Brauche dringend Mitgliedsbescheinigung PKV - Kontrahierungszwang

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Hendrik
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Brauche dringend Mitgliedsbescheinigung PKV - Kontrahierungszwang

Beitragvon Hendrik » 01.06.2017, 00:32

Hallo Forum,

ich habe Schwierigkeiten eine Krankenversicherung/Mitgliedsbescheinigung zu bekommen und ich bin ratlos was zu tun ist, bzw. ob ich die Situation überhaupt richtig verstehe.

Folgende Situation:
Ich war als Student von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreit und über meine Eltern familienversichert.
Ich bin nun arbeitssuchend geworden und meine Eltern haben ihre Versicherung gekündigt, dadurch habe ich meine Versicherung verloren.
Soweit ich das verstehe, kann ich nicht in die GKV, ich muss mich in der PKV zum Basistarif versichern und ich darf dort nicht abgelehnt werden weil für mich Kontrahierungszwang besteht.
Ich habe vor 3 Monaten einen Antrag bei einer PKV gestellt und eine Kopie des Kündigungsschreibens der alten PKV beigefügt, als Einschreiben.
Vor einem Monat habe ich eine Antwort bekommen: „Sie interessieren sich für den Basistarif..., füllen Sie das beiliegene Formular Fragebogen zum Kontrahierungszwang aus.“ Das Formular war im Brief aber gar nicht enthalten, ich habe es schließlich nachdem ich bei der PKV angerufen habe als pdf online bekommen, ausgedruckt und als Einschreiben abgeschickt. Das war vor einem Monat, und ich habe noch keine Antwort erhalten und komme nicht durch die Hotline.

Die Lage ist für mich besonders schlimm da ich seit Monaten kein Alg2 bekomme weil ich keine Mitgliedsbescheinigung vorlegen kann.
Falls jemand eine Idee hat was ich noch tun kann wäre ich sehr dankbar.

MFG Hendrik
Zuletzt geändert von Hendrik am 05.06.2017, 16:46, insgesamt 1-mal geändert.

Okabe
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Re: Brauche dringend Mitgliedsbescheinigung PKV - Kontrahierungszwang

Beitragvon Okabe » 01.06.2017, 14:31

So funktioniert das nicht.
Deine Eltern konnten deine Versicherung nicht kündigen, ohne der Versicherung nachzuweisen, dass du eine Anschlussversicherung hast. Bitte scan mal die Kündigungsbestätigung deiner letzten Versicherung (die deine Eltern ja scheinbar gekündigt haben) anonymisiert ein.

Meiner bisherigen Vermutung(!) nach, bist du rechtlich gesehen nach wie vor bei deiner "alten" PKV (nicht "Krankenkasse"!) versichert, da die Kündigung (falls es sie gab) unwirksam war.

Hendrik
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Re: Brauche dringend Mitgliedsbescheinigung PKV - Kontrahierungszwang

Beitragvon Hendrik » 01.06.2017, 22:18

Meine Eltern haben mich über die Kündigung schriftlich informiert und der Versicherung dann nachgewiesen dass ich von der Kündigung Kenntnis erhalten habe.

Nach § 207 Abs. 2 VVG reicht das wohl aus.
Zuletzt geändert von Hendrik am 09.06.2017, 06:35, insgesamt 1-mal geändert.

Okabe
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Re: Brauche dringend Mitgliedsbescheinigung PKV - Kontrahierungszwang

Beitragvon Okabe » 02.06.2017, 11:14

Ich bin kein Experte, darum genieß bitte meine Vorschläge mit Vorsicht und such dir professionelle Hilfe.

Aber: in dem von dir zitierten Gesetzesabschnitt geht es ja darum, was passiert bzw. passieren muss, damit eine gültige Kündigung wirksam werden kann. Aber es liegt keine gültige Kündigung vor, siehe hier: http://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__205.html Absatz 6.

Mein Rat an dich: ruf die Debeka an (die Zentrale in Koblenz, zumindest sieht das Schreiben so als, als wäre es von der Debeka :wink:) und frag die, was Sache ist und wieso die Kündigung akzeptiert wurde und ob ein Nachweis über eine Folgeversicherung eingangen ist. Die Servicenummer hast du ja. Dann schreib bitte hier erneut, welche Aktenlage bei der Debeka vorliegt.

