schön dass ich Euch auf diesem Weg gefunden habe

Ich habe mich schon "fusselig" gegoogelt, aber ich stecke fest. Hier kurz der Fall:
Mein Vater (geboren 1958) hatte im August 2020 einen schweren Schlaganfall, Mitte Oktober wurde er aus der Reha in die Häuslichkeit entlassen. Leider hat der Schlaganfall bleibende Spuren hinterlassen, er ist halbseitig gelähmt und auch kognitiv gibt es bleibende Defizite

Nun zu meiner Frage: Mein Vater ist privat bei der Hanse Merkur krankenversichert und die Betreuung und Beratung im Pflegefall ist gelinde gesagt und geschrieben eine Vollkatastrophe. Wir streben einen Wechsel in die gesetzliche KV an. Meine Frage an Euch:
1) Lt. Beratung des Rentenversicherungstägers muss mein Vater "nur" einen Monat kein Einkommen nachweisen und dann ist der Wechsel in die gesetzliche KV möglich ?
- stimmt das ?
- wenn ja, wie ist dies zu organisieren ? über Meldung Arbeitslosigkeit ?
2) Wenn mein Vater sein Gewerbe zum Ende des Jahres abmeldet, erlischt dann automatisch der Bezug von Krankengeld ? Er bezieht dies ja gerade als
Ersatzleistung für seine Selbständigkeit. Entfällt bei Abmeldung des Gewerbes auch automatisch der Anspruch auf Krankengeld ?
3) Kann mein Vater unkompliziert in die gesetzliche Familienversicherung (meiner Mutter) wechseln, auch wenn er Rente bezieht bzw. beziehen wird ?
4) Gilt in der Situation für meinen Vater ein Sonderkündigungsrecht in der PKV ? Ich habe heute mit der HanseMerkur telefoniert, sie sagen die klassische Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Jahresende. Ob mein Vater in seiner Situation ein Sonderkündigungsrecht hat, konnte mir nicht direkt
beantwortet werden. Mit wurde ein Rückruf zugesagt, darauf warte ich....
Zusammengefasst: Wie ist Eure Empfehlung für meinen Vater in die gesetzliche KV zu gelangen ?
Liebsten Dank für Eure Beratung und Unterstützung !
Hoffnungsvolle Grüße sendet Euch
Michaela