@Dipling
Genauso wie in Deinem Beitrag beschrieben, lauten die
Daten. Und so hab ich das auch in meinem Schreiben an die PKV aufgeführt.
Auf die Antwort bin ich gespannt.
Beitragsrückstand - 2. Mahnung
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Habe noch eine kurze Frage.
Mir wurde der Krankentagegeldtarif (KT) und der Krankenhaustageldtarif (KH) wegen nicht gezahlter Beiträge am 04.11.13 gekündigt.
Die 14tägige Zahlungsfrist habe ich verstreichen lassen, so dass die Kündigung wirksam wurde.
Es handele sich, laut meiner PKV, um sogenannte Ergänzungstarife, die über den Pflichtversicherungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgingen und würden somit nicht dem §193 Abs. 6ff VVG unterliegen.
Stimmt das wirklich??
§ 206 VVG Kündigung des Versicherers
(1) Jede Kündigung einer Krankheitskostenversicherung, die eine Pflicht nach § 193 Abs. 3 Satz 1 erfüllt, ist durch den Versicherer ausgeschlossen. Darüber hinaus ist die ordentliche Kündigung einer Krankheitskosten-, Krankentagegeld- und einer Pflegekrankenversicherung durch den Versicherer ausgeschlossen, wenn die Versicherung ganz oder teilweise den im gesetzlichen Sozialversicherungssystem vorgesehenen Kranken- oder Pflegeversicherungsschutz ersetzen kann.
Wenn ich das lese, interpretiere ich das so, das mein Krankentagegeldtarif
von der Kündigung ausgeschlossen ist, allerdings steht dort auch nichts über die Vorgehensweise bei Beitragsrückstand/ Nichtzahlung.
Und es ist auch nicht erwähnt, wie es sich verhält, wenn die Leistungen des
KT über denen der gesetzlichen Krankenversicherung liegen.
Mir wurde der Krankentagegeldtarif (KT) und der Krankenhaustageldtarif (KH) wegen nicht gezahlter Beiträge am 04.11.13 gekündigt.
Die 14tägige Zahlungsfrist habe ich verstreichen lassen, so dass die Kündigung wirksam wurde.
Es handele sich, laut meiner PKV, um sogenannte Ergänzungstarife, die über den Pflichtversicherungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgingen und würden somit nicht dem §193 Abs. 6ff VVG unterliegen.
Stimmt das wirklich??
§ 206 VVG Kündigung des Versicherers
(1) Jede Kündigung einer Krankheitskostenversicherung, die eine Pflicht nach § 193 Abs. 3 Satz 1 erfüllt, ist durch den Versicherer ausgeschlossen. Darüber hinaus ist die ordentliche Kündigung einer Krankheitskosten-, Krankentagegeld- und einer Pflegekrankenversicherung durch den Versicherer ausgeschlossen, wenn die Versicherung ganz oder teilweise den im gesetzlichen Sozialversicherungssystem vorgesehenen Kranken- oder Pflegeversicherungsschutz ersetzen kann.
Wenn ich das lese, interpretiere ich das so, das mein Krankentagegeldtarif
von der Kündigung ausgeschlossen ist, allerdings steht dort auch nichts über die Vorgehensweise bei Beitragsrückstand/ Nichtzahlung.
Und es ist auch nicht erwähnt, wie es sich verhält, wenn die Leistungen des
KT über denen der gesetzlichen Krankenversicherung liegen.
Der Gesetzgeber schreibt zur Erfüllung der Versicherungspflicht nur die Kostenerstattung für ambulante und stationäre Heilbehandlung bei maximal 5000 EUR Selbstbeteiligung vor.
Tarifbestandteile, die darüber hinausgehen (wie z.B. Krankentagegeld) darf die PKV nach erfolgloser Mahnung und Fristsetzung außerordentlich (d.h. fristlos) kündigen.
§ 206 VVG schließt ja nur die "ordentliche" Kündigung aus.
