Hallo an alle,
hab schon gesehen, das ist ein beliebtes Thema. Aber ich finde nichts, was ein wenig in meine Richtung geht.
Mein Mann war bis 2010 selbstständig und seit 2007 wegen Beitragsrückständen nicht mehr privat versichert. Wir haben uns oft Angebte geholt, meist unbezahlbar. Im Jahr 2010 musste er dann sein Gewerbe aufgrund psychischer Krankheit aufgeben. Er beantragte ALGII, mit dem Ziel, endlich versichert zu werden. Unwissend wurden wir eines besseren belehrt, dass dadurch noch lang nicht Schluss ist mit der PKV. Wir haben es so hin genommen und uns darauf gefreut, wenigstens durch den Basistarif versichert zu werden. Ein langer Kampf begann trotzdem, ewiges hin und her, aber nun ist er seit 2012 im Basistarif versichert. Mein Mann möchte gern wieder arbeiten gehen, also wieder in die Selbstständigkeit. Heute waren wir bei einem Psychologen und er würde gern eine Therapie beginnen, meinte aber, wir sollen den Vertrag prüfen. Und tatsächlich. Psychotherapie nur auf "Antrag" bzw. mit Genehmigung der Versicherung. Nachdem, was wir nun schon alles durch haben, könnte ich dieses elendige Gesundheitssystem einfach nur verbrennen. Was wollen wir dann mit dieser blöden Versicherung? Das mein Mann gesund wird, war doch der Grund...
Was können wir tun? Diese Anregungen mit Ausland oder 1 Jahr versicherungsflichtige Beschäftigung funktioniert bei ihm nicht aufgrund der Krankheit. Ich könnte nur den Betrieb übernehmen und ihn einstellen. Als Frau mit 3 Kindern müsste ich dann ja in die Private. So wird das sicherlich teuer...
Würde eine Heirat helfen, solange er noch Leistungen nach dem SGBII bezieht? Könnte er dadurch bei mir Familienversichert werden?
Hat er Anspruch darauf, von dem Basistarif in einen anderen zu wechseln?
Ich wäre über alle Informationen sehr dankbar. Bitte helft mir, ich kann nicht mehr!
Wie raus aus der PKV?
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Nur ein Hinweis: Auch in der GKV sind Psychotherapien genehmigungspflichtig und das Verfahren läuft genauso ab!
Auch der Leistungsumfang Basistarif - GKV sind hier identisch (das heißt auch nur Behandler mit einer Zulassung für die GKV werden im Basistarif erstattet!).
Also einfach anrufen und sagen dass eine Psychotherapie geplant ist. Dann Antrag ausfüllen und Angaben des Therapeuten beifügen bzw. von ihm verschicken lassen.
Auch der Leistungsumfang Basistarif - GKV sind hier identisch (das heißt auch nur Behandler mit einer Zulassung für die GKV werden im Basistarif erstattet!).
Also einfach anrufen und sagen dass eine Psychotherapie geplant ist. Dann Antrag ausfüllen und Angaben des Therapeuten beifügen bzw. von ihm verschicken lassen.
Danke für die Antwort. Einfach anrufen - und haben die dann das Recht, die Zahlung der Therapie zu verweigern? (Umsonst steht die Klausel doch nicht drin...) Was dann? Ewig Harzt 4?
Nein, wir sind nicht verheiratet. (Sorry, habe immer "mein Mann" geschrieben, Gewohnheit
Es wäre für uns wirklich interessant zu erfahren, ob er bei mir in der gesetzlichen Familienversicherung aufgenommen werden kann durch eine Heirat, wenn er vorerst kein Einkommen bezieht. Mach mir wirklich Sorgen, wie das alles laufen soll. Wir werden ja älter...
Nein, wir sind nicht verheiratet. (Sorry, habe immer "mein Mann" geschrieben, Gewohnheit

Es wäre für uns wirklich interessant zu erfahren, ob er bei mir in der gesetzlichen Familienversicherung aufgenommen werden kann durch eine Heirat, wenn er vorerst kein Einkommen bezieht. Mach mir wirklich Sorgen, wie das alles laufen soll. Wir werden ja älter...
Die Lösung im Schnelldurchlauf skizziert
ob er bei mir in der gesetzlichen Familienversicherung aufgenommen werden kann durch eine Heirat
Hallo Lisbeth,
1) Gewerbeabmeldung 2) Heirat 3) Fami sofort
1) und 2) parallel anstoßen, das beschleunigt 3)
Ihr werdet das schon schaffen. Viel Glück, Ihr könnt es gebrauchen.
Hilfestellung im Detail u. a. hier im Forum.
Gruß von
Gerhard
Hallo Lisbeth,
natürlich hat der Versicherer das Recht - und die Pflicht - eine Psychotherapie zu verweigern. Aber nicht deshalb, weil sie das nicht zahlen wollen, sondern, weil einfach geprüft werden muss, ob hier die medizinische Notwendigkeit der Behandlung einer Krankheit vorliegt, welches Verfahren gemacht werden soll und ob der Behandler erstattungsfähig ist.
Nicht jeder macht eine Psychotherapie, weil er krank ist. Und nicht jedes Verfahren ist anerkannt. Auch die Anzahl der Sitzungen ist beschränktt.
Aber eine normale Psychotherapie wie in Eurem Fall sollte kein Problem darstellen (außer der Psychologe hat keine Kassenzulassung oder es werden nicht erstattungsfähige Verfahren angewendet).
natürlich hat der Versicherer das Recht - und die Pflicht - eine Psychotherapie zu verweigern. Aber nicht deshalb, weil sie das nicht zahlen wollen, sondern, weil einfach geprüft werden muss, ob hier die medizinische Notwendigkeit der Behandlung einer Krankheit vorliegt, welches Verfahren gemacht werden soll und ob der Behandler erstattungsfähig ist.
Nicht jeder macht eine Psychotherapie, weil er krank ist. Und nicht jedes Verfahren ist anerkannt. Auch die Anzahl der Sitzungen ist beschränktt.
Aber eine normale Psychotherapie wie in Eurem Fall sollte kein Problem darstellen (außer der Psychologe hat keine Kassenzulassung oder es werden nicht erstattungsfähige Verfahren angewendet).
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