Seit 2011 nicht versichert

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Siggy
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Seit 2011 nicht versichert

Beitragvon Siggy » 01.06.2016, 19:22

Guten Abend,

ich in seit 40 Jahren zu 50% privat versichert und zu 50% Beihilfeberechtigt, davon ging ich bis Anfang Mai aus.
Nachdem ich mich von meiner Frau getrennt habe eröffnete Sie mir, dass die PKV seit 2011 gekündigt sei. Sie hatte aber auch gleich ein neues Beitrittsformular meiner "ehemaligen" PKV dabei, Versicherungsnummer existiert noch.
Antrag ausgefüllt, Krankengeschichte vom Hausarzt, Zahnarzt etc. beigefügt und zur Versicherung gesandt.
14 Tage später Absage der PKV in Kürze:
Die PKV hat sich ein Bild von meinem Gesundheitszustand gemacht, mit dem Ergebnis, dass die Kosten das Verhältnis zwischen Beiträgen und Leistungen nachteilig beeinflusst werden. Auf eine telef. Nachfrage meinerseits bekam ich nur die Antwort:
Wir werden Sie nicht versichern,
Bevor ich nun andere PKV's anschreibe (Wagnisliste etc. ?) und mich bewerbe nun meine Frage, habe ich mit 57 Jahren noch eine Chance auf einen
50% tigen Versicherungsschutz und lohnt es sich einen unabhängigen Berater zu beauftragen.

Mit freundlichem Gruß und in der Hoffnung auf Rat

Frank
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Re: Seit 2011 nicht versichert

Beitragvon Frank » 01.06.2016, 20:01

Hallo Siggy,

ob ein regulärer Tarif möglich wäre hängt natürlich vom Gesundheitszustand / Vorerkrankungen ab.
Was auf jeden Fall geht ist der Basistarif für Beihilfeberechtigte.

Gruß
Frank

Siggy
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Re: Seit 2011 nicht versichert

Beitragvon Siggy » 01.06.2016, 20:22

Hallo Frank,

vielen Dank für die schnelle Antwort, ist ja schon mal ein Licht am ende des Tunnels.

Gruß
Siggy

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Re: Seit 2011 nicht versichert

Beitragvon Rossi » 02.06.2016, 11:33

Völlig klar; Du hast auf jeden Fall Anspruch auf den Basistarif. Die PKV darf dies nicht ablehnen.

In der Regel ist aber der Basistarif auch der teuerste Tarif. Mit einer Beihilfeberechtigung von 50 % musst Du auch nur die restlichen 50 % privat versichern.

Im Basistarif darf die PKV dann nur max. 332,64 € nehmen und für die priv. Pv. max. 49,79 €, also summa summarum insgesamt 382,43 €. Gehe mal davon aus, dass die PKV die Prämie in dieser Höhe auch nehmen wird.

Dann geht es aber auch noch weiter. Es gibt eine Pflicht zur Versicherung in Deutschland. Du bist dieser Verpflichtung nicht nachgekommen. Daher musst Du einen Prämienzuschlag entrichten und zwar ab dem 01.01.2011.

Grob über den Daumen gepeilt beträgt dieser einmaliger Prämienzuschlag ca. 4.900,00 €. Dieser ist mit der Erstprämie fällig, sodass dann insgesamt ca. 5.300,00 € auf den Tisch zu blättern sind.

Wenn Du nicht zahlen kannst, dann musst Du eine Ratenzahlung vereinbaren. Die PKV kann nicht vom Vertrag zurücktreten, weil bspw. die Erstprämie nicht gezahlt worden ist. Manchmal versuchen die PKV´s allerdings die Kunden unter Druck zu setzen (Erstprämie).

Lange Rede und kurzer Sinn, es wird noch etwas kommen.

Was mich noch wundert, ist, dass die PKV in 2011 gekündigt wurde. Seit dem 01.01.2009 kann man eine PKV nur kündigen, wenn eine sog. Anschlussversicherung nachgewiesen wird. Da offensichtlich keine Anschlussversicherung vorlag, stellt sich die Frage, ob die Kündigung rechtmäßig war.

