Trotz JAEG <69.300euro in PKV verbleiben / TVÖD / Nebeneinkommen

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peter1978
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Trotz JAEG <69.300euro in PKV verbleiben / TVÖD / Nebeneinkommen

Beitragvon peter1978 » 18.03.2024, 15:24

Hallo Forum,
den ähnlichen Beitrag von dem Kollegen von heute habe ich gelesen, und ich habe ein ähnliches Thema, aber doch Nuancen anders, und ich habe keinerlei Idee, wer mir da helfen könnte (Beratungsstelle, Anwalt, PKV?)

Ich bin seit 2011 in der PKV und habe immer gut verdient und weit über JAEG. Jetzt habe ich ein Angebot bekommen im Öffentlichen Dienst als Angestellter TVÖD eine Sonderaufgabe (Berufsfeuerwehr) zu übernehmen, was ich sehr gerne machen würde und das 100%-Gehalt liegt grad so an der JAEG. Eigentlich würde ich gerne nur zu 60% dort arbeiten, da ich nebenher noch zwei Einkunftsquellen habe (GbR und private Vermietungen, ca. 10k pro Monat, allerdings einige Darlehen dagegen) und dafür noch Zeit benötige.

Ich sehe aktuell nur die Chance, wenn ich dort zu 100% anfange und dann auf 50% wechsel.

Fragen über Fragen:
1.) Sehr ihr noch andere Chancen in der PKV ?

2.) Wenn ich meine "Nebengewerbe" als Haupteinkunft angebe, kann ich dann in der PKV bleiben? Der AG bezahlt dann keinen Zuschuss, ich bekomme netto mehr, aber lohnt sich das dann die PKV privat zu bezahlen (ich weiß sehr pauschale Fragen)?

3.) GKV wechseln und mit Zusatzversicherungen "aufwerten".
3a.) Hat man da quasi den Status eines Privaten?
3b.) Kann ich da die angesparten Übertragungswerte meiner PKV dort nutzen?

4.) TVÖD: Weiß jemand, welches Jahreseinkommen da zählt? "sozialvers. Brutto" oder "Grundgehalt+Jahressonderzahlung"
Habe den Link und die Zahlen unten angehängt.
Da ich noch eine Bereitschaftszulage erhalte (Höhe noch unklar), kann ich noch keine Gesamtsumme bilden.

Da sind meine Gedankengeänge, ich weiß sehr pauschal, aber ich versuche gerade die Richtung herauszufinden.

Danke,
Peter




https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/r ... zkf=&stkl=


Entgeltgruppe E 10, Stufe 6 im Bereich VKA, Tabelle 01.03.2024 - 31.12.2024

*** Monatsbeträge ***
Grundgehalt: 5433.63 €
Lohnsteuer: - 963.75 € (Klasse I)
Solidaritätszuschlag: - 0.00 €
sozialvers. Brutto: 5664.18 €
Krankenversicherung: - 401.06 € (7.75%/7.75%)
Pflegeversicherung: - 119.02 € (2.3%/1.7%)
Rentenversicherung: - 526.77 €
Arbeitslosenvers.: - 73.63 €
Z-Vers. VBL: - 98.35 € (1.81%/5.49%) [die Abgabenberechnung zur Zusatzversorgung erfolgt hier gemäß 'Verteilmodell'. Bei Arbeitgebern, die das 'Aufzehrmodell' verwenden, weicht das Netto-Gehalt in den ersten Kalendermonaten gegenüber der Online-Berechnung auf dieser Seite nach oben, sonst nach unten ab.

(Hinzurechnungsbeträge Steuer/Sozialvers. durch VBL: 0/230.55)]
Abzüge gesamt: - 2182.59 € (Anteil: 40.2%)
Monats-Brutto: 5433.63 €
netto bleiben: 3251.04 € (Steuerjahr 2024)
ausführlicher Lohnsteuerrechner auf rechner24.info

