Sich im Forum vorher schlau zu machen, ist auch kein Fehler, aber danach die Rechnung ohne den Wirt machen zu wollen, das kann auch ins Auge gehen.
Soweit muss es ja nicht kommen.

Gruß
von GS
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Ida30 hat geschrieben:Ach so also gibt es für nicht Beamte PKV versicherte keine andere Möglichkeit, dass das Kind/er dann auch in die PKV geht, es sei denn der Partner (GKV) verdient mehr als der andere (PKV).
Dankeschön !
Czauderna hat geschrieben:Ida30 hat geschrieben:Ach so also gibt es für nicht Beamte PKV versicherte keine andere Möglichkeit, dass das Kind/er dann auch in die PKV geht, es sei denn der Partner (GKV) verdient mehr als der andere (PKV).
Dankeschön !
Hallo,
nein, das Kind muss eben nicht zwingend in die PKV, es kann auch freiwillig selbst in der GKV verbleiben - der Beitrag beläuft sich auf ca. 200,00 € für Kranken- und Pflegeversicherung im Monat.
Beispiele :
1. Ehemann - Beamter oder Selbständiger in der PKV. - mtl. Einkommen 3000,00 €
Ehefrau als pflichtversicherte Arbeitnehmerin in der GKV. - 2 Kinder sind bei ihr familienversichert
2. Ehemann - Beamter, Selbständiger oder krankenversicherungsfreier Arbeitnehmer in PKV - mtl. Einkommen 6000,00 €
Ehefrau (Mutter) als pflichtversichertem Arbeitnehmerin in der GKV - 2 Kinder
Kinder haben keinen Familienversicherungsanspruch, weil Vater in PKV und über der Beitragsbemessungsgrenze.
Kinder müssen entweder in der GKV oder in der in der PKV selbst versichert werden
3. Ehemann - Beamter oder Selbständiger oder krankenversicherungsfreier Arbeitnehmer . mtl. Einkommen 6000,00 €
Ehefrau als krankenversicherungsfreie Arbeitnehmerin, Selbständige oder ebenfalls Beamten - mtl Einkommen 7000,00 € - 2 Kinder
Kinder sind bei Ehefrau familienversichert, weil Ehefrau höheres Einkommen als Ehemann
4. Ehemann - Beamter, Selbständiger oder krankenversicherungsfreier Arbeitnehmer in PKV - mtl. Einkommen 6000,00 €
Ehefrau freiwillig in der GKV versichert, ohne Einkommen - 2 Kinder
Kinder müssen selbst versichert werden, weil Vater in PKV und über der Beitragsbemessungsgrenze.
Bei der Beitragsberechnung für Ehefrau werden 50% des Einkommens des Ehemanns unter Berücksichtigung eines Freibetrages für die 2 Kinder
berücksichtigt, maximal 50% der Beitragsbemessungsgrenze.
5. Ehemann - Beamter oder Selbständiger in PKV -mtl. Einkommen 2500,00 €
Ehefrau freiwillig in GKV versichert - mtl. Einkommen 1000,00 € - 2 Kinder
Kinder sind familienversichert bei der Ehefrau
Für die Beitragsberechnung werden 50% des einkommens des Ehemann und 50% de Einkommens der Ehefrau, also 1750,00 € zugrunde gelegt.
Gruss
Czauderna
(Fettdruck-Hervorhebung von mir).Czauderna schreibt:
[...]
3. Ehemann - Beamter oder Selbständiger oder krankenversicherungsfreier Arbeitnehmer . mtl. Einkommen 6000,00 €
Ehefrau als krankenversicherungsfreie Arbeitnehmerin, Selbständige oder ebenfalls Beamten - mtl Einkommen 7000,00 € - 2 Kinder
Kinder sind bei Ehefrau familienversichert, weil Ehefrau höheres Einkommen als Ehemann
4. Ehemann - Beamter, Selbständiger oder krankenversicherungsfreier Arbeitnehmer in PKV - mtl. Einkommen 6000,00 €
Ehefrau freiwillig in der GKV versichert, ohne Einkommen - 2 Kinder
Kinder müssen selbst versichert werden, weil Vater in PKV und über der Beitragsbemessungsgrenze.
Bei der Beitragsberechnung für Ehefrau werden 50% des Einkommens des Ehemanns unter Berücksichtigung eines Freibetrages für die 2 Kinder
berücksichtigt, maximal 50% der Beitragsbemessungsgrenze.
Saxum hat geschrieben:Ich greife den Thread hier mal auf, da es ja gut hierher passt.
Wie ist die Ausgangslage, wenn die Kinder beispielsweise im hier beschrieben Fall Nr. 3 gesetzlich familienversichert wären bei der gesetzlichen Krankenversicherung des hier besser verdienenden Elternteiles und der andere Elternteil beihilfeberechtigt in der PKV Versicherung ist.
Besteht hier dann tatsächlich jederzeit die Möglichkeit die Kinder freiwillig von der GKV zur PKV wechseln zu lassen?
Gilt das auch für den "umgekehrten Weg" von der PKV zur GKV in die Familienversicherung zurück - sofern die Voraussetzungen wie bei Fall 3 bestehen?
Ich verstehe das so, dass die Kinder, im Sinne von nicht volljährigen oder gegen Entgelt Beschäftigte, fallen ja nicht unter die Versicherungspflicht nach § 5 SGB V, da keine Versicherungspflicht besteht ist auch keine Versicherungsfreiheit nach § 6 SGB V oder eine Befreiung der Versicherungspflicht nach § 8 SGB V erforderlich.
Läge hier tatsächlich so der Fall vor, dass die Kinder zumindest tatsächlich "jederzeit" von der GKV zur PKV wechseln könnten und auch gegebenenfalls zurück zur GKV Familienversicherung, wenn die Voraussetzungen nach § 10 SGB V im Sinne der Kinderversicherung weiterhin bestehen?
Saxum hat geschrieben:Hallo GS, danke dir
Dass ein „PingPoing“ Wechsel nicht sinnstiftend ist, versteht sich von selbst - hier ging es mir eher um die Theorie. Versteh ich aber jetzt deine Antwort so, dass ein (jederzeitiger) Wechsel von der Familienversicherung in eine Voll-/beihilfekonforme PKV nicht möglich ist oder doch, etwa weil man die Familienversicherung kündigt - nur eben nicht „automatisch“ solange Fall 3 besteht?
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