berater an und lassen sich einen Vorschlag machen. Anderweitige Angebote machen in diesem Fall wenig Sinn.
So, das reicht erst mal
Gruß
von
Gerhard
um die letzte Frage zuerst zu beantworten: Ja
Einzelheiten:
1. Unter "Netto" versteht jeder etwas anderes. Einigen wir uns auf folgendes?
Ihr Netto als privat versicherter Arbeiitnehmer = Soz.Vers.-Brutto - Steuern-Soli-Arbeitnehmeranteile zur Renten- und Alo-Versicherung.
---------------------------------------------------------------------------------
2. Nehmen sie Ihre Dezembergehaltsabrechnung 2006 mit den Jahreszahlen. Teilen Sie das Gesamtnetto durch 12.
3. Addieren Sie eventuelle mtl. Nettozuwächse aus 2007 (Größenordnung volle 30 € gerundet genügt) hinzu.
4. Sie haben Ihr aktuelles monatliches "Netto".
---------------------------------------------------------------------------------
5. Addieren Sie die monatlichen Beitragszuschüsse Ihres Arbeitgebers zur Kranken- und Pflegeversicherung hinzu. Dann erhalten Sie
6. den Betrag,den Ihnen Ihr Arbeitgeber monatlich auf das Gehaltskonto überweist. Damit müssen Sie rumkommen, das brauchen sie also, ob gesund oder krank.
---------------------------------------------------------------------------------
Ab der 7. Woche überweist der Arbeitgeber nichts mehr. Ihr Lohnersatz (Krankentagegeld) muss also mindestens in der Höhe "6." liegen.
--------------------------------------------------------------------------------
7. Was ist mit Renten- und Arbeitslosenversicherung?
Arbeitslosenversicherung ist kein Problem. Ihr Krankentagegeldvesicherer überweist neben Ihrem Krankentagegeld (also ohne Abzug) eine Pauschale an die Bundesagfentur, so dass Ihre AU-Zeiten als Pflichtzeiten gelten - insoweit alles in Butter.
Rentenversicherung: Darum müssten Sie sich selbst kümmern. Sie können bei der Deutschen Rentenversicherung (frühere BfA) einen Antrag auf Pflichtbeiträge stellen, der in Höhe von 80 % Ihres Regelbeitrages. Das sind zurzeit maximal 836 Euro monatlich (bei 5.250 Euro brutto oder mehr).
Bevor Sie das Geld der DA in den Rachen werfen, wenn es soweit ist, lassen Sie sich von der DR beraten, ist ja viel Geld.
------------------------------------------------------------------------------------
8. Damit das Geld aber da ist, wenn Sie es brauchen, sollten Sie es heute schon in den Bedarf einrechnen, sonst geht es später von der Substanz ab.
Fazit: Ihr monatlicher Bedarf ist der Betrag unter 6. plus die 836 Euro. Das Ganze durch 30 geteilt, ergibt Ihren täglichen Bedarf.
--------------------------------------------------------------------------------
Zum Schluss die Abkürzung:
Nehmen Sie Ihr monatliches Netto unter 4., teilen Sie durch 30 und addieren Sie 35 Euro. So kommt es auch hin.
----------------------------------------------------------------------------------
Rechnen Sie es nach. Wenn Sie den DA-Pflichtbeitrag auf Antrag abziehen, bleibt Ihnen etwa soviel Krankentagegeld übrig, wie es Ihnen der Arbeitgeber im Durchschnitt monatlich überweist. Also keine Bereicherung.
Vergleichen Sie "Netto/Tag +35" mit Ihrem derzeitigen Tagessatz.
Unterversichert? Sprechen Sie Ihren Berater an und lassen sich einen Vorschlag machen. Anderweitige Angebote machen in diesem Fall wenig Sinn.
So, das reicht erst mal

