Hallo in die Runde,
ich hoffe hier auf sachkundige Informationen.
Ich bin derzeit selbständig und arbeite auch noch auf Lohnsteuerkarte bei einer Firma. Die führen für mich Rentenbeiträge und Arbeitslosenversicherung ab. Ich bin bei der PKV, da der Anteil der Selbständigkeit überwiegt. Meine Frau ist freiwillig in der GKV.
Nun ist es so, das ich im Januar 2021 schon mal mehr bei der Firma verdienen werde als mit meiner Selbständigkeit. Das könnte möglicherweise auch im gesamten Jahr 2021 so weitergehen.
Vor längerer Zeit hatte mich meine letzte GKV auf Betreiben meines "Arbeitgebers" schon mal statusmäßig überprüft. Damals überwog die Selbständigkeit.
Soll ich nun selbst nochmal eine solche Überprüfung bei der alten GKV anschieben?
Wenn meine abhängige Beschäftigung nun überwiegt, werde ich dann automatisch wieder in meiner letzten GKV pflichtig oder kann ich dann auch eine andere GKV wählen? Ich würde mich dann für die Kasse entscheiden, in der auch meine Frau derzeit ist.
Welche Fristen gibt es da?
Wenn man die PKV damit verläßt, sind dann die dort angesparten "Rückstellungen" hinüber oder kann man die in irgendeine Form von Zusatz-Versicherung umwandeln?
Vielen Dank für eure Hinweise.
Beste Grüße Mike
Wann greift GKV Pflicht
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Wann greift GKV Pflicht
Hallo,
erneut prüfen lassen, das ist in jedem Fall zu empfehlen. Es gibt allerdings zu berücksichtigen, dass zwar das erzielte Arbeitsentgelt mit dem Arbeitseinkommen auch verglichen wird, aber das dies nicht unbedingt der entscheidende Faktor ist, gewichtiger ist die Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit.
Sollte sich bei der erneuten Überprüfung herausstellen, dass keine hauptberufliche Selbständigkeit mehr vorliegt, kommt es nun darauf an, ob aufgrund der Arbeitnehmertätigkeit jetzt Krankenversicherungspflicht als Arbeitnehmer vorliegt. Wenn dies dein Arbeitgeber bestätigt, dann kannst du dir eine GKV-Kasse aussuchen und dich dort zu dem entsprechenden Stichtag anmelden. Ich empfehle dir, die neue Statusprüfung am besten auch von dieser Kasse im Vorfeld vornehmen zu lassen. Ich gehe davon aus, dass du noch keine 55 Jahre alt bis ?!
Fristen in dem Sinne gibt es für dich nicht, bzw. der eventuelle Beginn der Krankenversicherungspflicht ergibt sich aus deinen Angaben und der Feststellung durch die Kasse. Wenn die Krankenkasse die aufgenommen hat, dann bekommst du für die PKV eine Bestätigung und kannst dort kündigen, das solltest du allerdings dann sofort machen, damit du die verkürzte Kündigungsfrist dort auch wahrnehmen kannst.
Zu deiner letzten Frage - ja, das kann man machen, allerdings sollte sich dazu noch ein PKV-Experte/in direkt zu Wort melden.
Gruss
Czauderna
erneut prüfen lassen, das ist in jedem Fall zu empfehlen. Es gibt allerdings zu berücksichtigen, dass zwar das erzielte Arbeitsentgelt mit dem Arbeitseinkommen auch verglichen wird, aber das dies nicht unbedingt der entscheidende Faktor ist, gewichtiger ist die Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit.
Sollte sich bei der erneuten Überprüfung herausstellen, dass keine hauptberufliche Selbständigkeit mehr vorliegt, kommt es nun darauf an, ob aufgrund der Arbeitnehmertätigkeit jetzt Krankenversicherungspflicht als Arbeitnehmer vorliegt. Wenn dies dein Arbeitgeber bestätigt, dann kannst du dir eine GKV-Kasse aussuchen und dich dort zu dem entsprechenden Stichtag anmelden. Ich empfehle dir, die neue Statusprüfung am besten auch von dieser Kasse im Vorfeld vornehmen zu lassen. Ich gehe davon aus, dass du noch keine 55 Jahre alt bis ?!
Fristen in dem Sinne gibt es für dich nicht, bzw. der eventuelle Beginn der Krankenversicherungspflicht ergibt sich aus deinen Angaben und der Feststellung durch die Kasse. Wenn die Krankenkasse die aufgenommen hat, dann bekommst du für die PKV eine Bestätigung und kannst dort kündigen, das solltest du allerdings dann sofort machen, damit du die verkürzte Kündigungsfrist dort auch wahrnehmen kannst.
