Wechsel PKV-GKV mit 55 - Beitragsnachforderung der GKV?

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ulik595
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Wechsel PKV-GKV mit 55 - Beitragsnachforderung der GKV?

Beitragvon ulik595 » 28.11.2016, 11:40

Ich war früher selbstständig und somit Mitglied der PKV. Vor 12 Jahren trat ich in ein Angestelltenverhältnis ein (zunächst reduziert auf 19,25 Std, im Laufe der Jahre dann erhöht bis auf 40 Std.) Parallel dazu reduzierte ich meine selbstständige Tätigkeit. Man sagte mir damals, ich könne weiterhin in der PKV bleiben. Auch der Arbeitgeberzuschuss wurde gezahlt.
Heute bin ich 54 Jahre alt. Meine Altersvorsorge wird kleiner ausfallen als erhofft (ca. 1600,-), deshalb befürchte ich, die hohen Beiträge als Rentner nicht mehr zahlen zu können. Also suchte ich eine Beratungsstelle auf und war überrascht:
Hier erklärte man mir, die Voraussetzungen für die Befreiung von der Versicherungspflicht hätten gar nicht vorgelegen, da mein Angestelltengehalt durchgehend unter der JAEG gelegen hätte. Bei einem entsprechenden Antrag auf Wechsel drohten mir jetzt Beitragsnachforderungen.
Ich hatte angenommen, dass meine Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit mit in die Berechnung der JAEG einfließen würden, was aber offensichtlich nicht der Fall ist.
Auf der Gehaltsabrechnung steht weiterhin der Name der GKV, bei der ich zuletzt Mitglied war, obwohl ich den Anteil für die PKV ausbezahlt bekomme.

Mich wundert, dass es in so vielen Jahren niemand aufgefallen ist. Dem Arbeitgeber nicht (unterliegt doch regelmäßigen Überprüfungen), auch dem Steuerberater nicht. Hätte mein Arbeitgeber mich aufklären und für die Wiederherstellung der Pflichtversicherung sorgen müssen?

Bin dankbar für jeden Tipp!

Czauderna
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Re: Wechsel PKV-GKV mit 55 - Beitragsnachforderung der GKV?

Beitragvon Czauderna » 28.11.2016, 13:02

Hallo,
so, auf den ersten Blick betrachtet, steht deine alte Kasse nur deshalb noch auf deiner Gehaltsabrechnung weil der Arbeitgeber die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung an diese Kasse abgeführt hat. Zur Krankenversicherung - "...Hier erklärte man mir, die Voraussetzungen für die Befreiung von der Versicherungspflicht hätten gar nicht vorgelegen, da mein Angestelltengehalt durchgehend unter der JAEG gelegen hätte" - Diese Auskunft kann ich nicht nachvollziehen - Fakt ist, wenn ein PKV-Versicherter aufgrund seines Arbeitnehmerentgelts krankenversicherungspflichtig ist, dann kann er sich auf Antrag von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen und in der PKV verbleiben. Wurde dies damals gemacht - hast du einen Antrag gestellt und hast du einen Befreiungsbescheid bekommen ?.
Wenn nein, dann hat dein Arbeitgeber wahrscheinlich einen Fehler gemacht, in dem er dich nicht entsprechend bei der Kasse gemeldet hat als Krankenversicherungspflichtiger sondern er hat vermutlich nur die Meldungen für die Renten- und Arbeitslosenversicherung vorgenommen.
Du solltest das sehr zügig mit deinem Arbeitgeber klären damit dieser dies wiederum mit der Kasse klären kann. Natürlich können hier Nachzahlungen
anfallen, aber da ist erst mal der Arbeitgeber dafür zuständig und nicht du persönlich.
Hast du dagegen einen Befreiungsbescheid, dann seit ihr beiden, also dein Arbeitgeber als auch du selbst aus dem Schneider, denn den Befreiungsbescheid hat ja dann die GKV-Kasse erstellt. Wichtig für dich ist jetzt wirklich, dass dein Problem sofort gelöst wird, damit einem Wechsel in die GKV nicht ggf. ein anderer Stein in den Weg gelegt wird (Altersgrenze).
Gruss
Czauderna

ulik595
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Re: Wechsel PKV-GKV mit 55 - Beitragsnachforderung der GKV?

