Wechsel zurück in GKV-Pflichtversicherung

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chdir
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Wechsel zurück in GKV-Pflichtversicherung

Beitragvon chdir » 17.11.2014, 11:33

Hallo,

ich (43 Jahre, zwei Kinder, angestellt) beabsichtige, nach ca. 13 Jahren von der PKV wieder als pflichtversichert in die GKV zurückzukehren. Klar ist, dass dafür die Jahresarbeitsentgeltgrenze für 12 Monate zu unterschreiten ist.

1. Wer hat diesbezüglich Erfahrungen gemacht (was ist zu beachten, wo kann ich mich informieren)?

2. Wenn das Gehalt relativ weit über der JAEG liegt... ist es möglich, das Gehalt durch hohe Einzahlungen in eine betriebliche Altersvorsorge derart zu reduzieren, dass man unter die JAEG-Grenze fällt? Oder gibt es hier irgendwelche Grenzen?

Danke für Eure Infos!

dr.kuwano
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Beitragvon dr.kuwano » 18.11.2014, 07:16

Hallo, hab das durchgespielt, Du brauchst mittlerweile nur nicht mehr 12 Monate Vorversicherungszeit.
Allerdings muss Dein AG mitspielen das Du zB Deine Arbeitstunden so reduzierst das Du unter die Grenze faellst.
Altersvorsorge ist glaub ich auf 3,5% des Einkommens beschraenkt.
Viel Glueck

chdir
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Beitragvon chdir » 22.11.2014, 11:00

Kann ich also mit meinem AG vertraglich festlegen, dass ich...
1. bsp von 1.1.2015 bis 31.12.2015 die Arbeitszeit reduziere (so dass ich die JAEG unterschreite) und ab 1.1.2016 wieder Vollzeit arbeite
2. oder alternativ zwei Monate unbezahlten Urlaub nehme
... und bin damit dann ab 1.1.2016 wieder in der GKV pflichtversichert, so dass ich dort bleibe?
(Ich war übrigens vor dem Übergang in die PKV 7 Jahre in der GKV versichert!)

Dipling
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Beitragvon Dipling » 23.11.2014, 10:17

Maßgeblich ist bei einer Vertragsänderung die vorausschauende Betrachtungsweise auf 12 Monate (nicht auf das Kalenderjahr!). Wird in diesen 12 kommenden Monaten die JAEG voraussichtlich unterschritten, tritt sofort Versicherungspflicht in der GKV ein; nicht erst im Jahr 2016, um bei obigem Beispiel des unbezahlten Urlaubs zu bleiben.

Wie oben schon geschrieben wurde, ist seit August 2013 keine Vorversicherungszeit mehr erforderlich, um in der GKV bleiben zu können. Soll heißen: Wenn jetzt beispielsweise zum 01.12.2014 ein Teilzeitvertrag geschlossen wird (mit Gehalt unter der JAEG), tritt zum 01.12.2014 Versicherungspflicht mit Wechsel in die GKV ein. Wird der Vertrag später (beispielsweise zum 01.02.2015) wieder auf Vollzeit geändert, bleibt die Versicherung in der GKV bestehen, auch wenn die JAEG wieder überschritten wird.

Zu beachten ist, dass zum Wechsel in die GKV die niedrigere besondere JAEG unterschritten werden muss, falls am 31.12.2002 eine PKV als Arbeitnehmer bestand.
2014 JAEG 53.550 € besondere JAEG: 48.600 €
2015 JAEG 54.900 € besondere JAEG: 49.500 €

chdir
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Beitragvon chdir » 23.11.2014, 10:47

Besten Dank für die Antwort, konkret und eindeutig!

Noch zwei Fragen dazu:
1. Es ist also rechtlich einwandfrei und der Verbleib in der GKV bleibt gesichert, wenn diese Teilzeit im Vornherein nur auf ein Jahr befristet ist (in diesem Beispiel Teilzeit 1.12.14 bis 30.11.15, dann wieder Vollzeit)?
2. Was ist eigentlich maßgeblich für die JAEG... Gesamtbrutto, Steuer-Brutto oder SV-Brutto KV/PV bzw. RV/AV?

Dipling
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Beitragvon Dipling » 24.11.2014, 09:01

Es gibt zwar Sachverhalte, für deren Dauer ein fiktives Einkommen über der JAEG angenommen wird.
Teilzeit -auch wenn sie von vornherein befristet ist- gehört aber nicht dazu. D.h. Versicherungspflicht in der GKV und Verbleib auch bei späterem Überschreiten der JAEG.

Zur JAEG gehören die regelmäßigen Einkünfte, die mit hinreichender Sicherheit zu erwarten sind (z.B. Grundgehalt, vermögenswirksame Leistungen).
Unsichere Provisionen und Überstundenvergütungen, die nicht pauschal gezahlt werden, dagegen nicht. Das für die JAEG maßgebliche Gehalt muss also nicht mit dem Steuer- oder SV-brutto übereinstimmen.

In Grenzen lässt sich das maßgebliche Gehalt wie selbst vorgeschlagen durch eine Direktversicherung verringern (unabhängig vom Gehalt beträgt die jährliche Obergrenze 4% der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung - das sind für 2015 ca. 2900 EUR).

Mittagspause
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Beitragvon Mittagspause » 30.11.2014, 21:48

Was wäre wenn der Arbeitgeber ab sofort bis auf weiteres mit einer Teilzeitvereinbarung von 50 % arbeitet, und man damit deutlich unter die JAEG fällt. Dann ist man ja pflichtversichert. Und dann, 3 Monate später, wieder auf 100 % erhöht ? Dann könnte man doch freiwillig gesetlich versichert bleiben, richtig ?

Grüße

Michael


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