Beitragsrückerstattung

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vincent72
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Beitragsrückerstattung

Beitragvon vincent72 » 26.09.2020, 08:42

Guten Tag,

ich bin bei Central/Généraliste seit 2011 privat versichert und habe meine Beiträge immer pünktlich bezahlt. Ich habe im 2019 keine Leistung in Anspruch genommen. Im April 2019 habe ich Rechnungen für das Jahr 2018 geschickt. Es gab eine Berechnung von einem Physiotherapeuten. Die Behandlung lag zwischen 2018 und 2019. Da ich eine Selbstbeteiligung von 900 € habe und der Rechnungsbetrag für 2019 unter 900 € war, hat die Versicherung nur die Behandlungskosten für 2018 bezahlt. Die Versicherung hat mir nichts für 2019 erstattet. Jetzt behaupten sie, dass die BRE entfällt, weil eine Rechnung für 2019 vorhanden ist, obwohl sie nichts bezahlt haben. Wenn der Physiotherapeut seine Rechnung geteilt hätte (eine Rechnung für 2018 und eine Rechnung für 2019) und ich nur die Rechnung für 2019 geschickt hätte, hätte ich eine BRE bekommen.
Ich fühle mich ein bisschen abgezockt....

GS
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Re: Beitragsrückerstattung

Beitragvon GS » 26.09.2020, 11:34

Hallo vincent72,

das ist wirklich dumm gelaufen, und Deiner Sicht der Dinge kann man sich anschließen. Sicher hättest Du auf eine Trennung der fraglichen Rechnung geachtet, wenn Du keinen Selbstbehalt vereinbart oder diesen für 2019 schon überschritten hättest.

Solltest Du mit der Ex-Central nicht weiterkommen, hilft Dir evtl. der PKV-Ombudsmann bei der außergerichtlichen Klärung Deines Problems.
https://www.pkv-ombudsmann.de/servicebereich/kontakt

Im Zweifel vereinfacht es den Umgang mit der BRE für beide Seiten (Kunde und VR), wenn sich die Behandlungsdaten je Rechnung nur auf ein Kalenderjahr erstrecken. Für den Behandler als Dritten im Bunde ist es natürlich aufwendiger, zwei statt einer Rechnung zu erstellen. Bei entsprechender Bitte vorab wird er sich darauf einlassen, so jedenfalls meine eigene Erfahrung in diesen Dingen. War bisher nie ein Problem.

Gruß
von GS

vincent72
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Re: Beitragsrückerstattung

Beitragvon vincent72 » 26.09.2020, 13:41

Ich habe mir schon überlegt, einen Anwalt einzuschalten. Aber lohnt es sich???? Sonst werde ich meinr ganzen Rechnungen für 2019 schicken.

GS
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Re: Beitragsrückerstattung

Beitragvon GS » 26.09.2020, 15:27

Deinen Anwalt bezahlst Du auf jeden Fall selbst. Der Versuch über den Ombudsmann ist für Dich preisfrei.


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