Ich hoffe sehr, dass mir hier jemand weiterhelfen kann.
Ein 82 jähriger Mann ist seit mind. 56 Jahren nicht mehr krankenversichert. Zuletzt war er mit seinen Eltern bei der Debeka familienversichert. Er hat die ganzen Jahre nie gearbeitet. Bezüglich der damaligen Familienversicherung existieren jedoch keine Nachweise mehr.
Die Debeka hat nun eine Aufnahme in die private Krankenversicherung verneint, weil die Beweispflicht der Zugehörigkeit zum jeweiligen Krankenversicherungssystem vom Antragsteller zu führen sei, jedoch keinerlei Nachweise hinsichtlich der damaligen Versicherung mehr vorhanden sind.
Durch die Debeka wurde mitgeteilt, dass im Zweifelsfall die gesetzliche Krankenversicherung zuständig sei. Es wurde daraufhin ein Antrag auf Pflichtversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V bei der AOK gestellt. Diese wurde jedoch ebenfalls abgelehnt, weil die Pflichtversicherung bei der Krankenkasse oder Privatversicherung durchzuführen sei, bei der zuletzt eine Absicherung für den Krankheitsfall bestand. Dies war vor Jahren die Debeka.
Besteht eine Möglichkeit, dass der 82 jährige Mann krankenversichert wird?
Seit mind. 56 Jahren nicht mehr versichert
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Seit mind. 56 Jahren nicht mehr versichert
Jooh, schrecklich, dieses hin- und herschicken. Keine Sau fühlt sich zuständig und es wird auf den Rücken eines 84-jährigen abgewimmelt.
So, was solltest Du jetzt machen?
Gegen die Ablehnung der Mitgliedschaft nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V bei der AOK erhebst Du Widerspruch. Es wird natürlich ein Widerspruchsbescheid folgen. Dann gehst Du in die Klage. Im Rahmen des Klageverfahrens muss gem. § 75 SGG beantragt werden, die Debeka beizuladen.
Dann hast Du sowohl die AOK als auch die Debeka vor Gericht. Der Richter wird sich dann jemanden aussuchen und entsprechend verdonnern. Entweder die AOK oder die Debeka.
Guckst Du hier:
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... &id=155967
So, was solltest Du jetzt machen?
Gegen die Ablehnung der Mitgliedschaft nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V bei der AOK erhebst Du Widerspruch. Es wird natürlich ein Widerspruchsbescheid folgen. Dann gehst Du in die Klage. Im Rahmen des Klageverfahrens muss gem. § 75 SGG beantragt werden, die Debeka beizuladen.
Dann hast Du sowohl die AOK als auch die Debeka vor Gericht. Der Richter wird sich dann jemanden aussuchen und entsprechend verdonnern. Entweder die AOK oder die Debeka.
Guckst Du hier:
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... &id=155967
Re: Seit mind. 56 Jahren nicht mehr versichert
Hallo Rossi,
Jooh, schrecklich, dieses hin- und herschicken. Keine Sau fühlt sich zuständig und es wird auf den Rücken eines 84-jährigen abgewimmelt. - er ist 82 und lt. Eingangsbeitrag seit 56 Jahren nicht krankenversichert und es lag kein Auslandsaufenthalt vor.
Hatte ich auch noch nicht, dass jemand 56 Jahre ohne Krankenversicherung auskommt, entweder immer kerngesund (jetzt offenbar nicht mehr) oder kein Geld mehr um die Behandlungskosten selbst zu zahlen.
Sicher, einer muss ihn nehmen - das steht fest - ich habe mir das Urteil durchgelesen -mein Favorit ist die DEBEKA.
Gruss
Czauderna
Jooh, schrecklich, dieses hin- und herschicken. Keine Sau fühlt sich zuständig und es wird auf den Rücken eines 84-jährigen abgewimmelt. - er ist 82 und lt. Eingangsbeitrag seit 56 Jahren nicht krankenversichert und es lag kein Auslandsaufenthalt vor.
Hatte ich auch noch nicht, dass jemand 56 Jahre ohne Krankenversicherung auskommt, entweder immer kerngesund (jetzt offenbar nicht mehr) oder kein Geld mehr um die Behandlungskosten selbst zu zahlen.
Sicher, einer muss ihn nehmen - das steht fest - ich habe mir das Urteil durchgelesen -mein Favorit ist die DEBEKA.
Gruss
Czauderna
Re: Seit mind. 56 Jahren nicht mehr versichert
Och, 56 Jahre nicht krankenversichert geht doch noch.
Es gab schon mal einen Fall, der 1939 zuletzt gesetzlich versichert gewesen ist und in 2010 fiel es dann auf. Jenes sind schlappe 71 Jahre.
Es gab schon mal einen Fall, der 1939 zuletzt gesetzlich versichert gewesen ist und in 2010 fiel es dann auf. Jenes sind schlappe 71 Jahre.
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