JAEG durch Mieteinnahmen überschritten - Kinder sollen GKV

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kikkililli
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JAEG durch Mieteinnahmen überschritten - Kinder sollen GKV

Beitragvon kikkililli » 03.07.2014, 14:53

Hallo,

ich hoffe, ihr könnt mir helfen...

Mann: PKV, angestellter GmbH-Geschäftsführer / selbstst. Handwerker
Frau: GKV, Elternzeit bis 2017

2 Kinder PKV

Das Einkommen des Mannes liegt über der JAEG, deshalb mussten die Kinder privat versichert werden.

Wir haben uns aufgrund eines anstehenden Wechsels der PKV nochmal genauer mit den Details auseinandergesetzt:

Der Mann überschreitet die JAEG laut den letzten Steuerbescheiden immer nur recht knapp (max. 1000 EUR) und auch immer nur aufgrund von Mieteinnahmen. Das regelmäßige Einkommen durch sein Gehalt liegt IMMER unter der JAEG.
Wir würden die Kinder gerne in die kostenfreie Familienversicherung der (Ehe)Frau bekommen.


(1) Wenn es möglich ist, die Mieteinahmen steuerrechtlich auf die Frau zu übertragen, dann liegt das Einkommen des Mannes laut Steuerbescheid (gemeinsame Veranlagung) unter der JAEG und damit besteht doch für die Kinder automatisch die Möglichkeit der beitragsfreien Familienversicherung bei der Frau, oder?


(2) Kann man, sobald dieser Fall eintritt, die PKV der Kinder sofort kündigen, oder müssen Fristen eingehalten werden?


(3) Bei der JAEG geht es ja immer um "regelmäßige" Einnahmen. Wie schaut es denn mit Tantiemen aus, die nur im Gewinnfall gezahlt werden? Diese zählen zwar zu den Einkommen, aber regelmäßig sind sie ja nicht. Mal hoch, mal niedrig, mal garnicht... Wie kann ich dies gegenüber der GKV anrechnen/raus rechnen lassen? Geht diese nur nach Steuerbescheid vor?

(Ich hatte diesbezüglich bereits bei der GKV nachgefragt, aber die Antwort erschien mir nicht wirklich qualifiziert - "Das zählt alles, egal ob es nächstes Jahr wieder so ist oder letztes Jahr so war...")


(4) Ich habe da noch die Frage, wie das mit der Zuordnung der Mieteinnahmen möglichst einfach und ohne Kosten gelingen könnte. Diese Frage geht wahrscheinlich schon an dem eigentlichen Sachbereich des Forums vorbei, aber vielleicht kann mir trotzdem jemand weiterhelfen:

[...] Rundschreiben der Spitzenverbände der Krankenkassen aus dem Jahre 2008 folgende Regelung:

„3.3 Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung
Während die Zurechnung von Kapitalerträgen im Allgemeinen der wirtschaftlichen Inhaberschaft an dem zugrunde liegenden Kapitalvermögen folgt, ist für die Zurechnung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nicht maßgeblich, ob der Steuerpflichtige rechtlicher oder wirtschaftlicher Eigentümer des Mietobjekts ist und wem letztlich das wirtschaftliche Ergebnis der Vermietung zugute kommt. Entscheidend ist vielmehr, wer den Tatbestand der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung verwirklicht. Das ist derjenige, der die rechtliche oder tatsächliche Macht hat, eines der in § 21 Abs. 1 EStG genannten Wirtschaftsgüter anderen entgeltlich auf Zeit zur Nutzung zu überlassen; er muss Vermieter oder Verpächter und damit Träger der Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag oder Pachtvertrag sein." [...]

Würde es hiernach also reichen, einfach die Mietverträge dahingehend zu ändern, dass die Frau nun der Vermieter ist, obwohl der Mann weiterhin Eigentümer der Immobilie ist? Bei gemeinsamer Veranlagung hätte dies ja keinerlei steuerliche Auswirkungen, würde dann aber die Möglichkeit der Familienversicherung der Kinder eröffnen..
Oder hilft hier nur eine tatsächliche Übertragung der Immobilie, bspw. durch Schenkung, womit aber erhebliche Kosten für Notar und Grundbuch verbunden wären (auf Dauer aber immer noch günstiger als eine langjährige PKV der Kinder)


Vielen Dank schonmal für die Hilfe
Kiki

Dipling
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Beitragvon Dipling » 07.07.2014, 13:55

1 Sehe ich auch so.

2. Die Kinder könnten sofort in die GKV. Die PKV der Kinder kann bis zu 2 Monate rückwirkend gekündigt werden.

3. Beim Ehemann gehrt es um das regelmäßige "Gesamteinkommen", das anders als die JAEG definiert ist. Die GKV wird sich dabei an den Steuerbescheid halten.

4. Steuerrechtlich kann die Zurechnung der Mieteinkünfte durchaus von den Eigentumsverhältnissen abweichen. Der Inhaber eines Nutzungsrechts, der allein über die Vermietung entscheiden darf, kann Einkünfte aus Vermietung erzielen, obwohl ihm die Mietimmobilie nicht gehört. Das gilt über den Steuerbescheid dann auch für die Zurechnung der Einkünfte seitens der GKV.
Änderungen der Mietverträge, Eigentumsübertragungen etc. sind m.E. nicht notwendig, wohl aber eine vorausschauende Planung der Ausgaben. Zum einen steigt die JAEG in der Regel jährlich, was das Unterschreiten dieser Grenze erleichtert. Zum anderen besteht steuerliche Manövriermasse, in dem in das Mietobjekt investiert wird (Instandhaltungsaufwendungen etc.). Es geht hier ja nur um relativ geringe Beträge, um die JAEG zu unterschreiten.


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