Versicherungsnehmer contra gesetzlicher Betreuer des Versicherten

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LimaNovember
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Versicherungsnehmer contra gesetzlicher Betreuer des Versicherten

Beitragvon LimaNovember » 24.03.2020, 16:52

Wertes Forum,
als Neuer bin ich nicht nur ratlos, sondern als älteres Semester auch etwas fassungslos...;
und bitte um Nachsicht wg. etwas ausführlicher Schilderung.
Mein schwerbehinderter, geschäftsfähiger Sohn lebt in einem Wohnverbund und ist durch mich ( Versicherungsnehmer) privat krankenversichert, - in Ergänzung zur Beihilfe. Ohne Beteiligung bzw. Einwilligung meines Sohnes bzw. meinerseits, versucht der gesetzl. Betreuer meines Sohnes bei der PKV zu erwirken, dass jegliche "Vertrags- und Leistungspost" nunmehr von der PKV statt an mich, nur noch an ihn geht.
D. h. u. a. die PKV- Kostenerstattungen von mir eingereichter Rechnungen, Rezepte erfolgen zwar weiterhin auf mein Konto, die dazugehörenden schriftlichen Leistungsabrechnungen (zur Abrechnungskontrolle) gehen aber postalisch nur noch an den gesetzlichen Betreuer. Die PKV hat dem stattgegeben.
Als Versicherungsnehmer der PKV empfinde ich den Vorgang gem. § 194 Abs.3. (neu) VVG als Eingriff in meinen Versicherungsvertrag und insbesondere dem daraus resultierenden pers. Datenschutz(Weitergabe an Dritte !?). Mein Sohn ist als Versicherter der gleichen Meinung.
Gem. PKV handelt es sich "... nicht um eine zustimmungsbedürftige Vertragstrennung, sondern lediglich um die Zusendung von datenschutzrechtlich minder erheblichen Daten an den gesetzlichen Betreuer..."!
Unabhängig von der vertragsrechtlichen Lage und dem Vorgehen seitens des ges. Betreuers habe ich die PKV in meinem ersten Widerspruch darauf hingewiesen, dass gem. §1896 Abs 4 BGB keine ausdrückliche Verfügung hinsichtlich der "Post- Entgegennahme des Betreuers" durch das Betreuungsgericht (u. kein Einwilligungsvorbehalt) vorliegt.Dies wurde von der PKV schlicht ignoriert; man besteht auf der o.a. Entscheidung!
Vor einer juristischen Eskalation ff. Fragen an das werte Forum:
- gibt es ähnliche Fälle?
- weiterer Widerspruch bei PKV oder gleich Eingabe beim Ombudsmann?
Bin dankbar für jeglichen Rat, Danke!

Czauderna
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Re: Versicherungsnehmer contra gesetzlicher Betreuer des Versicherten

Beitragvon Czauderna » 24.03.2020, 17:59

Hallo und willkommen im Forum
Ich kann aus meiner Praxis (allerdings GKV) berichten, dass wir auch in solchen Fällen dem Willen der gesetzlich bestellten Betreuer folgen mussten, auch wenn Vater oder Mutter die Versicherung bezahlt haben oder auch der oder die Betroffene "nur" familienversichert war.
Da aber deine Frage sich auf die PKV bezieht, dazu wird sich sicher kurzfristig eine unseren PKV-Experten zu Wort melden.
Gruss
Czauderna

GS
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Re: Versicherungsnehmer contra gesetzlicher Betreuer des Versicherten

Beitragvon GS » 25.03.2020, 00:54

Hallo LimaNovember,

unter dem Vorbehalt "kein Jurist" kann ich nur vermuten, dass es hier um einen Vorrang des Betreuungsrechts gegenüber dem V(ersicherungsv)ertragsrecht handelt, dem das Unternehmen folgt. Einfacher aus dessen Sicht wäre es wohl, wenn es den Betreuer bitten bzw. abspeisen dürfte "wenden Sie sich in diesen und ähnlichen Fragen an unseren Vertragspartner, Herrn xy. Uns sind vertragsrechtlich die Hände gebunden."

Offenbar ist es andersherum, und der Betreuer sitzt hier am längeren rechtlichen Hebel.

Unabhängig davon stellt sich eventuell die Frage, wie das sonstige Verhältnis im Spannungsdreieck "VN/VP/GB" ist. Wenn der GB (gesetzlicher Betreuer) ansonsten einen passablen Job auch aus Sicht der beiden anderen Dreieckspunkte macht, würde ich hier nicht die juristische Eskalation betreiben, sondern eher überlegen, wie man im Innenverhältnis weiterkommt. Ggfs. dem Betreuer es leichter machen, die vom Versicherer erhaltene Korrespondenz, soweit betreuungsrechtlich zulässig, weiterzuleiten etwa in Form voradressierter und -frankierter Briefumschläge, die ein oder andere umschlagsfrei beigefügte Briefmarke zur Deckung allfälliger Kopierkosten etc.
Wenn nicht passabel, dann liegt der Hase in einem anderen Pfeffer, und die hier anstehende Frage ist dann wohl eins der geringeren Probleme von VN und VP mit dem GB.

