Hallo,
kann mir bitte jemand mitteilen, was der genaue Inhalt einer Austrittsbestätigung von Seite einer Krankenkasse ist?
In welcher Form wird das verfasst und welche Details ist dort üblicherweise aufgeführt? Ich bin Verwaltungsstudent und sollte das dringend wissen!
Austrittsbestätigung
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Austrittsbestätigung
Hallo,
wir sollten erst mal klären wen du als Krankenkasse meinst - hier ist die Rubrik PKV - deine Fragestellung lässt aber eher vermuten, dass du eine GKV meinst - was ist richtig ?.
Gruss
Czauderna
wir sollten erst mal klären wen du als Krankenkasse meinst - hier ist die Rubrik PKV - deine Fragestellung lässt aber eher vermuten, dass du eine GKV meinst - was ist richtig ?.
Gruss
Czauderna
Re: Austrittsbestätigung
es handelt sich um eine PKV
Re: Austrittsbestätigung
Hallo, danke, da bin ich dann raus - ich hätte nur etwas zur GKV sagen können.
Gruss
Czauderna
Gruss
Czauderna
Re: Austrittsbestätigung
GKV wird auch behalelt. bitte daher hierzu um Angaben.
Re: Austrittsbestätigung
Hallo,
Die rechtliche Grundlage bildet § 175 Abs. 4 Satz 3 SGB V. ....Die Krankenkasse hat dem Mitglied unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Kündigung eine Kündigungsbestätigung auszustellen
Neben den Versicherten-Daten : Namen, Vorname, geb.-Datum, Krankenversicherten-Nr. und ggf. Rentenversicherungsnummer
steht noch im Text, dass die Mitgliedschaft mit Datum vom ****** zum ***** gekündigt wurde und der Hinweis, dass diese Kündigungsbestätigung der neu gewählten Kasse vorzulegen ist.
Gruss
Czauderna
Die rechtliche Grundlage bildet § 175 Abs. 4 Satz 3 SGB V. ....Die Krankenkasse hat dem Mitglied unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Kündigung eine Kündigungsbestätigung auszustellen
Neben den Versicherten-Daten : Namen, Vorname, geb.-Datum, Krankenversicherten-Nr. und ggf. Rentenversicherungsnummer
steht noch im Text, dass die Mitgliedschaft mit Datum vom ****** zum ***** gekündigt wurde und der Hinweis, dass diese Kündigungsbestätigung der neu gewählten Kasse vorzulegen ist.
Gruss
Czauderna
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