Siggy
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Re: Seit 2011 nicht versichert

Beitragvon Siggy » 02.06.2016, 20:41

Danke für eure Antworten,

zur Kündigung der PKV. Es war einfach so das meine Frau das Geld nicht mehr überwiesen hat sondern es beiseite gelegt hat. Mich hat Sie bis Anfang Mai diesen Jahres über alles im Unklaren gelassen. ( Vertrauen ist gut, Kontrolle wäre wohl besser gewesen). Ist es sinnvoll einen Anwalt einzuschalten was die rechtmäßige Kündigung seitens der PKV betrifft? Oder einfach in den sauren Äpfel beißen und zahlen?

Gruß
Siggy

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Re: Seit 2011 nicht versichert

Beitragvon Rossi » 03.06.2016, 08:00

Nun ja, ich würde den Sachverhalt auf jeden Fall weiter prüfen.

Es kann nämlich sein, dass aufgrund der Nichtzahlung der Beiträge der PKV-Vertrag sehrwohl noch besteht und nur die Ruhenphase bzw. der Notlagentarif besteht.

Die gesetzlichen Bestimmungen sind nämlich eindeutig.

Zitat § 206 Abs. 1 VVG

§ 206 Kündigung des Versicherers

(1) Jede Kündigung einer Krankheitskostenversicherung, die eine Pflicht nach § 193 Abs. 3 Satz 1 erfüllt, ist durch den Versicherer ausgeschlossen.



D.h. dann wohl, dass die PKV (Versicherer) nicht aufgrund von Beitragsrückständen kündigen kann.

§ 205 Kündigung des Versicherungsnehmers VVG

(6) Abweichend von den Absätzen 1 bis 5 kann der Versicherungsnehmer eine Versicherung, die eine Pflicht aus § 193 Abs. 3 Satz 1 erfüllt, nur dann kündigen, wenn er bei einem anderen Versicherer für die versicherte Person einen neuen Vertrag abschließt, der dieser Pflicht genügt. Die Kündigung wird nur wirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb von zwei Monaten nach der Kündigungserklärung nachweist, dass die versicherte Person bei einem neuen Versicherer ohne Unterbrechung versichert ist; liegt der Termin, zu dem die Kündigung ausgesprochen wurde, mehr als zwei Monate nach der Kündigungserklärung, muss der Nachweis bis zu diesem Termin erbracht werden.


Jetzt muss man gucken, was genau passiert ist. Hat die Versicherungsnehmerin (die Holde) deine PKV nicht mehr bezahlt und dann gekündigt? Dies geht nicht. Oder hat die PKV doch glatt die Kündigung angenommen obwohl sie nicht möglich ist. In dieser Konstellation wäre die Kündigung rechtswidrig und der Vertrag müsste ggf. wieder aufleben. Hinsichtlich der Beiträge könnte man eine Verwirkung prüfen.

Oder hat der Versicherer gekündigt bzw. ist der Vertrag in der Ruhensphase bzw. Notlagentarif.

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Re: Seit 2011 nicht versichert

Beitragvon Siggy » 05.06.2016, 12:25

Das ist sehr aufschlussreich, danke. Werde meine Ex-Holde noch einmal fragen was nun eigentlich los war (momentan ist Sie nicht sehr gesprächig). Ich werde in jedem Fall weiterberichten wie es ausgeht bzw. ausgegangen ist.

Schönes Restwochenende,
Siggy

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Re: Seit 2011 nicht versichert

Beitragvon Siggy » 28.07.2016, 20:00

Guten Abend,
habe mir nun Mitte Juni einen Anwalt genommen.
Heute bekam ich über diesen Anwalt folgende Vordrucke der Versicherung, mit der Bitte diese auszufüllen und an die Versicherung zu senden:
1. Prüfung des Kontrahierungszwanges nach § 193 (5) Nr. 2 VVG
2. Angaben zur Erwerbsbiographie und zum Versicherungsverlauf
3. Antrag auf Abgabe eines Vertragsangebotes durch die Versicherung xyz.
Da ich von 1976 - ca. 2011 dort versichert war sind die Daten der Versicherung bekannt, aber nun gut...