Die beste Möglichkeit für dich besteht meiner Meinung nach darin, die Kündigung zu widerrufen, bzw. nicht gültig werden zu lassen, indem du darauf bestehst, weiterhin bei der Debeka in deinem alten Tarif versichert zu sein (bzw. Umwandlung in einen "normalen" Tarif statt wie bisher einem "Beihilfe" Tarif). Ich weiß nicht, inwieweit deine Eltern noch zu Unterhalt o.ä. verpflichtet sind. Aber: du wirst ggf. die Beiträge nachzahlen müssen und zukünftig alleine tragen müssen.

Das Problem ist, dass du bei ALG2 bzw. Grundsicherung (oder was auch immer du bekommst) Schwierigkeiten bekommen könntest, dass der Beitrag vollständig übernommen wird. Im Basistarif würde er das zwar wahrscheinlich, aber dar Basistarif ist Welten(!) unter deinem jetzigen Tarif und die Frage ist, ob du damit leben kannst. Basistarif < GKV!

Du solltest hier also nicht abwarten, sondern möglichst schnell aktiv werden, was du ja offensichtlich zum Glück auch tust. :)

Ansonsten wäre wahrscheinlich zu empfehlen, dass du dir irgendeinen Job suchst, selbst wenn es nur für einen Monat Probezeit ist, indem du mehr als 450€ verdienst, damit versicherungspflichtig wirst und in die GKV kommst. Ein Monat reicht dafür aus, danach kannst du kündigen und/oder rausgeschmissen werden.

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Re: Brauche dringend Mitgliedsbescheinigung PKV - Kontrahierungszwang

Beitragvon PKV_Abwägender » 03.06.2017, 17:33

Hallo Hendrik,

zwar bin ich kein absoluter Experte, denke aber doch, mich hinreichend auszukennen.

Sofern Beamtenkind, wäre zu Deiner Situation festzuhalten, dass Du über Deine Eltern nur so lange beihilfeberechtigt (wohl 80 %) gewesen sein konntest (das könnte mit "Familienversicherung" gemeint sein), so lange ein Ausbildungsverhältnis (z.B. Studium) bestand. Max. allerdings bis zu einem bestimmten Alter (meist 25 Jahre).
Spätestens mit dem Ende des Studiums endet also auch die Beihilfe-"Familienversicherung" automatisch, dies ist gesetzlich so geregelt.
Insofern müsste nun für einen neuen PKV-Tarif gesorgt werden.

Jetzt, scheinbar ohne Versicherung dastehend, hat lt. Gesetz zunächst diejenige Versicherung die Pflicht, Dich (wieder-)aufzunehmen, die Dich zuletzt (evtl. anteilig) versichert hatte.
Das ist also diejenige Versicherungsgesellschaft Deiner Eltern, deren Namen Du allerdings nicht genannt hattest. In welchem (evtl. ungünstigen) Tarif sie Dich nun aufnimmt, steht auf einem anderen Blatt.
Es geht aber nicht um ein „Entgegenkommen“ dieser Gesellschaft, sondern sie MUSS.
Du kannst hier also sehr energisch nachhaken und Fristen setzen. Bei der „anderen“ PKV-Gesellschaft, die Du angeschrieben hast, hast Du dagegen keinen Anspruch.

Es gibt aber einen sehr, sehr wichtigen Punkt dazu zu überlegen.
Warum willst Du in der PKV bleiben (falls es so wäre) ?
Du hast in dieser Situation jetzt die Chance, eine für Dich richtige Entscheidung in der Abwägung GKV / PKV zu treffen, die viele von uns nicht mehr haben.
Bedenke, dass Du mit der Entscheidung für die PKV ein Leben lang gebunden bist, sofern Du Dich selbständig machst oder Du über eine entsprechende Berufs-Anstellung ein Leben lang eine Bezahlung über der Bemessungsgrenze hast.

