Befreiung von der Versicherungspflicht

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webfox
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Befreiung von der Versicherungspflicht

Beitragvon webfox » 28.05.2020, 22:10

Hallo zusammen,

meine Frau ist seit 2004 in der PKV und musste 2006 auf Aufforderung der Personalabteilung die "Befreiung von der Versicherungspflicht" unterschreiben, da sie unter die Jahresentgeltgrenze kam. Das ist bis heute der Fall.

Es ist bekannt, dass diese Befreiung normalerweise bis zur Beendigung des jeweiligen sozialversicherungspflichtigen Verhältnis Gültigkeit hat und ein Wechsel in die GKV vorher nicht möglich ist, trotz Unterschreitung.

Jetzt haben wir aber gehört, dass nach einem Sozialgerichtsurteil ein Bestand der Befreiung länger als 10 Jahre im gleichen Arbeitsverhältnis auch nicht mehr gegeben ist.

Wer kann dazu etwas sagen?
Wer verwaltet und prüft eigentlich die Einhaltung dieser Befreiung?

GS
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Re: Befreiung von der Versicherungspflicht

Beitragvon GS » 29.05.2020, 23:14

Hallo webfox,
bist Du sicher dass das damals genau so (Unterstreichungen i. F. von mir)
... webfox schreibt
und musste 2006 auf Aufforderung der Personalabteilung die "Befreiung von der Versicherungspflicht" unterschreiben, da sie unter die Jahresentgeltgrenze kam.
gelaufen ist? Oder hat sich die Personalabteilung eher so geäußert?
Wenn sie in der PKV bleiben wollen, dann müssen Sie schon den Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht (bei einer beliebigen gesetzlichen Krankenkasse) stellen und natürlich auch unterschreiben.
Das wäre schon ein kleiner, aber feiner Unterschied gewesen.
Jetzt haben wir aber gehört, dass nach einem Sozialgerichtsurteil ein Bestand der Befreiung länger als 10 Jahre im gleichen Arbeitsverhältnis auch nicht mehr gegeben ist.
Das wäre mir neu, aber ich lerne gern dazu. Zumal sicher auch interessant wäre, ob dieses Urteil rechtskräftig geworden ist oder ob das Ergebnis einer Berufungsverhandlung abzuwarten wäre.
Wer verwaltet und prüft eigentlich die Einhaltung dieser Befreiung?
Eine Frage, die ich adhoc nicht beantworten kann. Ich war immer der Meinung, dies müsse über die jeweilige Rentenversicherungsnummer möglich und nachvollziehbar sein - oder über einen zentralen Abgleich beim GKV-Spitzbubenverband.
In einem praktischen Fall (wenn auch i. Z. mit der studentischen Versicherungspflicht) habe ich jedoch erfahren, dass dieselbe Kasse, die Jahre zuvor den Befreiungsantrag angenommen hatte, bei einer erneut anstehenden Prüfung zur Versicherungspflicht, nun wegen Beschäftigung bei fortlaufendem Promotionsstudium, keine Unterlagen mehr dazu finden konnte. Und es ware keine kleine Kasse, sondern eine der beiden größten. (Wen es interessiert: Die Kasse hat dann auf Unterbrechung der Befreiung erkannt - das wurde dann auch so umgesetzt).

Mal sehen - dieses angebliche "10-Jahres-Urteil", an dessen Existenz bzw. Rechtskräftigkeit ich allerdings nicht glaube, wäre dann natürlich der endgültige K.O. für den Evergreen "Einmal befreit, immer befreit!". Aber wie geschrieben, noch glaube ich daran nicht.

Gruß
von GS

GS
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Re: Befreiung von der Versicherungspflicht

Beitragvon GS » 30.05.2020, 00:37

heinrich macht im Nachbarforum "Krankenkassenforum" den Deckel drauf - ich glaube ihm:
ich habe hier geschrieben
Mal sehen - dieses angebliche "10-Jahres-Urteil", an dessen Existenz bzw. Rechtskräftigkeit ich allerdings nicht glaube, wäre dann natürlich der endgültige K.O. für den Evergreen "Einmal befreit, immer befreit!". Aber wie geschrieben, noch glaube ich daran nicht.
heinrich schreibt dort zur exakt gleichen webfuchsigen Ausgangsfrage sinngemäß
Quatsch ist, dass der Arbeitgeber jemanden zur Befreiung zwingt
Quatsch ist auch diese angebliche 10-Jahres-Frist.
So kann man es auch sagen - hier liegt mal wieder die Würze in der Kürze. :wink:

Gruß
von GS


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