Gruß
von
Gerhard
Guten Tag Zusammen,
da meine Frage ähnlichen Hintergrund hat, erspare ich mir und Euch einen neuen Therat
Berechnung wie oben stehend habe ich verstanden. Als ebenfalls Angestellter mit Festgehalt habe ich eine reine Aussendiensttätigkeit wahrzunehmen. Mein Arbeitgeber stellt aber leider keinen Dienstwagen(
) Die Abrechnung der gefahrenen Dienstkilometer erfolgt über ein Kilometergeld von 0,30 €. Die Wahrnehmung von Dienstreisen ist arbeitsvertraglich vereinbart.
Ich muß also einen eigenen Wagen vorhalten. Dieser ist vollfinanziert und deckte sich durch den Fahrtkostenschnitt. Im Krankheitsfall akzeptiert die PKV aber nicht die Fahrtkosten als Einkommensbestandteil, obwohl die Finanzierung des Fahrzeuges weiter läuft.
Ist die Argumentation der PKV haltbar ? Nach meiner Einschätzung liegt auf Grund der besonderen Gegebenheiten keine Bereicherung vor.
Nächste Frage : In der KT-Berechnung der PKV findet der oben erwähnte Rentenversicherungsanteil keine Berücksichtigung. Wenn ich dieses Argument der PKV entgegenhalte, hat diese ein Recht des Nachweises, das tatsächlich den Beitrag an die Rentenvers. abgeführt habe ? Führe ich diesen nicht ab, liegt einerseits schon eine Bereicherung vor, andererseits verzichte ich auch Rentenanrechnung ?
Letzte Frage : Als es zum Abschluß der PKV kam, habe ich mit einem Abteilungsleiter der PKV-Vertragsabteilung zusammengesessen. Wir sprachen über das KT und ich fragte gezielt nach einem höheren KT, weil ich befürchtete, das ich in einem so schweren Krankheitsfall, wenn ich schon so lange nicht arbeiten gehen kann, auch höhere Aufwendungen durch Haushaltshilfen etc hätte. Dieser sagte, das die Gesellschaft in gewissem Umfange keine Einwände erheben würde. Nun will die PKV auf der Schadenseite von dieser Auskunft nichts mehr wissen (wenngleich dem AL seinerzeit mein gehalt bekannt war, und er auch die Höhe des KT auf dem Antrag eingesetzt hat). Es geht um eine Differenz von 15 € ptro Tag. Was haltet Ihr von diesem Sachverhalt ?
Gibt es zu meine Fragen irgendwelche Urteile, durch die ich mich wühlen könnte ?
Danke für die Hilfe !!!!!
da meine Frage ähnlichen Hintergrund hat, erspare ich mir und Euch einen neuen Therat

Berechnung wie oben stehend habe ich verstanden. Als ebenfalls Angestellter mit Festgehalt habe ich eine reine Aussendiensttätigkeit wahrzunehmen. Mein Arbeitgeber stellt aber leider keinen Dienstwagen(

Ich muß also einen eigenen Wagen vorhalten. Dieser ist vollfinanziert und deckte sich durch den Fahrtkostenschnitt. Im Krankheitsfall akzeptiert die PKV aber nicht die Fahrtkosten als Einkommensbestandteil, obwohl die Finanzierung des Fahrzeuges weiter läuft.
Ist die Argumentation der PKV haltbar ? Nach meiner Einschätzung liegt auf Grund der besonderen Gegebenheiten keine Bereicherung vor.
Nächste Frage : In der KT-Berechnung der PKV findet der oben erwähnte Rentenversicherungsanteil keine Berücksichtigung. Wenn ich dieses Argument der PKV entgegenhalte, hat diese ein Recht des Nachweises, das tatsächlich den Beitrag an die Rentenvers. abgeführt habe ? Führe ich diesen nicht ab, liegt einerseits schon eine Bereicherung vor, andererseits verzichte ich auch Rentenanrechnung ?
Letzte Frage : Als es zum Abschluß der PKV kam, habe ich mit einem Abteilungsleiter der PKV-Vertragsabteilung zusammengesessen. Wir sprachen über das KT und ich fragte gezielt nach einem höheren KT, weil ich befürchtete, das ich in einem so schweren Krankheitsfall, wenn ich schon so lange nicht arbeiten gehen kann, auch höhere Aufwendungen durch Haushaltshilfen etc hätte. Dieser sagte, das die Gesellschaft in gewissem Umfange keine Einwände erheben würde. Nun will die PKV auf der Schadenseite von dieser Auskunft nichts mehr wissen (wenngleich dem AL seinerzeit mein gehalt bekannt war, und er auch die Höhe des KT auf dem Antrag eingesetzt hat). Es geht um eine Differenz von 15 € ptro Tag. Was haltet Ihr von diesem Sachverhalt ?
Gibt es zu meine Fragen irgendwelche Urteile, durch die ich mich wühlen könnte ?
Danke für die Hilfe !!!!!
Semper hat geschrieben:Die Abrechnung der gefahrenen Dienstkilometer erfolgt über ein Kilometergeld von 0,30 €. Die Wahrnehmung von Dienstreisen ist arbeitsvertraglich vereinbart.
Ist die Argumentation der PKV haltbar ? Nach meiner Einschätzung liegt auf Grund der besonderen Gegebenheiten keine Bereicherung vor.
Die Deckung der Vollkosten durch eine km-Pauschale und nicht durch eine Monatspauschale ist natürlich das Problem, nicht nur im Hinblick auf das Krankentagegeld, sondern doch sicher schon in den 6 Wochen der Gehaltsfortzahlung. AU = 0 km = 0 € vom AG in den ersten 6 Wochen. Das ist wohl auch einer der Gründe, warum der Arbeitgerber diese für Dich nachteilige Regelung bevorzugt.
Nicht anders macht es der Versicherer. Würde er z. B. den km-Schnitt der letzten 12 Monate ins Krankentagegeld einrechnen, wäre es eine Bereicherung zumindest gegenüber der Gehaltsfortzahlung durch den AG.
Zur nächsten Frage (Rentenpflichtbeitrag zum "Netto" hinzuversichert):
Natürlich könnte der KT-Versicherer seine über das Netto hinausgehende Leistung davon abhängig machen, das Du tatsächlich an die DR abdrückst. in diesem Fall würdest Du das aber sicher auch dann machen, wenn es Dir nur 1 Cent mehr Rente einbringen würde. Also können sie auch gleich zahlen. Ein privater Versicherer, der einigermaßen bei Trost ist, wird nicht verlangen, dass Du seine Leistung in ein Fass ohne Boden wirfst, wenn Du es besser in die private Altersvorsorge im weitesten Sinn stecken könntest, und wenn es nur die Einzahlung in einen laufenden Bausparvertrag wäre, vorzugsweise natürlich einer, der bei der "hauseigenen" Bausparkasse läuft.