Grüße
von GS

Rossi
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Re: Versicherungsnehmer contra gesetzlicher Betreuer des Versicherten

Beitragvon Rossi » 29.03.2020, 11:58

Ich verstehe auch ehrlich gesagt nicht, wo jetzt das Problem liegt. Sei doch froh, dass der gesetzlich bestellte Betreuer die Aufgaben übernimmt. Andernfalls könnte der Betreuer auch eine sog. Vertragstrennung beantragen.

Dazu Auszüge aus einem Seminarscript:

7.6.2 Vertragstrennung

Meist werden von der PKV Verträge ausgefertigt, in denen sowohl der Versicherungsnehmer, als auch das Kind/die Kinder und ggf. noch der Ehegatte zusammen erfasst sind. Dies hat lediglich den Grund, dass nur 1 Vertrag ausgefertigt werden muss und nur 1 Beitrag fällig wird (das spart Kosten für die PKV). Rein rechtlich handelt es sich um einen Krankheitskostenversicherungsvertrag für fremde Rechnung und damit um einen echten Vertrag zu Gunsten Dritter i.S.d. § 328 (1) BGB. Die für die Angehörigen gewählten Bausteine können einzeln geändert (andere Bausteine) bzw. einzeln gekündigt werden können.

Achtung: Oft ist es nötig oder sinnvoll, den gemeinsamen Vertrag zu teilen und Familienangehörige herauszulösen (Ehegatten trennen sich, der Kontakt von Kindern zu Eltern erlischt, Eltern kümmern sich nicht um die Belange von Kindern etc.). Dann muss unbedingt eine Vertragstrennung beantragt werden und keine Kündigung! Bei einer Vertragstrennung bleiben alle Bedingungen so erhalten wie bisher, bei einer Kündigung erfolgt der neue Vertrag dann auch zu neuen Bedingungen (Eintrittsalter, Risiko etc.) und damit i.d.R. deutlich teurer.

Grundsätzlich ist der Vertragsnehmer derjenige, der sämtliche Änderungen, Kündigungen und Vertragstrennungen veranlassen kann und muss. Die PKV-Unternehmen sehen dies auch bei volljährigen Angehörigen so, da der Vertragsnehmer den Vertrag für sich und die Angehörigen geschlossen hat. Weigert sich der Vertragsnehmer, können Änderungen nur mit rechtlichem Beistand durchgesetzt werden (manchmal verzichtet das PKV-Unternehmen insbes. bei Vertragstrennungen auf die Unterschrift des Vertragsnehmers). Der BGH hat am 8.2.06 dazu ein Urteil gefällt (IV ZR 205/04) und festgestellt, dass der mitversicherte Ehepartner gem. § 328 (1) BGB eine ihn betreffende Versicherungsleistung im eigenen Namen geltend machen kann incl. der Berechtigung, den Fortbestand eines Versicherungsverhältnisses als grundlegende Anspruchsvoraussetzung (gerichtlich) feststellen zu lassen.

Für die Vertragstrennung gibt es keine Rechtsgrundlagen, noch nicht einmal Regelungen in den AVB/Musterbedingungen (MB-KK).

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Re: Versicherungsnehmer contra gesetzlicher Betreuer des Versicherten

Beitragvon LimaNovember » 30.03.2020, 12:43

Hallo Rossi, vielen Dank für die umfangreichen Ausführungen; insbesondere für 7.6.2.! Einer Vertragstrennung würde mein Sohn, als Versicherter (ohne Einwilligungsvorbehalt!) und ich, als Versicherungsnehmer nicht zustimmen! Gegen einen eigenständigen Vertrag (Basis)für ihn, würde natürlich nichts sprechen (anderes Forum > gesetzliche Betreuung). Dank` auch an GS für den Beitrag v. 25.03.2020 "Spannungsdreieck".
Bitte um Verständnis für nochmals ff. aktuelle Fragen:

1. Gem. § 194 Abs. 3 VVG gehen die Versicherungsleistungen nur an mich, den Versicherungsnehmer; zumal mein Sohn, als Versicherter,
dem ausdrücklich zustimmt; richtig ???

2. Dies scheint seitens der PKV grundsätzlich, -wie in der Vergangenheit-, anerkannt zu werden, indem die Kostenabrechnung, allerdings ohne schriftliche Leistungsabrechnung(an ges. Betreuer) weiterhin auf mein Konto erfolgt. Gehört zu einer vollständigen Vertragsleistung(auch zur Kontrolle und Widerspruchsmöglichkeit meinerseits) nicht eine entspr. Abrechnungsdokumentation dazu???

