Hallo,
kann mir jemand bitte sagen, ob und wieweit sich der Höchstsatz der GKV an dem sich der Basistarif der PKV orientiert 2015 ändert? 2014 lag er bei 627,75 EUR. Ich habe diese Liste gefunden:
01.01.2013: 610,31 EUR
01.01.2014: 627,75 EUR
01.01.2015: 602,25 EUR zzgl. durchschnittl. Zusatzbeitrag gem. § 242a Abs. 2 SGB V
Was heißt das nun, sinkt der Höchstsatz ab 2015 auf 602,25, oder was ist unter "zzgl. durchschnittl. Zusatzbeitrag gem. § 242a Abs. 2 SGB V" zu verstehn. Oder liegt er über den 627,75 EUR.
Danke
Basistarif Höchstsatz ab 2015
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Also, Ausgangspunkt ist die sog. Beitragsbemessungsgrenze in der GKV.
Die beträgt ab 01/2015 schlappe 4.125,00 €.
Hiervon ist dann der allgem. Beitragssatz in Höhe von 14,6 % zzgl. des durchschnittlichen Beitragssatze von 0,9 % also ingesamt 15,5 % zu berechnen.
D.h. 4.125,00 € * 15,5 % = 639,38 € (Höchstbeitrag)
Die beträgt ab 01/2015 schlappe 4.125,00 €.
Hiervon ist dann der allgem. Beitragssatz in Höhe von 14,6 % zzgl. des durchschnittlichen Beitragssatze von 0,9 % also ingesamt 15,5 % zu berechnen.
D.h. 4.125,00 € * 15,5 % = 639,38 € (Höchstbeitrag)
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