Letzte Frage:
Was meint denn der Abteilungsleiter "Vertrag" dazu? Gibt es den noch?
Wie kommen die genannten 15 €/Tag zustande? Differenz zwischen versichertem Tagessatz und akzeptiertem "Netto"? Notfalls würde ich hier auf Beratungsfehler argumentieren. Oder heißt "zusammengesessen", dass der Vertragsmensch trotz seiner heißen Tipps den Antrag nicht mit unterschrieben hat, z. B. als nebenberufl. Vermittler?
Was hat der Vertragsmensch übrigens zur km-Pauschale gemeint? "Versichert" oder "nicht versichert"?
Lieber Semper,
das waren vielleicht mehr Rückfragen als Antworten. Zugegeben, diese Fragen werden besser vor Vertragsabschluss und nicht erst im Leistungsfall gestellt. Scheint Dein "Zusammensitz-Partner" aber nicht getan zu haben.
Hallo GS, danke für Deine Antwort.
Mit dem KFZ hast Du den Nagel nicht ganz auf den Kopf getroffen, denn durch die Finanzierung entsteht doch tatsächlich ein Minus ? Und ich finde keinen Passus in meinen Bedingungen der Spesen ausschließt ? ".... Maßgebend für die Berechnung des Nettoeinkommens ist der Durchschnittsverdienst der letzten 12 Monate ....." ? Und verdient habe ich inkl. Spesen
Den Hinweis zur möglichen "Umleitung" der Beiträge finde ich ggü meiner PKV nicht angemessen oder diskussionswürdig. Könnte die PKV die Zahlung von der Weiterleitung an die RV abhänig machen, oder tut sie es tatsächlich ?
Den AL aus der Vertragsabteilung gibt es leider nicht mehr. Dies habe ich über die Hotline schon abgeklärt
Mit dem KFZ hast Du den Nagel nicht ganz auf den Kopf getroffen, denn durch die Finanzierung entsteht doch tatsächlich ein Minus ? Und ich finde keinen Passus in meinen Bedingungen der Spesen ausschließt ? ".... Maßgebend für die Berechnung des Nettoeinkommens ist der Durchschnittsverdienst der letzten 12 Monate ....." ? Und verdient habe ich inkl. Spesen

Den Hinweis zur möglichen "Umleitung" der Beiträge finde ich ggü meiner PKV nicht angemessen oder diskussionswürdig. Könnte die PKV die Zahlung von der Weiterleitung an die RV abhänig machen, oder tut sie es tatsächlich ?
Den AL aus der Vertragsabteilung gibt es leider nicht mehr. Dies habe ich über die Hotline schon abgeklärt

Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 5 Gäste