Kostenübernahme bei Wechsel

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Helmut
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Kostenübernahme bei Wechsel

Beitragvon Helmut » 06.08.2014, 18:46

Hallo,
ich wechsel zum 01. September mit meiner Familie (Frau, Baby 10 Monate alt) von der GKV in die PKV (mit Beihilfe). Der Wechsel wurde bereits vor zwei Monaten vertraglich geregelt. Nun hat der Kinderarzt meines Sohnes bei einem Bluttest eine Lebensmittelunverträglichkeit festgestellt, diese muss im/ab September stationär in einer Klinik geprüft werden (Provokation der Allergien).
Wie verhalte ich mich jetzt gegenüber der PKV? Wer übernimmt die Kosten? Muss ich diese neue Information der PKV vorab melden? Wäre es sinnvoll, den ganzen Vorgang nach dem Wechsel in die PKV, erneut anzuschieben - also ab 01.09. einen neuen Bluttest machen lassen?

Danke und viele Grüße
Helmut

Dipling
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Beitragvon Dipling » 07.08.2014, 13:21

M.E. muss die PKV die Restkosten (also soweit nicht von der Beihilfe gedeckt) übernehmen. Der vorvertraglichen Anzeigepflicht wurde ja bereits nachgekommen. Wartezeiten und Leistungsausschlüsse wurden sehr wahrscheinlich nicht vereinbart. Gleichwohl würde ich den Vertrag genau lesen und mich vorab mit der PKV in Verbindung setzen.

§ 19 VVG:
"(1) Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung die ihm bekannten Gefahrumstände, die für den Entschluss des Versicherers, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind und nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat, dem Versicherer anzuzeigen. Stellt der Versicherer nach der Vertragserklärung des Versicherungsnehmers, aber vor Vertragsannahme Fragen im Sinn des Satzes 1, ist der Versicherungsnehmer auch insoweit zur Anzeige verpflichtet."


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