**** Jahresbeträge ***
Grundgehalt: 65203.56 €
Jahressonderzahlung: 3818.76 €
Lohnsteuer: -12855.00 € (Klasse I)
Solidaritätszuschlag: - 0.00 €
sozialvers. Brutto: 71998.50 €
Krankenversicherung: - 4812.75 € (7.75%/7.75%) [PKV?]
Pflegeversicherung: - 1428.30 € (2.3%/1.7%)
Rentenversicherung: - 6695.86 €
Arbeitslosenvers.: - 935.98 €
Z-Vers. VBL: - 1249.30 € (1.81%/5.49%) [die Abgabenberechnung zur Zusatzversorgung erfolgt hier gemäß 'Verteilmodell'. Bei Arbeitgebern, die das 'Aufzehrmodell' verwenden, weicht das Netto-Gehalt in den ersten Kalendermonaten gegenüber der Online-Berechnung auf dieser Seite nach oben, sonst nach unten ab.
(Hinzurechnungsbeträge Steuer/Sozialvers. durch VBL: 0/2976.18)]
Abzüge gesamt: -27977.19 € (Anteil: 40.5%)
Jahres-Brutto: 69022.32 €
durchschn. Monatsgehalt: 5751.85 €
netto bleiben: 41045.13 € (Steuerjahr 2024)

Czauderna
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Re: Trotz JAEG <69.300euro in PKV verbleiben / TVÖD / Nebeneinkommen

Beitragvon Czauderna » 18.03.2024, 17:06

Hallo und willkommen im Forum
Sicher werden sich die hier tätiogen PKV-Experten noch dazu melden.

Ich versuche mich mal als GKV-Mensch an den Antworten :

Fragen über Fragen:
1.) Sehr ihr noch andere Chancen in der PKV ?
Da muss ich schon passen, das ist Sache der PKV-Experten

2.) Wenn ich meine "Nebengewerbe" als Haupteinkünfte angebe, kann ich dann in der PKV bleiben? Der AG bezahlt dann keinen Zuschuss, ich bekomme netto mehr, aber lohnt sich das dann die PKV privat zu bezahlen (ich weiß sehr pauschale Fragen)?
Wenn eine hauptberufliche Selbständigkeit vorliegt, kann es keine Krankenversicherungspflicht als Arbeitnehmer geben. In deinem Fall würde das bedeuten, dass damit auch der Wechsel in die GKV vom Tisch wäre. Dein Beitrag bei der PKV ist nicht vom Einkommen abhängig, d.h., dass durch den Arbeitgeberwechsel dein PKV-Beitrag gleich-bleiben kann.
Dein Arbeitgeber müsste dich nur bei einer GKV-Kasse zur Renten- und Arbeitslosenversicherung anmelden und an diese dann die Beiträge abführen. Ob die Krankenkasse den Status "hauptberuflich selbständig" in diesem Fall noch einmal selbst feststellen will, das weiß ich nicht - kann bestimmt ein anderer Experte etwas dazu sagen. Auf jeden Fall muss es dein "neuer" Arbeitgeber wissen, damit er auch die entsprechende Meldung machen kann. Ob dem egal ist, dass du hauptberuflich Selbständig bist - dass weiß nur er.


3.) GKV wechseln und mit Zusatzversicherungen "aufwerten".
3a.) Hat man da quasi den Status eines Privaten?
Nicht automatisch, aber man kann die Kostenerstattung wählen und somit als Privatpatient gegenüber den Leistungserbringern auftreten, aber, Achtung - die GKV-Kasse erstattet nicht alles und auch nur für Privatleistungen durch Vertragsbehandler
3b.) Kann ich da die angesparten Übertragungswerte meiner PKV dort nutzen?
Frage muss durch PKV-Experten beantwortet werden, mit der GKV hat das nichts zu tun

4.) TVÖD: Weiß jemand, welches Jahreseinkommen da zählt? "sozialvers. Brutto" oder "Grundgehalt+Jahressonderzahlung"
Habe den Link und die Zahlen unten angehängt.
Da ich noch eine Bereitschaftszulage erhalte (Höhe noch unklar), kann ich noch keine Gesamtsumme bilden.

Lassen wir hier mal die hauptberufliche Selbständigkeit außen vor - für die Beurteilung, ob aufgrund des Arbeitsentgeltes Krankenversicherungspflicht besteht oder nicht, zählt das sozialversicherungspflichtige Brutto unter Beachtung der Jahresarbeitsentgeltgrenze
Gruss
Czauderna

heinrich
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Re: Trotz JAEG <69.300euro in PKV verbleiben / TVÖD / Nebeneinkommen

Beitragvon heinrich » 18.03.2024, 19:16

ich bin nicht sicher, was das Ziel sein soll und ob ich das richtig verstanden haben.
Ich habe es so verstanden, dass der Fragesteller privat versichert bleiben will

71.998 sei das sv-pflichtige Brutto.

