Hallo zusammen,
ich würde mich freuen wenn mir jemand bei meinem konkreten Problem weiterhelfen könnte.
Folgende Situation:
Ich liege für 2012 ganz knapp über JAEG (51000), werde 2013 damit aber klar unterschreiten. Ich bin aktuell in der PKV, bin aber leider nicht wirklich überzeugt/zufrieden.
Voraussichtlich zum 1.2. werde ich nun ein neues Beschäftigungsverhältnis aufnehmen, was bei ca 56000 liegen wird. Damit überschreite ich klar.
Heißt dass, dass ich nur die Möglichkeit habe in die GKV und dann wieder zurück in die PKV zu wechseln? Gibt es eine Möglichkeit in der GKV zu bleiben (vielleicht mit Entgeldumwandlung, Vertrag besteht, ist aber aktuell leider beitragsfrei gestellt).
Wenn das nicht geht, wie verhält es sich mit dem Wechsel? Ich muss ja definitiv zum 1.1. aus der PKV raus. Muss ich danach einen neuen Vertrag abschließen oder kann ich den aktuellen wieder aufnehmen?
Danke und viele Grüße, Namia
Wechsel PKV - GKV
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Wechsel in die GKV n. Aufnahme einer sozialv. Beschäftigung:
Hallo zusammen ebenfalls,
ich, 33, war bisher seit Geburt privat versichert gewesen. Zwar habe ich bereits einmal Vollzeit gearbeitet, allerdings ohne Vertrag, um den Lohn wurde ich geprellt. Habe keinen Cent gesehen.
Wahrscheinlich hat mich der Arbeitgeber auch nicht angemeldet.
Am Mittwoch habe ich damit also meine eigentlich erste sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen, davor war ich wie gesagt privat versichert gewesen und die überwiegende Zeit immatrikuliert (ohne Abschluss, seit 2009 chronisch krank.)
Ich habe gelesen, dass mit Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung Versicherungspflicht in der Gesetzlichen eintritt.
Meine Frage, bin ich also automatisch ab Aufnahme der Beschäftigung in der Gesetzlichen versichert?
Dem Arbeitgeber habe ich bereits die gewünschte Krankenkasse mitgeteilt, man wolle mich dort "anmelden".
Gerade habe ich mit der betreffenden Kasse telefoniert, die Dame sagte, es sei zudem meine persönliche Anmeldung erforderlich.Im Formular wird nach dem Versicherungsbeginn gefragt: Muss ich dabei den den Tag der Aufnahme der Beschäftigung nennen oder kann der Tag auch später liegen?
Ich frage das, weil ich noch einen Arzttermin bei einem Facharzt am Freitag habe sowie Rezepte für teure Medikamente. Wer kommt in dem Fall für die Kosten auf? Kann ich das noch über meine Private abwickeln, (was mir lieber wäre)? Oder ist automatisch seit Beginn der Beschäftigung, letzter Mittwoch, die neue Gesetzliche zuständig (ich habe mich dort noch nicht persönlich angemeldet)?
Bin ein bisschen unsicher, wie es mit der Anmeldung bei der GKV und Kündigung der PKV funktioniert.
Beste Grüße
Flobo
ich, 33, war bisher seit Geburt privat versichert gewesen. Zwar habe ich bereits einmal Vollzeit gearbeitet, allerdings ohne Vertrag, um den Lohn wurde ich geprellt. Habe keinen Cent gesehen.
Wahrscheinlich hat mich der Arbeitgeber auch nicht angemeldet.
Am Mittwoch habe ich damit also meine eigentlich erste sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen, davor war ich wie gesagt privat versichert gewesen und die überwiegende Zeit immatrikuliert (ohne Abschluss, seit 2009 chronisch krank.)
Ich habe gelesen, dass mit Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung Versicherungspflicht in der Gesetzlichen eintritt.
Meine Frage, bin ich also automatisch ab Aufnahme der Beschäftigung in der Gesetzlichen versichert?
Dem Arbeitgeber habe ich bereits die gewünschte Krankenkasse mitgeteilt, man wolle mich dort "anmelden".
Gerade habe ich mit der betreffenden Kasse telefoniert, die Dame sagte, es sei zudem meine persönliche Anmeldung erforderlich.Im Formular wird nach dem Versicherungsbeginn gefragt: Muss ich dabei den den Tag der Aufnahme der Beschäftigung nennen oder kann der Tag auch später liegen?
Ich frage das, weil ich noch einen Arzttermin bei einem Facharzt am Freitag habe sowie Rezepte für teure Medikamente. Wer kommt in dem Fall für die Kosten auf? Kann ich das noch über meine Private abwickeln, (was mir lieber wäre)? Oder ist automatisch seit Beginn der Beschäftigung, letzter Mittwoch, die neue Gesetzliche zuständig (ich habe mich dort noch nicht persönlich angemeldet)?
Bin ein bisschen unsicher, wie es mit der Anmeldung bei der GKV und Kündigung der PKV funktioniert.
Beste Grüße
Flobo

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- Postrank7
- Beiträge: 2509
- Registriert: 13.10.2009, 18:07
Mit Beginn der Beschäftigung beginn denn auch die Sozialversicherungspflicht. Grundsätzlich. Die Dame meinte denn wahrscheinlich den Mitgliedsantrag, reine Formalie. Die Versicherungspflicht beginn kraft Gesetzes ab dem Tag der Arbeitsaufnahme. Ob denn die Kosten für die Medikamente übernommen werden hängt davon ab ob die Medikamente denn auch von der gesetzlichen Kasse zutragen sind.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.html
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/35.html
Mit Beginn der SV pflicht sollte die zuständige Krankenkasse der GKV denn auch eine Versicherungsbescheinigung für die PKV ausstellen. Grundsätzlich endet denn auch die PKV, aber
http://dejure.org/gesetze/VVG/205.html
Allerdings wie das denn Leistungsrechtlich aussieht,
da bin ich leider überfragT vileicht wies hier ein Kollege einen Rat.
Es kann hier für eine gewisse Zeit zu einer Doppelversicherung kommen.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.html
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/35.html
Mit Beginn der SV pflicht sollte die zuständige Krankenkasse der GKV denn auch eine Versicherungsbescheinigung für die PKV ausstellen. Grundsätzlich endet denn auch die PKV, aber
http://dejure.org/gesetze/VVG/205.html
(2) Wird eine versicherte Person kraft Gesetzes kranken- oder pflegeversicherungspflichtig, kann der Versicherungsnehmer binnen drei Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht eine Krankheitskosten-, eine Krankentagegeld- oder eine Pflegekrankenversicherung sowie eine für diese Versicherungen bestehende Anwartschaftsversicherung rückwirkend zum Eintritt der Versicherungspflicht kündigen. Die Kündigung ist unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer dem Versicherer den Eintritt der Versicherungspflicht nicht innerhalb von zwei Monaten nachweist, nachdem der Versicherer ihn hierzu in Textform aufgefordert hat, es sei denn, der Versicherungsnehmer hat die Versäumung dieser Frist nicht zu vertreten
Allerdings wie das denn Leistungsrechtlich aussieht,
da bin ich leider überfragT vileicht wies hier ein Kollege einen Rat.
Es kann hier für eine gewisse Zeit zu einer Doppelversicherung kommen.
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