Wechel von Pkv zu Pkv - Kostenerstattung Minderjährige
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Wechel von Pkv zu Pkv - Kostenerstattung Minderjährige
Vor 1 Jahr haben wir die PkV- Gesellschaft, bei der wir mehrere Jahre versichert waren, gewechselt. Bei meiner Tochter stehen nun kieferorthopädische Maßnahmen an. Ist es korrekt, das die neue Pkv nun nur den festgelegten Höchstbetrag, der für das erste Jahr gilt, für kieferorthopädische Behandlung erstatten will? Gelten bei Minderjährigen keine anderen Regeln?
Na, dann eben nicht, geht auch ohne ...
... Gruß
Gruß von
Gerhard
Grundsätzlich ja. Es zählt der Versicherungsbeginn im aktuellen Vertrag.Bei meiner Tochter stehen nun kieferorthopädische Maßnahmen an. Ist es korrekt, das die neue Pkv nun nur den festgelegten Höchstbetrag, der für das erste Jahr gilt, für kieferorthopädische Behandlung erstatten will?
Nur wenn es so im aktuellen Vertrag steht. Steht es so im aktuellen Vertrag? Hat jemand behauptet, dass es so sei? Dann kann derjenige sicher auch zeigen, wo es so steht.Gelten bei Minderjährigen keine anderen Regeln?
Gruß von
Gerhard
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