Zu deiner letzten Frage - ja, das kann man machen, allerdings sollte sich dazu noch ein PKV-Experte/in direkt zu Wort melden.
Gruss
Czauderna
Re: Wann greift GKV Pflicht
Czauderna hat geschrieben:Fristen in dem Sinne gibt es für dich nicht [...]
Oh, mit derart pauschalen Aussagen wäre ich grundsätzlich vorsichtig - auch wenn dieser Rat ebenfalls eine eher pauschale Aussage ist.
Erst recht vorsichtig wäre ich, wenn sich die pauschale Aussage auf die Abwesenheit von Fristen in Deutschland bezieht...
Mit etwas Hintergrundwissen auch über Dein Profil kann man aus Deinem Text zwar herauslesen, dass Du Dich vorrangig auf den GKV-seitigen Teil der Fragestellung beziehst, den ich nicht beurteilen kann, aber ganz sicher gibt es bei der PKV Fristen, zumal der Fragesteller nach seinen teuren Altersrückstellungen gefragt hat. Der langen Rede kurzer Sinn:
Mike72 hat geschrieben:Wenn man die PKV damit verläßt, sind dann die dort angesparten "Rückstellungen" hinüber oder kann man die in irgendeine Form von Zusatz-Versicherung umwandeln?
Wenn Du nicht möchtest, dass deine Altersrückstellungen verloren gehen, kannst Du eine Anwartschaftsversicherung abschließen: Die "Kleine" sorgt für erschwerungsneutralen Wiedereinstieg in die PKV bei erneutem Eintritt der Versicherungsfreiheit und konserviert die bisherigen Altersrückstellung für diesen Wiedereintritt (ca. 5% des regulären Tarifbeitrags). Die "Große" baut zusätzlich während der Zeit in der GKV weiterhin Altersrückstellungen auf, mit den entsprechenden Mehrkosten (ca. 30 bis 40% des regulären Tarifbeitrags).
Diese Kosten musst Du für deine Entscheidungsfindung gegen die Wahrscheinlichkeit eines Wiedereintritts abwägen. Dabei ist insbesondere auch zu bedenken, dass viele Leute, wahrscheinlich gerade solche, die in ihrem Berufsleben nicht sehr lang sehr deutlich über die Versicherungspflichtgrenze verdient haben, früher oder später in Anbetracht der PKV-Beiträge im Alter zurück in die GKV möchten; für sie wäre also eine AWV eher unnötig.
So, und jetzt nochmal zu den Fristen, bei Entscheidung für eine AWV: Sowohl bei Eintritt in Anwartschaft sowie späteren Wiedereintritt in Vollversicherung sind strenge Fristen (jeweils 2 Monate) zu beachten, sonst kann die PKV den jeweiligen Schritt verweigern.
Re: Wann greift GKV Pflicht
In der Regel kann man die in der Vergangenheit gebildeten Alterungsrückstellungen für eine Zusatzversicherung nutzen. Ob die Umwandlung von der Voll- in eine Zusatzversicherung problemlos klappt, ist vom Versicherer abhängig. Bei manchen Versicherern ist das in den AVB geregelt, dann hat man also einen Anspruch darauf. Andernfalls kommt es darauf an, ob der Versicherer das will oder nicht. Wenn man keine nennenswerten Erkrankungen hat, hat der Versicherer sicherlich nichts dagegen.
Re: Wann greift GKV Pflicht
Hallo Neb
Mit etwas Hintergrundwissen auch über Dein Profil kann man aus Deinem Text zwar herauslesen, dass Du Dich vorrangig auf den GKV-seitigen Teil der Fragestellung beziehst, den ich nicht beurteilen kann, aber ganz sicher gibt es bei der PKV Fristen, zumal der Fragesteller nach seinen teuren Altersrückstellungen gefragt hat.
Da hast Du mit Deiner Vermutung auch ganz richtig gelegen - mir ging es um die GKV. Zur PKV habe ich extra geschrieben, dass sich dazu noch die Experten/innen für PKV melden werden, was ja dann auch der Fall war.
Gruss
Czauderna
Mit etwas Hintergrundwissen auch über Dein Profil kann man aus Deinem Text zwar herauslesen, dass Du Dich vorrangig auf den GKV-seitigen Teil der Fragestellung beziehst, den ich nicht beurteilen kann, aber ganz sicher gibt es bei der PKV Fristen, zumal der Fragesteller nach seinen teuren Altersrückstellungen gefragt hat.
Da hast Du mit Deiner Vermutung auch ganz richtig gelegen - mir ging es um die GKV. Zur PKV habe ich extra geschrieben, dass sich dazu noch die Experten/innen für PKV melden werden, was ja dann auch der Fall war.
Gruss
Czauderna
Re: Wann greift GKV Pflicht
Hallo zusammen,
vielen Dank für die Hinweise.