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE-Grenze) beträgt (im Jahr 2024) 69.300 EUR.
Damit wäre das (einschließlich Einmalzahlungen, diese werden auf JAE-Berechnung angerechnet, wenn sie mit Sicherheit gezahlt werden).

Fazit an dieser Stelle: keine Versicherungspflicht in der KV/PV (Krankenversicherung/Pflegeversicherung)

Familienzuschläge zählen aber nicht mit.
Die müssten abgezogen werden. Würde man nach Abzug von etwaigen Familienzuschläge die 69.300 nicht mehr überschreiten könnte es zur Versicherungspflicht kommen.

Jedoch kommt es nicht zur Vers-pflicht, wenn man das 55. Lebensjahr erreicht hat und.....weitere Komplexe Dinge vorliegen.
Da Fragesteller aber wohl 1978 geboren ist dürfte er wohl 46 Jahre als sein. Damit gehe ich auf die Probleme mit dem 55. Lebensjahr nicht weiter ein.

Auch besteht keine Versicherungspflicht in der KV/PV , wenn man hauptberuflich selbstständig ist.
Die Angabe 10k pro Monat ist nicht differenziert. Hier müsste man unterscheiden , was aus GBR (Selbstständigkeit) sowie Vermietung an Einkünften besteht. Das Thema hauptberuflich oder nicht recht komplex. Daher gehe ich hier, weil wohl über JAE liegend, nicht weiter drauf ein.

In § 8 SGB V sind die Befreiungsmöglichkeiten beschrieben:
hier Auszug

Auf Antrag wird von der Versicherungspflicht befreit, wer versicherungspflichtig wird
1.
wegen Änderung der Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Abs. 6 Satz 2 oder Abs. 7,
...
3.
weil seine Arbeitszeit auf die Hälfte oder weniger als die Hälfte der regelmäßigen Wochenarbeitszeit vergleichbarer Vollbeschäftigter des Betriebes herabgesetzt wird; dies gilt auch für Beschäftigte, die im Anschluß an ihr bisheriges Beschäftigungsverhältnis bei einem anderen Arbeitgeber ein Beschäftigungsverhältnis aufnehmen, das die Voraussetzungen des vorstehenden Halbsatzes erfüllt, sowie für Beschäftigte, die im Anschluss an die Zeiten des Bezugs von Elterngeld oder der Inanspruchnahme von Elternzeit oder einer Freistellung nach § 3 des Pflegezeitgesetzes oder § 2 des Familienpflegezeitgesetzes ein Beschäftigungsverhältnis im Sinne des ersten Teilsatzes aufnehmen, das bei Vollbeschäftigung zur Versicherungsfreiheit nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 führen würde; Voraussetzung ist ferner, daß der Beschäftigte seit mindestens fünf Jahren wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei ist; Zeiten des Bezugs von Erziehungsgeld oder Elterngeld oder der Inanspruchnahme von Elternzeit oder einer Freistellung nach § 3 des Pflegezeitgesetzes oder § 2 des Familienpflegezeitgesetzes werden angerechnet,

Wenn also die PKV beibehalten werden soll (habe ich so verstanden) und die JAE-Grenze mit 71.998 überschritten wird
--- bleibt doch die PKV erhalten.
Wenn dann dieJAE-Grenzen zum 1.1. eines Jahres das Gehalt überholt, besteht nach meinem Verständnis das Recht der Befreiung
(nr.1 des § 8 Abs. 1 SGB V)

Durch Reduzierung auf 50 % (statt 60%) besteht sofort das Recht auf Befreiung (ich denke die 50 % sollten nicht zu Beginn sein, sondern erst einmal 100 %, also über JAE)

Beim Schreiben merke ich wie kompliziert das Thema ist.

Besteht eine hauptberufliche Selbstständigkeit ist man NICHT versicherungspflichtig. Es ist keine Antrag auf Befreiung nötig, es muss nur festgestellt werden.
Ein Antrag auf Befreiung muss nur dann gestellt werden, wenn "eigentlich" Versicherungspflicht eintritt.

