Benötige eine Einschätzung, ob folgende Konstellation folgendes bewirkt.
Situation momentan: Mann seit 2000 in PKV versichert, Frau pflichtversichert in GKV. Es haben sich nun Zwillinge zum Jahresende (Dez. 2014) angekündigt. Aufgrund der voraussichtlich noch geltenden Zwillingsregelung beim Elterngeld soll die Elternzeit nun dazu genutzt werden, als Mann in die GKV dauerhaft zu wechseln. Geplant ist folgender Ablauf:
- Elternzeit ab Geburt der Kinder sowie gleichzeitige Teilzeitbeschäftigung (dann Gehalt ca. 1000 Euro monatlich) für die ersten 6 Lebensmonate der Kinder
- 7-10 Monat keine Elternzeit, jedoch Teilzeitbeschäftigung unterhalb der besonderen Jaeg.
11-12 Monat: Elternzeit mit Teilzeitbeschäftigung (wieder Gehalt ca. 1000 Euro monatlich)
13-14 Monat: Elternzeit ohne Beschäfttigung
danach Vollzeit über Jaeg
Meiner Meinung nach müsste hiermit folgende Krankenversicherungssituation entstehen:
ab 1. - 12. Monat Pflichtversicherung in GKV da Verdienst unter Jaeg
13+14. Monat: Beitragsfreie Versicherung in GKV aufgrund Elternzeit
danach: freiwillige Versciherung in GKV
Könnt ihr das so bestätigen oder gibt es hier etwas was ich übersehen habe?
mfg
koala1111
Wechsel PKV zu GKV durch Elternzeit
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Die bisher notwendige Erfüllung von Vorversicherungszeiten zum dauerhaften Verbleib in der GKV sind infolge einer Gesetzesänderung zum 01.08.2013 grundsätzlich weggefallen.
D.h. schon durch die Reduzierung der Arbeitszeit und damit dem Unterschreiten auch der besonderen JAEG (was sofort Versicherungspflicht in der GKV auslöst) ist ein dauerhafter Wechsel in die GKV möglich. Bedingung: Alter unter 55 Jahren, sonst nur unter weiteren Voraussetzungen.
Wird die JAEG später wieder überschritten, kann der Mann freiwilliges Mitglied der GKV bleiben.
D.h. schon durch die Reduzierung der Arbeitszeit und damit dem Unterschreiten auch der besonderen JAEG (was sofort Versicherungspflicht in der GKV auslöst) ist ein dauerhafter Wechsel in die GKV möglich. Bedingung: Alter unter 55 Jahren, sonst nur unter weiteren Voraussetzungen.
Wird die JAEG später wieder überschritten, kann der Mann freiwilliges Mitglied der GKV bleiben.
Hallo Dipling
Vielen Dank für die Rückantwort.
Das Thema mit theoretisch einen Tag pflichtversichert durch Gehaltsreduzierung und danach sofort wieder Verdienst über Jaeg mit Verbleib in GKV als freiwillig Versicherter hab ich auch schon gelesen. Bin mir jedoch nicht sicher ob die (eigentlich wohl nicht so gewünschte) Regelung wieder ziemlich schnell aufgehoben wird.
Beim Elterngeld für Zwillinge ist es ja ähnlich. Die 2 x 14 Monate waren vom Gesetzgeber auch nicht so gewünscht, wurden dann jedoch eingeklagt. Inzwischen ist das neue Gesetz (Elterngeldplus) verabschiedet (tritt am 01.07.2015 in Kraft) und mit der Änderung wurde auch die besondere Mehrlingsregelung (übrigends schon zum 01.01.2015) abgeschafft.
Wäre übrigends folgende Konstellation denkbar:
1. Monat Elternzeit mit Teilzeit ==>Pflichtversicherung in GKV wird dadurch erreicht
2-10. Monat Elternzeit ==>da zuvor pflichtversichert in GKV müsste nun ja die kostenlose Weiterverischerung möglich sein
Anschließend wieder normale Beschäftigung über Jaeg mit Verbleib in GKV (als freiwillig Versicherter)
Geplant ist das so nicht aber es wäre eine interessante theoretische Überlegung.
mfg
koala1111
Vielen Dank für die Rückantwort.
Das Thema mit theoretisch einen Tag pflichtversichert durch Gehaltsreduzierung und danach sofort wieder Verdienst über Jaeg mit Verbleib in GKV als freiwillig Versicherter hab ich auch schon gelesen. Bin mir jedoch nicht sicher ob die (eigentlich wohl nicht so gewünschte) Regelung wieder ziemlich schnell aufgehoben wird.
Beim Elterngeld für Zwillinge ist es ja ähnlich. Die 2 x 14 Monate waren vom Gesetzgeber auch nicht so gewünscht, wurden dann jedoch eingeklagt. Inzwischen ist das neue Gesetz (Elterngeldplus) verabschiedet (tritt am 01.07.2015 in Kraft) und mit der Änderung wurde auch die besondere Mehrlingsregelung (übrigends schon zum 01.01.2015) abgeschafft.
Wäre übrigends folgende Konstellation denkbar:
1. Monat Elternzeit mit Teilzeit ==>Pflichtversicherung in GKV wird dadurch erreicht
2-10. Monat Elternzeit ==>da zuvor pflichtversichert in GKV müsste nun ja die kostenlose Weiterverischerung möglich sein
Anschließend wieder normale Beschäftigung über Jaeg mit Verbleib in GKV (als freiwillig Versicherter)
Geplant ist das so nicht aber es wäre eine interessante theoretische Überlegung.
mfg
koala1111
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