Ich bin noch nicht 55 Jahre alt.
Der Status wurde schon einmal geprüft, von der GKV, bei der ich vor meinem Wechsel zu PKV versichert war. Das hatte mein "Arbeitgeber" von sich aus angeschoben. Ist es denn ein Problem wenn diese Kasse jetzt nochmal prüft, ich mich aber dann für eine andere GKV entscheide?
Gruß Mike
vielen Dank für die Hinweise.
Ich bin noch nicht 55 Jahre alt.
Der Status wurde schon einmal geprüft, von der GKV, bei der ich vor meinem Wechsel zu PKV versichert war. Das hatte mein "Arbeitgeber" von sich aus angeschoben. Ist es denn ein Problem wenn diese Kasse jetzt nochmal prüft, ich mich aber dann für eine andere GKV entscheide?
Gruß Mike
Re: Wann greift GKV Pflicht
Mike72 hat geschrieben:Hallo zusammen,
vielen Dank für die Hinweise.
Ich bin noch nicht 55 Jahre alt.
Der Status wurde schon einmal geprüft, von der GKV, bei der ich vor meinem Wechsel zu PKV versichert war. Das hatte mein "Arbeitgeber" von sich aus angeschoben. Ist es denn ein Problem wenn diese Kasse jetzt nochmal prüft, ich mich aber dann für eine andere GKV entscheide?
Gruß Mike
Hallo,
nein ist es nicht, allerdings kann ich nicht mit 100%iger Sicherheit sagen, ob die neue Kasse die Entscheidung der alten Kasse anerkennt
Gruss
Czauderna
Re: Wann greift GKV Pflicht
Hallo allerseits,
ich hole das Thema noch mal aus der "Versenkung".
Ich habe bei einer gesetzlichen Kasse meiner Wahl meinen versicherungsrechtlichen Status nochmal überprüfen lassen. Ergebnis: ich bin jetzt wieder krankenversicherungspflichtig in der GKV. So weit so gut. Nun habe ich mit meiner "ehemaligen" PKV gesprochen und gefragt, ob ich denn meine dort angesammelten Altersrückstände in eine Zusatzversicherung umwandeln kann.
Das geht aber nur teilweise und bei einer stationären Zusatzversicherung. Damit sind auch wieder Gesundheitsfragen verbunden, weil ich in meinem ehemaligen Tarif diese Form von 2-Bett Zimmer und Chefarzt nicht hatte.
Ambulant und Zahnzusatz wird da überhaupt nicht angeboten, bzw. nicht von den Altersrückstellungen unterstützt.
Wenn ich also keine stationäre Zusatzversicherung abschließe, kommt meine über 22 Jahre angesammelte Altersrückstellung der werten PKV-Gemeinschaft zu Gute. Dabei heißt es ja immer, in der PKV sorgt man für sich selbst (vor).
Ich hätte gern ein paar Gedanken dazu von euch gehört.
Gruß Mike.
ich hole das Thema noch mal aus der "Versenkung".
Ich habe bei einer gesetzlichen Kasse meiner Wahl meinen versicherungsrechtlichen Status nochmal überprüfen lassen. Ergebnis: ich bin jetzt wieder krankenversicherungspflichtig in der GKV. So weit so gut. Nun habe ich mit meiner "ehemaligen" PKV gesprochen und gefragt, ob ich denn meine dort angesammelten Altersrückstände in eine Zusatzversicherung umwandeln kann.
Das geht aber nur teilweise und bei einer stationären Zusatzversicherung. Damit sind auch wieder Gesundheitsfragen verbunden, weil ich in meinem ehemaligen Tarif diese Form von 2-Bett Zimmer und Chefarzt nicht hatte.
Ambulant und Zahnzusatz wird da überhaupt nicht angeboten, bzw. nicht von den Altersrückstellungen unterstützt.
Wenn ich also keine stationäre Zusatzversicherung abschließe, kommt meine über 22 Jahre angesammelte Altersrückstellung der werten PKV-Gemeinschaft zu Gute. Dabei heißt es ja immer, in der PKV sorgt man für sich selbst (vor).
Ich hätte gern ein paar Gedanken dazu von euch gehört.
Gruß Mike.
Re: Wann greift GKV Pflicht
hallo Mike72
Gerne und der Reihe nach:
Zahnzusatztarife werden zurzeit praktisch alle ohne Alterungsrückstellung kalkuliert, so dass auch eine aus der alten Vollversicherung vorhandene Rückstellung beitragsmäßig nicht zum Zuge kommen kann.
Was anderes wäre es natürlich, wenn Du diese stationären Mehrleistungen neuerdings anders, also höher bewertest als damals beim Abschluss der Vollversicherung.