Ich merke gerade, dass es kaum noch zu verstehen ist, was ich schreibe. Der Sachverhalt , wenn er denn noch präziser beschrieben würde,
ist etwas für eine 5 Stunden-Klausur mit hoher Durchfallquote :-(

Racer76
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Re: Trotz JAEG <69.300euro in PKV verbleiben / TVÖD / Nebeneinkommen

Beitragvon Racer76 » 18.03.2024, 20:49

Wenn ich das richtig gerechnet habe, würdest du im neuen Job unter die JAEG rutschen. Dann sollte das analog zum anderen genannten Topic laufen. Dein AG stellt die Krankenversicherungspflicht fest und meldet dich bei der GKV der Wahl an. Dort kannst du das Formular zur Befreiung anfordern und innerhalb von drei Monaten einreichen und wärst weiterhin bei der PKV versichert. So lese ich das aus den verschiedenen Quellen heraus.

Die beste Sicherheit gibt dir ein Fachanwalt für Sozialrecht, der am besten auf GKV/PKV spezialisiert ist.

Racer76
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Re: Trotz JAEG <69.300euro in PKV verbleiben / TVÖD / Nebeneinkommen

Beitragvon Racer76 » 18.03.2024, 21:16

Zum Thema GKV+Zusatztarife:
Die Standardangebote betreffen Zahn- und Krankenhauszusatztarife. Daneben sollte man aber auch an ein Krankentagegeld denken. Dann gibt es wie oben erwähnt Tarife, mit denen man ambulant "quasi" als Privatpatient auftreten kann. So ein Angebot hatte ich mal von meiner damaligen GKV, der Haken daran war aber, dass nur 90% erstattet wurden (außer Zahnarzt), nicht alles beinhaltet war und man sich bei den Medikamenten weiter im Budgetzwang befunden hat. Diese Option hat natürlich zusätzlich gekostet. Diese Gesamtkombination wird sich bei Maximalbeitrag in der GKV zur PKV kaum rechnen. Es sei denn man hat über die Familienversicherung mehrere Personen mit an Bord.

GS
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Re: Trotz JAEG <69.300euro in PKV verbleiben / TVÖD / Nebeneinkommen

Beitragvon GS » 18.03.2024, 23:28

Hallo zusammen,

ich machs mir heute mal einfach und da
racer76 schreibt
Zum Thema GKV+Zusatztarife:
Die Standardangebote betreffen Zahn- und Krankenhauszusatztarife. Daneben sollte man aber auch an ein Krankentagegeld denken. Dann gibt es wie oben erwähnt Tarife, mit denen man ambulant "quasi" als Privatpatient auftreten kann. So ein Angebot hatte ich mal von meiner damaligen GKV, der Haken daran war aber, dass nur 90% erstattet wurden (außer Zahnarzt), nicht alles beinhaltet war und man sich bei den Medikamenten weiter im Budgetzwang befunden hat. Diese Option hat natürlich zusätzlich gekostet. Diese Gesamtkombination wird sich bei Maximalbeitrag in der GKV zur PKV kaum rechnen. Es sei denn man hat über die Familienversicherung mehrere Personen mit an Bord.
einen dicken Haken dran =D>

Und noch etwas zur Entspannung:

heinrich schreibt:
Wenn dann dieJAE-Grenzen zum 1.1. eines Jahres das Gehalt überholt, besteht nach meinem Verständnis das Recht der Befreiung
(nr.1 des § 8 Abs. 1 SGB V)

Durch Reduzierung auf 50 % (statt 60%) besteht sofort das Recht auf Befreiung (ich denke die 50 % sollten nicht zu Beginn sein, sondern erst einmal 100 %, also über JAE)

Beim Schreiben merke ich wie kompliziert das Thema ist.

Besteht eine hauptberufliche Selbstständigkeit ist man NICHT versicherungspflichtig. Es ist keine Antrag auf Befreiung nötig, es muss nur festgestellt werden.
Ein Antrag auf Befreiung muss nur dann gestellt werden, wenn "eigentlich" Versicherungspflicht eintritt.

