Zuzug aus dem Ausland zum Ehepartner mit Beihilfe

Erfahrungsberichte, Beitragserhöhungen, Versicherungspflicht, gesetzlich oder privat, usw.

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ibsfmk
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Zuzug aus dem Ausland zum Ehepartner mit Beihilfe

Beitragvon ibsfmk » 27.02.2016, 19:23

Hallo,

ich hoffe, dass Sie mir weiterhelfen können.

Ein Ehepartner zieht aus dem nichteuropäischen Ausland zu seinem Ehepartner nach Deutschland. Der zuziehende Ehepartner ist beihilfeberechtigt (kein eigenes Einkommen). Das Ehepaar möchte nun die restlichen 30% bei einer PKV absichern. Diese hat neben den üblichen Gesundheitsfragen auch ein Ärztliches Zeugnis angefordert. Die Begründung war, dass der Ehepartner in Deutschland keine Vorversicherung hatte. Das Ärztliche Zeugnis wurde auf Kosten des Ehepaares erstellt mit "Patient ist gesund" vom Arzt bescheinigt. Nun sind wieder Wochen ins Land gegangen. Das Ehepaar ging davon aus, dass der Abschluss der PKV seinen Gang geht. Nun fordert die PKV weitere Nachweise:

- Angabe der letzten Arbeitgeber im nichteuropäischen Ausland
- Versicherungsstatus im nichteuropäischen Ausland
- Meldebescheinigung und
- Flugtickets der Übersiedlung

Meine Frage, warum diese Unterlagen gebraucht werden, wurde damit beantwortet, dass die Fachabteilung diese anfordern darf, da man den Ehepartner sonst nicht versichern könne. Was damit geprüft werden soll, ist mir nicht klar, konnte mir auch nicht gesagt werden.

Kann mir jemand die gesetzliche Grundlage dafür nennen?
Wie geht man in diesem Fall vor bzw. was darf die PKV wirklich anfordern?
Da das Ärztliche Zeugnis schon wegen der "fehlenden" Vorversicherung auf unsere Kosten ging, frage ich mich, was das jetzt soll? Wie soll jemand denn ein Ärztliches Zeugnis einreichen wenn er nicht im Land bei dem Arzt war. Warum Meldebescheinigung und Flugticket?

Was müssen wir abgeben?
Kann die PKV die Versicherung des Ehepartners verweigern oder ihn in einen schlechteren Tarif stecken? (gesunder, junger Mensch).

Vielen Dank für ihre Einschätzungen.

Dipling
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Re: Zuzug aus dem Ausland zum Ehepartner mit Beihilfe

Beitragvon Dipling » 28.02.2016, 14:09

Das Anfordern von Meldebescheinigung und Flugticket zielt darauf ab, den Beginn der Versicherungspflicht zu prüfen. Denn nach § 193 Abs. 4 VVG sind Prämienzuschläge bei Vertragsabschluss fällig, sofern der Zeitraum der Nichtversicherung bzw. ohne Restkostenversicherung in Deutschland mehr als einen Monat beträgt. M.E. ist eine Meldebescheinigung als Nachweis der Einreise ausreichend.

Als Beihilfeberechtigte(r) besteht nach § 193 Abs. 5 Nr. 3 VVG ein Anspruch auf Aufnahme in den Basistarif , d.h. Kontrahierungszwang. Zu der Frage, ob die PKV dennoch auch für den Basistarif die Beantwortung von Gesundheitsfragen und ärztliche Untersuchungen verlangen kann, gibt es unterschiedliche Urteile. Das OLG Köln etwa hat dies bejaht.

Die Aufnahme in die meist günstigeren Normaltarife darf die PKV ablehnen. Besteht eine zeitliche Lücke zur Vorversicherung oder ist die Vorversicherung unklar, ist das Anfordern von ärztlichen Untersuchungsberichten die Regel.

ibsfmk
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Re: Zuzug aus dem Ausland zum Ehepartner mit Beihilfe

Beitragvon ibsfmk » 28.02.2016, 15:03

Vielen Dank für die Antwort!

Sie schreiben "Vorversicherung unklar" ist... Die Person kommt aus dem außereuropäischen Ausland. Dort gibt es keine Versicherungspflicht. Somit kann die Person gar keine Vorversicherung haben. Wäre dies auch ein Grund, die Aufnahme in den Normaltarif abzulehnen? Es ist ärzlich bestätigt, dass die Person "jung und gesund" ist. Weitere ärztliche Untersuchungsberichte gibt es schlichtweg nicht, da die Person, außer einer Erkältung, keine Erkrankungen im Leben hatte (soll es auch heute noch geben). Von daher kann nichts weiteres angefordert werden.

Habe ich das so richtig verstanden: Aufnahme in den teuren Basistarif kann nicht verweigert werden. Aber für die Aufnahme in den Normaltarif sind wir auf das Wohlwollen des Versicherers angewiesen?

Ab wann genau beginnt die Versicherungspflicht in Deutschland? Mit der Einreise (Ehepartner ist als Tourist eingereist, darf aufgrund der Nationalität drei Monate als Touri bleiben und kann am letzten Tag der drei Monate Aufenthaltserlaubnis beantragen) oder erst ab dem Tag, an dem er hier seinen Wohnsitz anmeldet? Ich frage, wegen der erwähnten Prämienzuschläge.

Dipling
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Re: Zuzug aus dem Ausland zum Ehepartner mit Beihilfe

Beitragvon Dipling » 28.02.2016, 16:34

Ja. Für den Basistarif besteht Kontrahierungszwang, wenn die Voraussetzungen (z.B. Beihilfeberechtigung) erfüllt sind. Denkbar ist auch, dass die PKV zunächst nur die Aufnahme in den Basistarif akzeptiert, später aber einen Wechsel in Normaltarife zulässt.
Für die Normaltarife besteht Vertragsfreiheit; die PKV kann aufnehmen, muss es aber nicht.

Damit die Versicherungspflicht in der PKV greift, muss der gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland liegen. Das ist üblicherweise bei einem ständigen Wohnsitz in Deutschland oder einer Aufenthaltserlaubnis von mehr als 12 Monaten der Fall.
M.E. zählt das Datum der Wohnsitzanmeldung in Deutschland.


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