Aus meiner Sicht machst Du überhaupt keinen Fehler, wenn Du versuchst, Dich jetzt statt dessen in der GKV versichern zu lassen. Welche Kasse, spielt erst einmal keine Rolle. Ein bezahltes Praktikum wäre hierzu eine Möglichkeit.
Du hast dann viel Zeit, nach einer Arbeitsaufnahme (bei der Du Dich zunächst weiterhin für die GKV entscheiden solltest) Dich irgendwann wieder mit dem Thema PKV zu beschäftigen.
GKV > PKV geht immer (das entsprechende Gehalt etc. natürlich vorausgesetzt), umgekehrt eben nicht mehr.


@okabe:
Der sofortige Gang zur GKV ginge lt. untenstehendem Text auch ohne Aufnahme „irgendeines“ Jobs.
Ich zitiere aus einem entsprechenden Text (siehe untenstehenden Link):

Edit 05.06.2017: die beiden folgenden Texte sind als Zitate richtig, aber inhaltlich ohne weitere Erklärung falsch und irreführend.
Zitat 1: „Die Exmatrikulation ist ein Weg, um den Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung zu ermöglichen. Nach einer Wartezeit von einem Monat und mindestens einem Tag erlischt die Befreiung von der GKV. Der Beitritt in eine gesetzliche Krankenkasse oder die Familienversicherung der Eltern ist wieder möglich“. Zitat 1 Ende.


Zitat 2: „……… für die Zeit der Jobsuche nach dem Studium. Ein Beitritt in die gesetzliche Krankenversicherung ist in diesem Fall nach mehr als einem Monat nach der Exmatrikulation möglich. Sobald die Exmatrikulation einen Monat und einen Tag zurückliegt, kann ein Antrag bei einer gesetzlichen Krankenkasse zur freiwilligen Pflichtversicherung gestellt werden.“ Zitat 2 Ende.

https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q= ... Ckijwm8bWg


Nun hätte ich aber auch noch eine Frage an die Experten:
Hendrik schreibt, das Jobcenter verweigert offenbar grundsätzlich das Arbeitslosengeld 2, nur weil eine Krankenversicherung fehlt bzw. nicht nachgewiesen werden kann.
Ist das denn überhaupt gesetzeskonform ?

Es interessiert mich vor allem deshalb, weil ich mich frage, ob das Gleiche für uns Ältere bei der Beantragung der gesetzlichen Rente passieren kann.
Wenn meine Frau in einigen Jahren die gesetzliche Rente beantragt, und ich würde für sie angenommen ab jetzt keine Beiträge für ihre PKV-Versicherung mehr abführen (da vielleicht für mich nicht mehr bezahlbar; sie selbst ist Hausfrau), würde ihr dann die Rentenauszahlung verweigert werden wie im vorliegenden ALG 2-Fall ??

Keine Angst, die Versicherung besteht, aber solche Fragen interessieren mich sehr.
Vielleicht kann jemand eine fundierte Antwort geben.

Viele Grüße
Zuletzt geändert von PKV_Abwägender am 05.06.2017, 18:23, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Brauche dringend Mitgliedsbescheinigung PKV - Kontrahierungszwang

Beitragvon ratte1 » 03.06.2017, 21:15

[PKV_Abwägender]Zitat 2: „……… für die Zeit der Jobsuche nach dem Studium. Ein Beitritt in die gesetzliche Krankenversicherung ist in diesem Fall nach mehr als einem Monat nach der Exmatrikulation möglich. Sobald die Exmatrikulation einen Monat und einen Tag zurückliegt, kann ein Antrag bei einer gesetzlichen Krankenkasse zur freiwilligen Pflichtversicherung gestellt werden.“ Zitat 2 Ende.
(Anmerkung von mir: hiernach scheint die Frist von 3 Monaten, die im Link an anderer Stelle aber angeführt wird, nicht einmal zu gelten). https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q= ... Ckijwm8bWg[PKV_Abwägender/u]

Die Aussage ist falsch. Ein Wechsel ist die GKV ist nur möglich, wenn ein Versicherungstatbestand eingetreten ist (z.B. die Aufnahme einer vericherungspflichtige Beschäftigung). Das ist hier aber nicht der Fall. Der Bezug von ALG 2 führt nur dann zur Versicherungspflicht in der GKV, wenn die letzte Versicherung auch die GKV war (§ 5 Abs. 5a Soialgesetzbuch 5, s. hier: http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/5.html . Zuletzt war er privat krankenversichert. Und von einer privaten KV ist er daher auch zu versichern. Der TE hat da keine Wahl zwischen GKV und der PKV.