Tarifbestandteile, die darüber hinausgehen (wie z.B. Krankentagegeld) darf die PKV nach erfolgloser Mahnung und Fristsetzung außerordentlich (d.h. fristlos) kündigen.
§ 206 VVG schließt ja nur die "ordentliche" Kündigung aus.
Heute kam der neue Versicherungsschein bzgl. Notlagentarif.
Dazu ein DIN A4 Formschreiben: Behandlungsausweis für den Notlagentarif, meine Versicherungskarte müsse ich zurückgeben.
In dem Schreiben sind dann eine Reihe von Einschränkungen aufgeführt, bzgl. Arzneimittel,
nächstgelegenes Krankenhaus muss genommen werden, nur Behandlung bei akuter Krankheit u. Schmerzzuständen etc.
So weit so schlecht, aber es kommt noch schlechter: Mein monatlicher Beitrag ist jetzt sogar noch ca. 17€ höher, als bisher.
Das kann ich nun überhaupt nicht verstehen, massiv reduzierte Leistungen und dennoch ein Beitrag >400€, das kann doch nicht stimmen??
Interessant noch der abschließende Hinweis, dass nach Beendigung des Notlagentarifs der Monatsbeitrag steigen würde, da bis zu 25% der monatl. Prämie durch Entnahme aus der Altersrückstellung geleistet wird.
Soweit ich im Forum lesen konnte soll der Monatsbeitrag im Notlagentarif zwischen 70 u. 100€ liegen soll.
Ist schon sehr seltsam!
Dazu ein DIN A4 Formschreiben: Behandlungsausweis für den Notlagentarif, meine Versicherungskarte müsse ich zurückgeben.
In dem Schreiben sind dann eine Reihe von Einschränkungen aufgeführt, bzgl. Arzneimittel,
nächstgelegenes Krankenhaus muss genommen werden, nur Behandlung bei akuter Krankheit u. Schmerzzuständen etc.
So weit so schlecht, aber es kommt noch schlechter: Mein monatlicher Beitrag ist jetzt sogar noch ca. 17€ höher, als bisher.
Das kann ich nun überhaupt nicht verstehen, massiv reduzierte Leistungen und dennoch ein Beitrag >400€, das kann doch nicht stimmen??
Interessant noch der abschließende Hinweis, dass nach Beendigung des Notlagentarifs der Monatsbeitrag steigen würde, da bis zu 25% der monatl. Prämie durch Entnahme aus der Altersrückstellung geleistet wird.
Soweit ich im Forum lesen konnte soll der Monatsbeitrag im Notlagentarif zwischen 70 u. 100€ liegen soll.
Ist schon sehr seltsam!
Der Notlagentarif liegt bei ca. 100 EUR, egal bei welcher PKV. Wenn da für den NLT tatsächlich 400 EUR Monatsbeitag stehen, muss ein Fehler vorliegen - ich würde die PKV anrufen und den Sachverhalt klären lassen.
Die PKV hat durch die rückwirkende Umstellung in den NLT (was sie ja bisher ausgeschlossen hatte) bereits nachgegeben, dadurch müssten sich die Beitragsrückstände stark reduziert haben.
Die PKV hat durch die rückwirkende Umstellung in den NLT (was sie ja bisher ausgeschlossen hatte) bereits nachgegeben, dadurch müssten sich die Beitragsrückstände stark reduziert haben.
"Normalversicherte" sind alle, denen der Staat keine Beihilfe (d.h. teilweise Übernahme der Krankheitskosten) gewährt. Mit Ausnahme der Beamten sind also prinzipiell alle PKV-versicherten "normalversichert".
Die Pflegeversicherung kommt regelmäßig noch dazu, daher die Beitragsangabe von ca. 100 EUR pro Monat.
Die Pflegeversicherung kommt regelmäßig noch dazu, daher die Beitragsangabe von ca. 100 EUR pro Monat.
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