Beitragvon ulik595 » 28.11.2016, 14:28

auf den ersten Blick betrachtet, steht deine alte Kasse nur deshalb noch auf deiner Gehaltsabrechnung weil der Arbeitgeber die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung an diese Kasse abgeführt hat.

Danke für deinen Beitrag.
Ich habe gerade die "Bescheinigung zur Sozialversicherung §25 DEÜV, Meldung an die zuständige Krankenkasse" mit Datum des begonnen Angestelltenverhältnisses in 2005 gefunden. Zugeordnet bin ich darin der "Personengruppe der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten". Na ja, die Beiträge wurden ja all die Jahre abgeführt.

Zur Krankenversicherung - "...Hier erklärte man mir, die Voraussetzungen für die Befreiung von der Versicherungspflicht hätten gar nicht vorgelegen, da mein Angestelltengehalt durchgehend unter der JAEG gelegen hätte" - Diese Auskunft kann ich nicht nachvollziehen - Fakt ist, wenn ein PKV-Versicherter aufgrund seines Arbeitnehmerentgelts krankenversicherungspflichtig ist, dann kann er sich auf Antrag von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen und in der PKV verbleiben. Wurde dies damals gemacht - hast du einen Antrag gestellt und hast du einen Befreiungsbescheid bekommen ?


Laut Beratung gehöre ich nicht zu der Personengruppe , die sich entsprechend § 6 SGB V (Versicherungsfreiheit) befreien lassen kann.

Nach 12 Jahren fehlt mir jegliche Erinnerung daran, ob damals eine Befreiung beantragt wurde.

Wenn nein, dann hat dein Arbeitgeber wahrscheinlich einen Fehler gemacht, in dem er dich nicht entsprechend bei der Kasse gemeldet hat als Krankenversicherungspflichtiger sondern er hat vermutlich nur die Meldungen für die Renten- und Arbeitslosenversicherung vorgenommen.


Siehe oben. Die "Meldung an die zuständige Krankenkasse" liegt vor.

Ich habe jetzt auf Vermittlung einer Bekannte, die in ihrem Betrieb für Fragen der Krankenversicherung zuständig ist, die Möglichkeit bekommen, mit einem Berater der Krankenkasse dieses Problem zu erörtern. Bin gespannt...

Gruß
ulik

Czauderna
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Re: Wechsel PKV-GKV mit 55 - Beitragsnachforderung der GKV?

Beitragvon Czauderna » 28.11.2016, 15:16

Hallo,
Ich habe gerade die "Bescheinigung zur Sozialversicherung §25 DEÜV, Meldung an die zuständige Krankenkasse" mit Datum des begonnen Angestelltenverhältnisses in 2005 gefunden. Zugeordnet bin ich darin der "Personengruppe der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten". Na ja, die Beiträge wurden ja all die Jahre abgeführt.
die Frage ist, welche Beiträge - schau mal nach, da müssten auf der Meldung auch die Beitraggruppen stehen - nur wenn da "1111" steht, dann stimmt
das auch mit der Abführung der Kranken- und Pflegeversicherung, aber dann hätte dies bei der Kasse auffallen müssen, weil die Meldungen nicht zugeordnet werden konnten, da keine Mitgliedschaft.
Gruss
Czauderna

ulik595
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Re: Wechsel PKV-GKV mit 55 - Beitragsnachforderung der GKV?

Beitragvon ulik595 » 28.11.2016, 18:29

nur wenn da "1111" steht, dann stimmt
das auch mit der Abführung der Kranken- und Pflegeversicherung


In der Spalte "Beitragsgruppe" steht "0110". Der Arbeitgeberanteil für die Kranken- (erste Ziffer) und Pflegeversicherung (letzte Ziffer) wurde ja an mich ausgezahlt.


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