Anschreiben der Versicherung an mich:
"Nach Ihren Angaben waren Sie für einen längeren Zeitraum nicht krankenversichert ... seit 2009 Versicherungspflicht ... sofern ein Vertrag zustande kommt, sind Beiträge nachzuzahlen".
Nun meine Frage.
Sind Nachzahlungsbeträge um 5000€ (Antwort von Rossi, siehe oben vom 02.06.2016) realistisch oder kann es noch mehr werden?

Auf die Frage, ob die Kündigung seitens der Versicherung rechtens sei, sagte der Anwalt nur: wenn Sie nicht bezahlt haben wohl schon. Na ja.
Gibt es noch etwas das ich beachten sollte? Für Anregungen Und Hinweise bin ich dankbar.
Werde mich am Wochenende durch den Vertragsirrsinn arbeiten und endlich auf Versicherungsschutz hoffen.
Den weiteren Verlauf der Sache werde ich hier weiter schildern.

Freundliche Grüße
Siggy

Rossi
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Re: Seit 2011 nicht versichert

Beitragvon Rossi » 29.07.2016, 07:58

Nun ja,

Zitat:
Auf die Frage, ob die Kündigung seitens der Versicherung rechtens sei, sagte der Anwalt nur: wenn Sie nicht bezahlt haben wohl schon.

Du hast dir dort ganz offensichtlich einen Staranwalt ausgesucht.

Eine Kündigung aufgrund von Beitragsrückständen bzw. Nichtzahlung gibt es seit dem 01.01.2009 nicht mehr (vgl. § 206 Abs. 1 VVG).

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Re: Seit 2011 nicht versichert

Beitragvon Siggy » 29.07.2016, 19:43

Danke, dann noch einen Termin beim Anwalt.

Okabe
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Re: Seit 2011 nicht versichert

Beitragvon Okabe » 29.07.2016, 23:44

Siggy hat geschrieben:Danke, dann noch einen Termin beim Anwalt.


Hallo Siggy, lieber nicht! Die meisten Anwälte haben davon wenig Ahnung - wie auch, es ist ein ziemlich komplexes Thema. Und das bedeutet für dich ganz konkret, dass dir dein Anwalt schaden kann! Zum Beispiel, indem er dir sagt, dass du nur in einen Basistarif kannst und du das tust - obwohl du gar nicht müsstest.

Aus meiner Sicht hast du 2 Möglichkeiten:
1. Wende dich an jemanden, der Ahnung hat. Das kann ein auf PKV spezialisierter(!) Versicherungsberater (geschützter Begriff!) sein. Alternativ ein Anwalt spezialisiert auf Versicherungsrecht. Ich empfehle den Versicherungsberater - die stecken meistens tiefer drin, verstehen auch die Sicht der Versicherung und sind meist diplomatischer. Die wollen in der Regel nämlich vermeiden, dass die Sache vor Gericht endet. Ein Anwalt hingegen verdient dran, wenn die Sache vor Gericht endet.

2. Kümmer dich (erstmal) weiter selbst drum. Such deine Dokumente zusammen. Ruf bei der Versicherung an und frage nach, was genau passiert ist. Lass dir von sämtlichem Schriftverkehr mit deiner Ex eine Kopie von der Versicherung zuschicken.

An deiner Stelle würde ich mit der Ex an dieser Stelle nicht mehr nett umspringen - das, was hier passiert ist Krieg. Tut mir leid das so zu sagen, aber genau so solltest du dich verhalten: erwarte das Schlimmste und handel auch so - sonst bleibst du nachher auf den Probleme sitzen, die sie verursacht hat.

Siggy
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Re: Seit 2011 nicht versichert

Beitragvon Siggy » 01.08.2016, 19:55

Hallo Okabe,
das mit meiner Frau Funkstille ist versteht sich von selbst, wieder einen Anwalt.
Habe nocheinmal Rücksprache mit dem Anwalt (Fachanwalt für Krankenversicherung / PKV) gehalten und Ihn auf § 206 Abs. 1 VVG angesprochen. Er meinte ich solle den Antrag so einreichen, um zu sehen wir sich die Versicherung verhält. Er wird noch darauf zurückkommen. Da meine Zeit sehr begrenzt ist, deutschlandweit unterwegs, teilweise tagelang nicht im Hause (darum auch der ganze Mist), muss ich mich auf den Anwalt verlassen. Wenn es tatsächlich auf "Geldschneiderei" hinausläuft werde ich die Notbremse ziehen. Den Versicherungsberater habe ich schon kontaktiert. Er war über die Absage der Versicherung ebenso erstaunt, wie darüber, das ich mir einem Anwalt geommen habe.