Ich merke gerade, dass es kaum noch zu verstehen ist, was ich schreibe. Der Sachverhalt , wenn er denn noch präziser beschrieben würde,
ist etwas für eine 5 Stunden-Klausur mit hoher Durchfallquote :-(
auch daran einen dicken Haken, vielleicht mit einer kleinen Ergänzung zum Thema "Durchfallquote":

Professor: Welche Menge Rizinusöl ist erforderlich, um eine Verstopfung mittleren Grades zu kurieren?
cand. med.: so 1,5 Liter müssten reichen, täte ich meinen.
Professor: Für Ihren Durchfall reicht dieses Quantum auf jeden Fall, da bin ich mir sogar sicher.

Grüße
von GS

peter1978
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Re: Trotz JAEG <69.300euro in PKV verbleiben / TVÖD / Nebeneinkommen

Beitragvon peter1978 » 19.03.2024, 14:40

=D> =D> =D> Danke für Eure ausführlichen Antworten, ich schaue es mir in Ruhe an (und beim ersten "überfliegen" bestätigt es was ich schon dachte leider).

peter1978
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Re: Trotz JAEG <69.300euro in PKV verbleiben / TVÖD / Nebeneinkommen

Beitragvon peter1978 » 21.03.2024, 15:44

Hallo zusammen,
noch eine Nachfrage:

Ich habe mit einem Krankenversicherungs-Experte telefoniert (über einen Freund, der beim hiesigen Versicherungsbüro arbeitet).

Der meinte, man kann die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung heranziehen und mit in die JAEG einrechnen um über 69.300 zu kommen und in der PKV zu bleiben. Habe dazu nichts gefunden. Stimmt das?

Danke!

Czauderna
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Re: Trotz JAEG <69.300euro in PKV verbleiben / TVÖD / Nebeneinkommen

Beitragvon Czauderna » 21.03.2024, 15:52

Hallo,
nein, das stimmt nicht - für die Beurteilung ob Krankenversicherungspflicht und damit der Wechsel in die GKV erfolgen muss, wird nur das Arbeitsentgelt aus der Beschäftigung herangezogen - andere Einnahmen spielen für diese Frage keine Rolle - das sollte aber ein Krankenversicherungsexperte, auch wenn er aus der PKV-Branche kommt , schon wissen.
Gruss
Czauderna

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Re: Trotz JAEG <69.300euro in PKV verbleiben / TVÖD / Nebeneinkommen

Beitragvon peter1978 » 21.03.2024, 16:05

Vielen Dank.

Hatte nur durch Dr.Google herausgefunden, dass es wohl bei freiwillig Versicherten irgendwie mit herangezogen zur Beitragsberechnung, daher vermutlich die falsche Aussage.

heinrich
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Re: Trotz JAEG <69.300euro in PKV verbleiben / TVÖD / Nebeneinkommen

Beitragvon heinrich » 22.03.2024, 12:03

Der "Experte" hat dann mal leider keine Ahnung und wäre dann bereits im Ansatz durch die Prüfung gefallen :-(

GS
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Re: Trotz JAEG <69.300euro in PKV verbleiben / TVÖD / Nebeneinkommen

Beitragvon GS » 22.03.2024, 19:38

heinrich schreibt:
Der "Experte" hat dann mal leider keine Ahnung und wäre dann bereits im Ansatz durch die Prüfung gefallen :-(
Allerdings. Dieser 'Experten'-Schuss ging nach hinten in den Ofen sozusagen. Hier immerhin folgenlos - der TE war kritisch genug, es noch zu prüfen.

Wobei ich aber nicht davon ablenken möchte, selbst auch schon mal einen Bock geschossen zu haben, und das sogar in diesem Theater, sorry, Forum. #-o

Czauderna
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Re: Trotz JAEG <69.300euro in PKV verbleiben / TVÖD / Nebeneinkommen

Beitragvon Czauderna » 22.03.2024, 20:23

Hallo GS,
das kommt in den besten Familien vor - selbst die größten Experten sind vor Irrtümern und Fehlern nicht gefeit. Deshalb ist es ja auch so wichtig, dass man sich gegenseitig hilft, und zwar in einer Form, die nicht belehrend ist, sondern korrigierend. Ich bin immer dankbar, wenn ich mal etwas falsch geschrieben oder interpretiert habe, wenn sich andere Experten dann einschalten.
Gruss
Czauderna


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