3. Datenschutz??? Die PKV ist der Ansicht, dass die postalische Weitergabe meiner Leistungsabrechnung an Dritte nur " ... minder erhebliche Daten betrifft..."! ???

4. Muss nicht auch die PKV (zumindest auf besonderen Hinweis) prüfen, an wen sie die
Leistungspost schickt, insbesondere, wenn eine gesetzliche Voraussetzung nicht gegeben ist ( § 1896 Abs. 4 BGB/ Entgegennahme von Post vom ges. Betreuer nur gem. Beschluss / Amtsgericht) ????
(Haltung/Vorgehen des ges. Betreuers > andere Baustelle)

Gruß
LimaNovember

Rossi
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Re: Versicherungsnehmer contra gesetzlicher Betreuer des Versicherten

Beitragvon Rossi » 30.03.2020, 12:53

Hm, ehrlich gesagt, verstehe ich Dein Problem immer noch nicht!!!!

GS
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Re: Versicherungsnehmer contra gesetzlicher Betreuer des Versicherten

Beitragvon GS » 30.03.2020, 21:17

Hallo LimaNovember,

zu 1.:
Ja, passt.

zu 2.:
Für evtl. Mitleser hier der [ergänzte] Wortlaut des § 194 Abs. 3 VVG:
3) 1Die §§ 43 bis 48 [VVG] sind auf die Krankenversicherung mit der Maßgabe anzuwenden, dass ausschließlich die versicherte Person die Versicherungsleistung verlangen kann, wenn der Versicherungsnehmer sie gegenüber dem Versicherer in Textform als Empfangsberechtigten der Versicherungsleistung benannt hat; die Benennung kann widerruflich oder unwiderruflich erfolgen. 2Liegt diese Voraussetzung nicht vor, kann nur der Versicherungsnehmer die Versicherungsleistung verlangen. 3Einer Vorlage des Versicherungsscheins bedarf es nicht.
"Versicherungsleistung" meint hier im engeren Sinn den Erstattungs- oder Tagegeldbetrag, der auf das Konto des Versicherungsnehmers oder wahlweise (siehe Wortlaut) der versicherten Person überwiesen wird. Insoweit wird der § 194 (3) VVG vom Versicherer auch umgesetzt.

Eine "Versicherungsleistung im weiteren Sinne", also auch die Vorlage der Abrechnung ggf. mit Darstellung und Begründung eventueller Abzüge vom Rechnungsbetrag, ließe sich u. U. ebenfalls bewerkstelligen, auch ohne den Betreuer bemühen zu müssen: Wenn Euer Anbieter ein online-Kundenportal anbietet, in dem außer den versicherten Personen und Tarifen für den Zugriffsberechtigten (I.d.R. der VN) auch die Korrespondenz einsehbar ist, wäre auch diese 2. Birne geschält. Vielleicht nicht alle, aber doch die meisten PKVU bieten inzwischen einen solchen Service an. Schon probiert?

zu 3.:
Zu Datenschutzfragen gibts Berufenere als mich - ein guter Vorwand, um mich da rauszuhalten. :mrgreen:
Etwa aus der Frage, ob im Hinblick auf den gesetzlichen Betreuer des Sohnes jener als ein "Dritter" oder nicht eher als "Zweiter", wenn nicht gar als "Erster" anzusehen ist.

zu 4.:
Siehe 3.

zu
(Haltung/Vorgehen des ges. Betreuers > andere Baustelle)
Offenbar eine Großbaustelle wie S21 oder BER? Dann spielt die Deutung des § 194 (3) VVG sicher nicht die entscheidende Rolle - gutes Gelingen in diesen schweren Zeiten.

Gruß von
GS

LimaNovember
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Re: Versicherungsnehmer contra gesetzlicher Betreuer des Versicherten

Beitragvon LimaNovember » 20.04.2020, 10:50

Hallo GS,
vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen;
ich habe den Tipp "Kundenportal Online" versucht.
Leider werden Leistungsabrechnungen seitens meiner PKV
nicht eingestellt.
Wäre ff. alternative Problemlösung praktikabel bzw. gibt es ähnliche Fälle?

1. eigenständiger PKV-Vertrag (Basistarif 20% für Beihilfeberechtigte/Trägerschaft
Sozialamt) für meinen Sohn?

2. Arztrechnungen, etc. gehen an das Sozialamt?

3. Überleitung(bzw. Abtretung) der Beihilfeabwickelung an das Sozialamt; Restkosten-Abrechnung durch Sozialamt mit der PKV?

Bitte nicht missverstehen, es geht mir nicht um eine Kosteneinsparung zu Lasten
des Sozialsystems. Sondern vielmehr um eine vorsorgliche, pragmatische Verfahrensregelung
für den Fall, dass ich mich als älteres Semester/Witwer nicht mehr darum kümmern kann.
Gruß,
LimaNovember


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