MfG
ratte1

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Re: Brauche dringend Mitgliedsbescheinigung PKV - Kontrahierungszwang

Beitragvon PKV_Abwägender » 04.06.2017, 14:35

Ja, Du hast Recht. Habe weiter nachgelesen. Geht nicht. Also schlecht geschriebener Text im Link bzw. falsche Interpretation von mir.

Allerdings findet man im Netz "Erfahrungsberichte", wonach es angeblich doch möglich war.
Den Wahrheitsgehalt können wir nun beide nicht überprüfen, aber ich zitiere wenigstens mal einen solchen Fall.

User fayechen hat vor 3 Jahren in einem völlig anderen Forum geschrieben:
"Eigentlich bin ich auch nur wegen der Krankenkasse hin (Anmerkung: zum Jobcenter), weil meine jetzt ausläuft. Ich war bis jetzt mit meinen Eltern zusammen Privatversichert."
Er schrieb weiter (Folgebeitrag 1 Tag später):
"Also ich konnte mich selbstverständlich selbst bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. Der Beitrag berechnet sich dann nach einem bestimmten Mindesteinkommen, auch wenn man so wie ich gar keins hat. Weiterhin privat versichern geht glaub ich auch, ist aber sehr teuer."


Nun ja; Sachbearbeiter-Fehler einer gesetzl. Krankenkasse, unrichtige User-Behauptung, oder Gesetzesänderung in den letzten 3 Jahren ?
Spielt aber letztlich keine Rolle mehr.

Gruß

Okabe
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Re: Brauche dringend Mitgliedsbescheinigung PKV - Kontrahierungszwang

Beitragvon Okabe » 05.06.2017, 09:29

PKV_Abwägender hat geschrieben:Hallo Hendrik,

zwar bin ich kein absoluter Experte, denke aber doch, mich hinreichend auszukennen.

Zunächst ist zu Deiner Situation festzuhalten, dass Du über Deine Eltern nur so lange familienversichert gewesen sein konntest, so lange ein Ausbildungsverhältnis (z.B. Studium) bestand.
Mit dem Ende des Studiums endet also auch die Familienversicherung automatisch, dies ist gesetzlich so geregelt.
Insofern dürfte der Umstand, dass Deine Eltern Dich angeblich in der Familienversicherung gekündigt haben und wie das überhaupt ohne Anschlußversicherung möglich wäre, überhaupt nicht weiter relevant sein. Die Familienversicherung besteht nun unabänderbar nicht mehr; so ist es eben.


Falsch.

In der PKV gibt es keine "Familienversicherung" wie in der GKV. Man kann es zwar "Familienversicherung" nennen, wenn Elternteil und Kind beim gleichen Versicherer sind (und vielleicht sogar Rabatte bekommen), aber ansonsten hat das eine nichts mit dem anderen zu tun.

Ja, ein Elternteil ist Versicherungsnehmer während Hendrik die versicherte Person ist.
Und ja, das Elternteil bekommt - in der Regel solange Kindergeldanspruch besteht - mehr Beihilfe (für sich und für das Kind).

Trotzdem gibt es im Gegensatz zur GKV in der PKV keine Familienversicherung - eine solche kann daher auch nicht "geendet" haben.

Folglich gilt das, was ich bereits geschrieben habe. Hier liegt eine ganz normale, reguläre Kündigung durch den Versicherungsnehmer vor, die erst dann wirksam wird, wenn ein Nachfolgeversicherungsnachweis vorliegt. Oder in Sonderfällen (z.B. das Verlassen von Deutschland oder anderweitiger Wegfall der regulären Versicherungspflicht). Man kann nicht "aus der Familienversicherung" fallen. Das geht nur in der GKV. Und selbst dort ist dann nicht plötzlich die Versicherung weg, sondern es ändert sich einfach der Status und wird ggf. teurer.

Und damit ist auch das Rest deines Postings falsch.

Zum Thema des Wechsels in die GKV wurde ja bereits genug beschrieben.

