Eine medizinisch notwendige Herz-Untersuchung im Krankenhaus wurde vom Chefarzt vorgenommen.
Ich bin privat versichert - allerdings sieht mein Tarif keine Chefarztbehandlung vor.
Nun weigert sich die Krankenversicherung, die Kosten der Untersuchung zu erstatten - und zwar in vollem Umfang.
Ich ging davon aus, dass die KV auf jeden Fall die Kosten nach GOÄ übernehmen muss, also quasi die Kosten, die bei Behandlung durch einen "normalen" Arzt entstanden wären. Dass die Mehrkosten für den Chefarzt nicht bezahlt werden, war mir klar, aber dass ich jetzt komplett auf den Kosten der Untersuchung/Behandlung sitzen bleibe, finde ich nicht in Ordnung.
Wenn die Untersuchung von einem Assistenzarzt vorgenommen worden wäre, müsste die PKV ja auch zahlen. Hat jemand Erfahrung damit?
Leistungsverweigerung PKV
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Hallo dora60
Vielleicht war einiges hier nicht ganz korrekt, aber unter den bisher ca. 150 Hin- und nochmals Hinguckern waren sicher mindestens zwei bis drei, die das besser wissen. Deren Stunde hat nun geschlagen ...
Bevor es bimmelt, zwei Fragen zum einstweiligen Schluss:
1) War der Krankenhausaufenthalt eher geplant oder eher ein Notfall?
2) Was sagt denn derselbige, der den dora60-Vertrag vermittelt hat?
Gruß von
Gerhard
Wie kam es dazu? DennEine medizinisch notwendige Herz-Untersuchung im Krankenhaus wurde vom Chefarzt vorgenommen.
Ich bin privat versichert - allerdings sieht mein Tarif keine Chefarztbehandlung vor.
Demnach lehnt sie es ab, eine nicht versicherte Leistung zu übernehmenNun weigert sich die Krankenversicherung, die Kosten der Untersuchung zu erstatten -
Ja und nein. Ja, was die nicht versicherte privatärztliche Geschichte betrifft - nein, weil eine solche Untersuchung im Rahmen der versicherten - und vermutlich schon längst beglichenen - allgemeinen Krankenhausleistungen keine Extrarechnung ergeben hätte.und zwar in vollem Umfang.
Diese Kosten sind ja - vermutlich bereits - übernommen worden, aber nicht über GOÄ, sondern eben im Rahmen der allgemeinen Krankenhausleistungen ("Fallpauschale", um dieses hässliche Wort kommen wir leider nicht herum).Ich ging davon aus, dass die KV auf jeden Fall die Kosten nach GOÄ übernehmen muss, also quasi die Kosten, die bei Behandlung durch einen "normalen" Arzt entstanden wären.
Wenn ich nicht total daneben liege, ist die Chefarztrechnung bereits die "Mehrkosten-Rechnung", nämlich gekürzt um den Anteil, der quasi über die Fallpauschale abgerechnet wurde. Schau Dir die Rechnung nochmals an, ein solcher Passus ist sicher irgendwo aufgeführt.Dass die Mehrkosten für den Chefarzt nicht bezahlt werden, war mir klar, aber dass ich jetzt komplett auf den Kosten der Untersuchung/Behandlung sitzen bleibe, finde ich nicht in Ordnung.
Vielleicht war einiges hier nicht ganz korrekt, aber unter den bisher ca. 150 Hin- und nochmals Hinguckern waren sicher mindestens zwei bis drei, die das besser wissen. Deren Stunde hat nun geschlagen ...
Bevor es bimmelt, zwei Fragen zum einstweiligen Schluss:
1) War der Krankenhausaufenthalt eher geplant oder eher ein Notfall?
2) Was sagt denn derselbige, der den dora60-Vertrag vermittelt hat?
Gruß von
Gerhard
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