Gönne es ihnen, denn wer weiß, wie oft und in welcher Höhe Du selbst in Deiner Vertragslaufzeit schon als Miterbe quasi die Hand aufhalten durftest, und das auch noch erbschaftsteuerfrei.
So, das waren einige Gedanken, fürs Erste jedenfalls. Sicher gibt es dazu auch noch andere und tieferschürfende. Die wir dann hier auch lesen dürfen.
Gruß
von GS
kurz vor Schluss Deines letzten Beitrages.Du schreibst:
Ich hätte gern ein paar Gedanken dazu von euch gehört.
Gerne und der Reihe nach:
Gut, dass es keine Beitragsrückstände sind Aber weiter unten kommst Du ja mit "Altersrückstellungen" der Sache schon entscheidend näher.Nun habe ich mit meiner "ehemaligen" PKV gesprochen und gefragt, ob ich denn meine dort angesammelten Altersrückstände in eine Zusatzversicherung umwandeln kann.
Um es mal mit einer Metapher aus der PS-Welt zu versuchen: Wenn Du von einem 50-PS-PKW auf eine 80-PS-Kawasaki 1100 umsteigen willst, ist ebenfalls eine Prüfung fällig, zumindest wäre sie angebracht. Auch wenn Du ab sofort mit 2 Rädern weniger und ohne Dach über dem Kopf unterwegs bist.Das geht aber nur teilweise und bei einer stationären Zusatzversicherung. Damit sind auch wieder Gesundheitsfragen verbunden, weil ich in meinem ehemaligen Tarif diese Form von 2-Bett Zimmer und Chefarzt nicht hatte.
Ein ambulanter Zusatztarif, der mit dem stationären auf Ballhöhe läge, käme auf einen gut dreistelligen Monatsbeitrag und damit vermutlich kaum in die engere Wahl.Ambulant und Zahnzusatz wird da überhaupt nicht angeboten, bzw. nicht von den Altersrückstellungen unterstützt.
Zahnzusatztarife werden zurzeit praktisch alle ohne Alterungsrückstellung kalkuliert, so dass auch eine aus der alten Vollversicherung vorhandene Rückstellung beitragsmäßig nicht zum Zuge kommen kann.
Du willst also jetzt als GKV-Versicherter freiwillig für Leistungen bezahlen, die Dir vorher als PKV-Versichertem den Mehrbeitrag nicht wert waren? Nur um die Rückstellungen nicht zu verlieren?Wenn ich also keine stationäre Zusatzversicherung abschließe, kommt meine über 22 Jahre angesammelte Altersrückstellung der werten PKV-Gemeinschaft zu Gute.
Was anderes wäre es natürlich, wenn Du diese stationären Mehrleistungen neuerdings anders, also höher bewertest als damals beim Abschluss der Vollversicherung.
Da ist ja auch was dran. Allerdings gilt wie auch sonst im Leben, dass das letzte Hemd keine Taschen hat. Mit anderen Worten: Da nun Deine Vollversicherung verblichen ist, kommen die hinterbliebenen Tarifgenossen als Deine Erbengemeinschaft zum Zuge.Dabei heißt es ja immer, in der PKV sorgt man für sich selbst (vor).
Gönne es ihnen, denn wer weiß, wie oft und in welcher Höhe Du selbst in Deiner Vertragslaufzeit schon als Miterbe quasi die Hand aufhalten durftest, und das auch noch erbschaftsteuerfrei.
So, das waren einige Gedanken, fürs Erste jedenfalls. Sicher gibt es dazu auch noch andere und tieferschürfende. Die wir dann hier auch lesen dürfen.
Gruß
von GS
Re: Wann greift GKV Pflicht
Danke für die Gedanken. Es ist immer interessant zu hören, was andere für eine Sicht haben.
Gruß Mike
Gruß Mike
Re: Wann greift GKV Pflicht
Hallo Mike,
darin
So ging es mir dieser Tage auch, und das sogar in diesem Unterforum "Allgemeines PKV". In diesem Sinne:
@eastman, vielen Dank.
Und für die Mitleser: Nein, das war jetzt weder sarkastisch noch ironisch gemeint, sondern ehrlich.
Grüße
von GS
darin
stimme ich Dir zu. Denn im günstigen Fall weitet es den eigenen Horizont.Danke für die Gedanken. Es ist immer interessant zu hören, was andere für eine Sicht haben.
So ging es mir dieser Tage auch, und das sogar in diesem Unterforum "Allgemeines PKV". In diesem Sinne:
@eastman, vielen Dank.
Und für die Mitleser: Nein, das war jetzt weder sarkastisch noch ironisch gemeint, sondern ehrlich.
Grüße
von GS
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 102 Gäste