Ich möchte dich bitten, deinen Post zu editieren und ggf. die entsprechenden falschen Stellen durchzustreichen, damit niemand auf falsche Ideen kommt. Vielen Dank!

Nun hätte ich aber auch noch eine Frage an die Experten:
Hendrik schreibt, das Jobcenter verweigert offenbar grundsätzlich das Arbeitslosengeld 2, nur weil eine Krankenversicherung fehlt bzw. nicht nachgewiesen werden kann.
Ist das denn überhaupt gesetzeskonform ?

Es interessiert mich vor allem deshalb, weil ich mich frage, ob das Gleiche für uns Ältere bei der Beantragung der gesetzlichen Rente passieren kann.
Wenn meine Frau in einigen Jahren die gesetzliche Rente beantragt, und ich würde für sie angenommen ab jetzt keine Beiträge für ihre PKV-Versicherung mehr abführen (da vielleicht für mich nicht mehr bezahlbar; sie selbst ist Hausfrau), würde ihr dann die Rentenauszahlung verweigert werden wie im vorliegenden ALG 2-Fall ??


Erstmal machst du dich natürlich ggf. schadensersatzpflichtig.
Zudem gilt - wie ich es bereits oben nun mehrfach schrieb - dass die PKV nicht einfach so gekündigt werden kann oder wegfällt. Das funktioniert nicht. Zunächst würde deine Frau (oder du) Mahnungen bekommen und dann würde sie im Notlagentarif landen, wäre also weiterhin krankenversichert. Und die PKV würde die Zahlungsrückstände natürlich einfordern und im Zweifelsfall wäre die Rente weg (bis auf den Selbstbehalt) und es würde auch gepfändet werden - wie in jedem anderen Fall auch, wenn man eine Vertragsverletzung begeht und seinen Pflichten nicht nachkommt.

Hendrik
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Re: Brauche dringend Mitgliedsbescheinigung PKV - Kontrahierungszwang

Beitragvon Hendrik » 05.06.2017, 16:24

Danke für die Antworten, ich hätte schon viel früher die Gesetzestexte lesen sollen.

Der Versicherer hat mir telefonisch mitgeteilt dass er mir keine Auskunft geben kann weil ich nicht der Versicherungsnehmer bin und keine Vollmacht über den Vertrag habe.
Der Versicherer hat mir auch eine E-Mail geschrieben: man kann mir keine Auskunft geben, nur allgemeine Informationen über die Wirksamkeit von Kündigungen.

Nach §205 Abs.6 VVG scheint es wirklich so zu sein dass die Kündigung ungültig ist.
Damit wäre ich also weiterhin versicherte Person und der bisherige Versicherungsschein ist vermutlich auch noch gültig.

Ich werde noch einmal beim Versicherer anrufen und präzisere Fragen stellen.
Zuletzt geändert von Hendrik am 06.06.2017, 06:30, insgesamt 3-mal geändert.

PKV_Abwägender
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Re: Brauche dringend Mitgliedsbescheinigung PKV - Kontrahierungszwang

Beitragvon PKV_Abwägender » 05.06.2017, 18:46

@okabe:
den Beitrag oben habe ich editiert.

Noch zu meiner eigenen Frage:
zunächst vielen Dank für die Antwort. Natürlich ist klar, dass nicht gekündigt werden kann (daher auch die abweichende Ausdrucksweise von mir).
Aber noch eine Ergänzungsfrage dazu. Du hast geschrieben:
die PKV würde die Zahlungsrückstände natürlich einfordern und im Zweifelsfall wäre die Rente weg (bis auf den Selbstbehalt).


Was meinst Du bei der Rente mit "Selbstbehalt" ?

Gruß

Hendrik
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Re: Brauche dringend Mitgliedsbescheinigung PKV - Kontrahierungszwang

Beitragvon Hendrik » 06.06.2017, 10:35

Ich habe noch einmal bei der Versicherung angerufen.
Die Versicherung behauptet dass ich nicht mehr versicherte Person bin und dass mit mir keine Verträge bestehen.