Danke für die Antworten!!
Werde berichten, wenn es etwas Neues gibt und freue mich über weitere Ratschläge.
Gruß
Siggy

Okabe
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Re: Seit 2011 nicht versichert

Beitragvon Okabe » 02.08.2016, 08:15

Siggy hat geschrieben:Hallo Okabe,
das mit meiner Frau Funkstille ist versteht sich von selbst, wieder einen Anwalt.
Habe nocheinmal Rücksprache mit dem Anwalt (Fachanwalt für Krankenversicherung / PKV) gehalten und Ihn auf § 206 Abs. 1 VVG angesprochen. Er meinte ich solle den Antrag so einreichen, um zu sehen wir sich die Versicherung verhält.


Wozu denn ein Antrag?
Dir muss klar sein: wenn du einen Antrag stellst, bedeutet das im Zweifel auch eine gewisse Art von Eingeständnis, nämlich dass du selbst glaubst, keine Vertragsverhältnis mehr zu haben. Und wenn du erstmal drin bist, dann wird es quasi unmöglich, doch noch in deinen alten Vertrag zurückzukommen.
Im Basistarif zu landen ist das Letzte, was du möchtest. Das ist bis auf den Notlagentarif der mit weitem Abstand schlechteste Status, den man als Patient überhaupt haben kann. Ist dir das bewusst? Weißt du, was auf dich zukommt, wenn du im Basistarif bist und erkrankst? Das ist unter GKV Niveau! (egal was im Gesetz für witzige Formulierungen stehen)

Deine Prioritäten sehen so aus:
1. Versuch mit allen Mitteln in deinen bisherigen Tarif "zurück"zukommen, d.h. ein bestehendes Vertragsverhältnis von der Versicherung anerkannt zu bekommen.
2. Falls 1. misslingen sollte, dann Aufarbeitung deiner Gesundheitshistorie zusammen mit einem Profi (spezialisierter Versicherungsmakler oder Versicherungsberater) und Suche nach einem passenden neuen Tarif.

Siggy hat geschrieben:Er wird noch darauf zurückkommen. Da meine Zeit sehr begrenzt ist, deutschlandweit unterwegs, teilweise tagelang nicht im Hause (darum auch der ganze Mist), muss ich mich auf den Anwalt verlassen.


Quatsch, du kannst deinen Anwalt auch wechseln. Ist natürlich ärgerlich wegen der Zeit und dem Geld, das du investiert hast. Aber ein totes Pferd reiten? Sorry, dein Anwalt hat wenig Ahnung, das sehe ich ja schon als Laie. Hat dein Anwalt dir denn schon erklärt, wer für die in der PKV angelaufenen Beitragsschulden haftet? Du oder deine Frau oder ihr beide als Gesamtschuldner? Hat er deine Frau angeschrieben und sie aufgefordert, die ausstehenden Beiträge zu überweisen?

Wenn es tatsächlich auf "Geldschneiderei" hinausläuft werde ich die Notbremse ziehen. Den Versicherungsberater habe ich schon kontaktiert. Er war über die Absage der Versicherung ebenso erstaunt, wie darüber, das ich mir einem Anwalt geommen habe.


Na hoffentlich hast du beim Versicherungsberater ein besseres Händchen gehabt. Aber dort einen "Falschen" auszuwählen ist bedeutend schwieriger als einen falschen Anwalt zu wählen. Von denen gibt es einfach zu viele.

Siggy
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Re: Seit 2011 nicht versichert

Beitragvon Siggy » 03.08.2016, 18:00

Danke dir,
ich werde das beherzigen.
Ich melde mich.
Gruß
Siggy


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