Klaus Bender
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Re: Brauche dringend Mitgliedsbescheinigung PKV - Kontrahierungszwang

Beitragvon Klaus Bender » 07.06.2017, 19:34

Hallo Hendrik,
Fragen zur Beurteilung :
Wie Alt bist du?
Wann ist das Schreiben der Debeka datiert?
Zu welchem Zeitpunkt wurde die Beendigung bestätigt?
Wann haben deine Eltern dir das Schreiben gesendet
Welche Beihilfe besteht (welches Land oder Bund?)
Seit wann bist du exmatrikuliert.
seit wann willst du Jobcenter Leistung beziehen?

Nach den Antworten schreibe ich dir Einschätzung der Situation.

Grüße aus Frankfurt
Klaus Bender

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Re: Brauche dringend Mitgliedsbescheinigung PKV - Kontrahierungszwang

Beitragvon PKV_Abwägender » 07.06.2017, 22:15

@Hendrik:

sorry, mir fehlt inzwischen jedes Verständnis.

Du hast jetzt jede Menge Deiner teils unsinnigen Fragen und Ansichten wieder herausgelöscht.
Sichtbar ist jetzt nur, dass Du 3-malig am 05.06.17 geändert hast.
Die sogar fast komplette Löschung Deiner teils obskuren Fragen und Ansichten des späteren Beitrages vom 06.06.17 ist nicht mehr erkennbar, da noch vor dem Folgebeitrag von Klaus Bender durchgeführt (dadurch erscheinen keine Änderungshinweise).

Ohne somit nun tiefer auf Deine Fragen eingehen oder zitieren zu können, kann ich Dir zu einer dieser Fragen nur sagen, dass auch ein Notar die Regeln nicht so umbiegen kann, dass eine andere PKV-Versicherungsgesellschaft Dich nun aufnehmen müsste, auch wenn Du das gerne so hättest.

Damit reitest Du nur einen toten Gaul.

Und dass Du auf eine Aufnahme eines Jobs nicht weiter eingehen willst, sondern nur "schnell eine Bescheinigung brauchst", wie in einer weiteren gelöschten Frage ausgedrückt wurde, spricht Bände.

Es ist nun einmal so, dass Du entweder sowieso eine Tarifänderung brauchst (in Deiner bisherigen PKV-Gesellschaft), oder einen neuen Vertrags-Abschluss mit dieser bisherigen Gesellschaft.
Noch einmal: eine Diskussion, ob eine Kündigung unwirksam war, ist doch müßig. Es muss so oder so eine neue Unterschrift (bei der alten Gesellschaft) her.
Dass sich die Versicherer gerne in einer Grauzone mit Kündigungen bewegen, siehe auch hier:
viewtopic.php?f=4&t=6765
Und was hilft es ?

Seit 2009 gibt es mit der Gesundheitsreform die Pflicht für die Vorversicherungs-Gesellschaft (und nur für diese), Dich aufzunehmen. Das hatte ich Dir weiter oben ja schon geschrieben. Das kannst Du mit dem nötigen Nachdruck verlangen.

Noch viel besser wäre es, Du kümmerst Dich um einen Job oder ein bezahltes Praktikum, dann wärst Du gescheiterweise in der GKV. Der Brief Deiner Eltern, den Du hier veröffentlicht hast, spricht auch dafür, dass ein Problem mit dem Kümmern besteht.

Ich halte Dich für sehr naiv.
Mal sehen, ob jetzt noch mehr gelöscht wird.

Mir fällt übrigens ohne jeden Zusammenhang herzuleiten auf, dass die Registrierung des Erstellers des Folgebeitrags - zu Deinem von gestern- heute erfolgte.

Hendrik
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Re: Brauche dringend Mitgliedsbescheinigung PKV - Kontrahierungszwang

Beitragvon Hendrik » 09.06.2017, 06:33

@Klaus Bender Ich möchte nur ungern weitere pers. Informationen schreiben.

Ich bin dankbar über Ratschläge zu folgender Situation:

Person A hat einen privaten Krankenversicherungsvertrag in dem Person B versicherte Person ist.
Person A kündigt den Vertrag und informiert Person B.
Die Versicherungsgesellschaft behauptet dass Person B nicht mehr versicherte Person ist.
Die Kündigung ist vermutlich ungültig nach §205 Abs.6 VVG.
In welcher Rechtslage ist Person B und wie kann B zurück in den bisherigen/einen neuen Vertrag bei der Versicherungsgesellschaft?


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